Figuren abgießen. Für mich? Für dich?

mort

Grundboxvertreter
24. August 2005
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Es geht mir hier nicht um die Technik sondern eher um die Rechtslage.

Denn soweit ich das deutsche Recht verstehe ist es legal für den eigenen Gebrauch urheberrechtlich geschützte Dinge (CD, Bücher, Filme, usw ...) zu vervielfältigen. Die Anzahl der vervielfältigten Exemplare ist dabei nicht beschränkt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Kopien nur für den privaten und nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt sind. (Dann gibt es noch so ein paar andere Einschränkungen bei Büchern und Zeitungen. Aber da will ich jetzt nicht näher drauf eingehen)

Kurz gesagt es ist legal sich Figuren abzugießen solange ich ein Urmodell gekauft habe.

Jetzt die große Frage: Darf ich jemand anderen damit beauftragen einen Abguss zu erstellen? Wenn ich hier den Vergleich zu Print Medien ziehe dann gibt es Copy Shops denen ich meine Bücher geben kann um mir davon eine Kopie zu erstellen. Denn der Copy Shop verdient sein Geld nicht an dem urheberrechtlichen Material sondern an der Dienstleistung des Kopierens. Er verkauft mir also nicht den geschützten Inhalt des Buches sondern lediglich das Papier und die Arbeitszeit. Kann man das analog für Figuren betrachten? Kann ich eine Firma damit beauftragen mir Figuren abzugießen? Ich denke: JA

Und jetzt spinnen wir mal noch etwas weiter: Darf ich aus der Form eine Figur für meinen Freund gießen der sich zuvor auch schon ein Original gekauft hat? Und hier bin ich mir etwas unsicher. Denn der Copy Shop benutzt seine Kopierer ja auch für mehrere Kunden. Aber er speichert keine Informationen. Und die Negativform speichert eben diese.

Linksammlung aus Beiträgen verschiedener User:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht - Wikipedia Artikel zum Thema Urheberrecht
http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html - §53 Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie - Wikipedia Artikel zum Thema Privatkopie
http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...ch-werden.html - Beitrag der Welt zu Plagiaten
http://www.rechtsanwalt.de/kanzlei/reload.htm?..//Rechtsfragen-3D-Drucker.html - Beitrag einer Kanzlei zum Thema 3D Drucker und Urheberrecht
http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...eberrecht.html - allgemeiner Beitrag zum Thema Privatkopie

Aussage Rechtsanwalt: http://www.gw-fanworld.net/showthre...ich-Für-dich?p=2944398&viewfull=1#post2944398
 
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Du kaufst aber a) kein Urmodell
und b) erstehst du mit dem Erwerb einer Figur keineswegs das Copyright. Das Recht, sich von digitalen Datenträgern Sicherungskopien anzufertigen ist denke ich nicht per se gegeben, sondern wird ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen eingeräumt, ist also Teil der Kaufvereinbarung.

Aber wo kein Kläger da kein Richter. Wenn du dir in deinen vier Wänden für den Hausgebrauch zehntausend taktische Marines abgießt, wird solange nichts passieren, bis du damit außer Haus gehst und dich jemand verzinkt. Und solange du und dein Freund das untereinander machen, ist das auch kein Problem. Nur legal ist das dann noch lange nicht. Und deswegen glaube ich auch nicht, dass eine Firma sich auf soetwas einlassen würde. Mal abgesehen davon, dass du höchstwahrscheinlich auch nicht dabei sparen wirst.
 
Stimmt, ich kaufe kein Urmodell. Mach ich aber bei einer CD auch nicht. Ich kaufe mir etwas das Urheberrechtlich geschützt ist. Und zwar nur für den gewerblichen Gebrauch urheberrechtlich geschützt ist. Ich glaube auch nicht, dass in irgendeiner Nutzungsbedingung einer CD mir erlaubt wird diese für meinen privaten Gebrauch zu kopieren. 😉 Und es geht in den Rechtstexten auch nicht um Sicherungskopien sondern um Kopien die dazu benutzt werden um das private Bedüfniss zu befriedigen. (Bsp.: eine CD im Auto und eine CD im Haus). Mein privates Bedüfniss ist es eben 100 taktische Marines zu haben.

@deus: Wo wird das geregelt? Ich habe nichts dazu gefunden.
 
Ist nicht.

Bei Musik wurde mal eine Ausnahme gemacht als Tonbänder eingeführt wurden. Und gewerblich kann es auch schon nach der ersten Kopie sein das ist Ermessensspielraum der Richter.


@deus: Wo wird das geregelt? Ich habe nichts dazu gefunden.

Urheberrecht ist explizid, alles was da dir das Gesetz nicht erlaubt, ist Entscheidung des Urhebers. Und es wird als gegeben vorausgesetzt, dass kommerzielle Produkte grundsätzlich ein Veto (des Urhebers) enthalten. Das meiste dazu findest du in den Kommentaren zum UrHG die Rechtspraxis betrachten.

Und um es ganz klar zu machen (hier mein Lieblingsbeispiel) es ist egal ob LasKa oder Reavertitan beides ist eine UrHGverletzung und wird meist als Fälschung betrachtet.
 
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Es ist eigentlich schade, dass auch hier bisher nur "Laienwissen" angegeben wird. Mich würde die tatsächliche Rechtslage dazu tatsächlich mal interessieren, da dieses Thema hier so ca. alle 2 Jahre mal wieder auftaucht.

Es soll verboten sein, mir selbst eine Kopie für den Privatgebrauch zu machen? Wieso, wo steht das und gibt es dazu Präzedens fälle? 😱 Fragen über Fragen... Bevor mir jetzt wieder jemand sagt " Das ist so" würde ich mich über eine etwas tiefer gehende Erklärung freuen!
 
So ich zitiere mal Wikipedia (ja ihr könnt mich später dafür steinigen dass ich Wiki bei Rechtsfragen zitiere) :

Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. Die Privatkopie eines rechtmäßig erworbenen bzw. rechtmäßig zugänglichen Werkes ist jedoch nicht zu verwechseln mit der illegalen Schwarzkopie.

Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber die legale Privatkopie eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.


Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1

UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG
steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien. Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[SUP][1][/SUP] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird.

Jetzt noch den recht interessanten § 53 Absatz 1 Satz 1


§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.



Wobei sich das so ließt als würde sich das nur auf Print Dokumente beziehen


Hier noch ein Artikel von einer Anwaltsseite: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

Grundsätzlich darf der Urheber bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Das in Deutschland traditionelle Recht der Privatkopie ist eine Ausnahme von dieser Regel.

[h=3]Die erlaubte Kopie[/h] §53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:

  • Wenn ein Mensch
  • einzelne Vervielfältigungen
  • eines fremden Werks
  • für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
  • herstellt
  • und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
  • und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.



Also bis jetzt habe ich noch ncihts gefunden, dass es mir verbietet mir meine 100 taktischen Marines zu gießen.
 
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Liegt aber dann daran, dass du die itunes AGBs akzeptierst, es gibt auch andere Shops wo du die MP3s kaufen kannst. (zB letztes ManowaR Album konnte man direkt bei der Band als MP3s kaufen)

Und was den Träger angeht: Dieses Thema hier wird in den nächsten Jahren noch richtig Fahrt aufnehmen, sobald die Preise für 3D Drucker noch weiter sinken. Denn auch für diese wird es sicherlich wie bei DVD - Blue Ray und was weiß ich eine Abgabe für Urheber und Verwerter geben und dann soll ich damit keine Privatkopien machen dürfen ? Ja nee ist klar :huh:.

M.M. nach sind wir noch in den Anfängen was die Rechtslage👎 zu diesem Thema betrifft.Wenn es nach den großen Firmen geht, gibt es irgendwann gar keinen Eigentum mehr sondern du wirst irgendwann für alles nur noch Lizenzen und Abos kaufen können und hast dafür dann ein widerrufbares Nutzungsrecht. Es ist hier auch die Aufgabe des Staates den Bürger vor dieser Extremvision zu schützen und einen Mittelweg zu finden. Ich denke es bleibt spannend und ist sicherlich noch nicht so schwarz / weiß wie es bei dir DeusExMachina klingt.

Gerade GW ist doch sehr auf diesem Trip, zum einen sichtbar in den USA mit dem immer noch aktuellen Chapterhouse Thema aber auch der Schwenk zu Resin. Der Größte Gewinn an dem Wechsel ist doch, dass sie damit auf lange Sicht den Ebay und 2nd hand Handel eindämmen und nicht weiter füttern. Die Resin Minis sind einfach nicht im gleichen Maße wiederverwertbar wie die Resin Minis oder zumindest und deutlich höherem Aufwand.

Aber ich wollte nicht zu weit vom Thema weg, denke nur das gehört zum Teil zum größeren Themenkomplex.
 
Habe bisher auch noch nie Gerichtsurteile zu dem Thema lesen dürfen. Und es wurde auch noch in keinem mir bekannten Forum auf solche verwiesen. Habe in der Richtung mal nachrecherchiert.

Würde mich freuen, sollten es Gerichtsurteile geben. Aber wahrscheinlich ist das ganze Thema einfach zu unbedeutend (die kommerziele Seite ausgenommen). Es interessiert aller Wahrscheinlichkeit nach keinen, ob Max Mustermann Space Marine A 10 mal kopiert und eventuell 3 von denen seinen Freunden gibt. Zumal das angemalt ohnehin keiner sieht. Und in Zeiten von Plastikgussrahmen sehe ich beim nachgiessen kaum Potential. Wer möchte denn Figuren in identischen Posen haben ?

Das Beste was GW machen konnte, waren dynamische Modelle aus vielen Teilen. Da lassen sich nämlich höchst schwierig eigene zweiteilige Gussformen für anfertigen.
 
Ganz ehrlich, wenn du das privat machen willst, wo ist das Problem?
Ich bezweifle, dass die Polizei einfach mal so in dein Haus kommt und das nachkontrolliert, wenn du Minis vernünftig gegossen und dann angemalt sind, dann erkennt man am Ende doch eh keinen Unterschied mehr?

Oder geht es dir erstmal ums rechtliche Grundprinzip?