Figuren abgießen. Für mich? Für dich?

Nein, das ist nicht richtig. Die nationalen Schutznormen sind (in der Regel) auf nationalen Schutz beschränkt. Deshalb gibt es das Harmoniersierungsamt ja überhaupt (oder das Pariser Abkommen).
Deshalb gibt es zum Beispiel auch nur den Proritätsgrundsatz des Art. 4 PVÜ.

Die Durchsetzung nationaler, allgemein geltender Schutzrechte ist nur mit äußerst großen Schwierigkeiten (und Kosten) möglich. Ich spreche da aus Erfahrung. Kurz: Ohne Gemeinschaftsrecht nimmt jeder davon Abstand.
 
Das stehen ne menge Märchen drin in diesem Grundgesetz.
@DeusExMachina
nur blöd das in diesem Märchenbuch die grundlagen des Deutschen Rechts stehen!
Oder würdest du so "Märchen" wie die Menschenwürde gerne verlieren??
(Entschuldigung wenn sich das jetzt blöd anhört oder so aber es stört mich persöhnlich wenn jemand die Grundordnung unseres Systems als Särchen bezeichnet!)
 
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bitte nicht die entschiedenen Sätze weglassen!!
GG Artikel 16 / Absatz 2: (Vollständig)
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html
 
@ DeusExMachina
das war ein zitat des Grundgesetzes das wir bei uns in der Schuhlbibliothek haben!

Grundgesetz von anno dunnemals 😀


Ein wenig Contenance insbesondere gegenüber den Alteingesessenen ist im Zweifelsfalle trotzdem nicht unangebracht. Wenn dir eine Meinung nicht passt oder du sie nicht teilst kann man das auch diskutieren. 😉
 
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