Figuren abgießen. Für mich? Für dich?

@DeM Ich wuerde dich bitten, auch im Sinne dieser Argumentation, einfach mal im Ton eine Nummer runter zu fahren. Das Thema sollte hier sachlich, soweit moeglich, geklaert werden. Mit deinen teils aggressiven, teils polemischen und manchmal auch fast am Thema vorbei angebrachten Beispielen wirkt das leider oft kontraproduktiv.

Mann koennte fast denken, du wuerdest mit Absicht auf einer Position reiten ohne sie konkret belegen zu wollen oder zu koennen.

Bisher konnte ich zumindest von dir kein Argument finden, dass es mir verbietet in meinen 4 Waenden einen Marine, Stormtrooper oder was auch immer nachzugiessen, solange ich nicht vorhabe diesen zu verkaufen oder zu verschenken. Schade eigentlich, dass du so von deiner Position ueberzeugt bist, es dir aber nicht gelingt uns objektiv und mit Fakten deine Meinung klar zu machen.:mellow:
Danke, spricht mir aus der Seele. So kleinkariert die deutsche Justiz auch manchmal ist, gehe ich nach wie vor nicht davon aus, dass der Abguss einer Miniatur zu nicht gewerblichen Zwecken rechtswidrig ist. Soweit ich die Paragraphen im Geschmacksmusterrecht verstanden habe, bestätigen sie diese Auffassung.
 
Ok wir reden weiter wenn du dir Angesehen hast was ein Geschmacksmuster ist:
http://www.dpma.de/geschmacksmuster/ und weiterführende Links


Und noch einmal eine Vervielfältigung hat nix mit einem Geschmacksmuster zu tun.


Einbeispiel:

Ein Glasbläser sieht auf einer Messe eine Vase die ihm sehr zusagt, die er aber nicht Kaufen will oder kann (warum tut nix zur Sache, Ausstellungsstück, bereits verkauft etc.).

In der Heimischen Werkstatt erschließt er sich die Vase nach einen Bild (Foto/Katalog) etc nach zu bilden nun kann man ihn nicht belangen da er glaubhaft argumentieren kann:

es handele sich um eine Handlung zu Versuchszwecken um zu sehen ob seine Handwerklichen Fähigkeiten ausreichen.

Ebenso kann er das Fertige Stück in seiner Privaten Wohnung aufstellen da dies unter "Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken" fällt.

-------

Hier findet keine Vervielfältigung im Sinne des UrhRG statt alles gut. Euch geht es aber um Vervielfälltigungen das hat aber wiederum nichts mit Geschmacksmustern zu tun (naja schon aber nicht auf der Basis auf der ihr hier argumentieren wollt)

Wieder das übliche Schema bei Dir. Fragen ignoriert, neue Front aufgemacht in der Du auch nur wirres Zeug einwirfst.

Nochmal: Welches Recht soll denn verletzt sein? Das ist der erste Schritt, nicht die rechtfertigung etw. Verletzungen.

Miniaturen können eben max. vom Geschmack (oder Gebrauchs-)smusterrecht geschütz sein. Die schützen aber nicht gegen den privaten Gebrauch.

Wenn ich aber Space Marines vervielfältige verletzte ich kein Urheberrecht. Wieso sollten die dem Urheberrecht unterfallen. Aber darauf werden wir wie übliche nach Deinen Tiraden und ausgesternten Schimpfwörtern keine Antwort erhalten. War das letzte Mal so und wird diesmal (auch weil es keine schlüssige Antwort darauf geben kann) wieder so sein. 🙁
 
Um die Gemüter wieder etwas zu beruhigen wäre es toll wenn in Zukunft jeder seine Argumente mit entsprechenden Belegen (Paragraphen oder Texten von Webseiten ) untermauern könnte. Am besten ohne selbst etwas dabei hinein zu interpretieren. Oder wenn, dann bitte klar gekennzeichnet.

Desweiteren warte ich persönlich erstmal bis Sonntag und werde dann hier posten was ich an neuen Informationen gefunden habe.

Zurück zum Thema:

@ Sohn des Khain: Wieso würde mir unterstellt werden, dass ich die Abgüsse gewerblich nutzen will, wenn ich eine Gussform habe? Eine gewerbliche Nutzung ist es nur wenn ich es einer dritten Person zum Verkauf anbiete oder in meinem eigenen Unternehmen benutze (blödes Beispiel: ich gieße mir einen PC nach um diesen dann für meine firmen Tätigkeiten zu nutzen). Solange es aber nur für mich selbst bestimmt ist, bleibt es Privat.

Offtopic - Gußform:
So eine Gußform ist mit einem Arbeitsaufwand von ca 30min erstellt und kostet für einen SM ca 10 Euro. Ist jetzt also nicht der super große Aufwand 😴
 
Gussform Topic: Da kenne ich mich jetzt nicht so aus, aber einen SM in 30 Min abgiesen zu können, also die Gussform, das erscheint mir jetzt doch etwas knapp bemessen von der Zeit. Zumal man einen kompletten Marine eh nicht abgiesen wird können, sonst würde das GW in den Grundboxen ja auch machen, aber selbst da ist der Guss auf 3 Formen verteilt.
 
@ Sohn des Khain: Wieso würde mir unterstellt werden, dass ich die Abgüsse gewerblich nutzen will, wenn ich eine Gussform habe? Eine gewerbliche Nutzung ist es nur wenn ich es einer dritten Person zum Verkauf anbiete oder in meinem eigenen Unternehmen benutze (blödes Beispiel: ich gieße mir einen PC nach um diesen dann für meine firmen Tätigkeiten zu nutzen). Solange es aber nur für mich selbst bestimmt ist, bleibt es Privat.

Ich glaube SdK meinte eher, dass sie dir dann glaubhaft unterstellen können (erst einmal), dass du damit gewerbliche Zwecke verfolgst.
 
Naja, was keiner weiss, macht keinen heiss stimmt schon.

DEM hat hier ein gutes Argument bei Musik, wobei sein Wissen nicht ganz korrekt ist. Laut meinem Kenntnisstand sind pro Originaldisc 7 Kopien bei Musik und 3 bei Filmen erlaubt. Sogar kostenlos an Freunde verteilen darf ich. Soweit die Theorie, denn in der Praxis ist die Frage wesentlich komplexer.

@mort. Da du gewerblich mit Figurengiessen zu tun hast würde ein kleinlicher Richter dies erstmal negativ auslegen und leider hat in Deutschland, entgegen den Buschstaben des Gesetzes,0 oftmals der ehrliche Bürger die Beweislast. Gegenwärtig habe ich eine Metallfigur die sehr schwer ist und ständig bricht, troth Pinnen und industriellem Kleber. Wäre es nun statthaft einen Resinabguss zu fertigen um das Gewichtsproblem auszugleichen?

Ich denke es wäre so. Ich besitze das Original, fertige EINE Kopie an und verfolge keine gewerblichen Interessen. Nun aber der Gegenpart. Der Hersteller hat eventuell keinerlei Interesse daran, dass ich eine derartige Kopie besitze. Zum einen weil ich keine Figur nachkaufe, zum anderen potentielle zukünftige ideen vorwegnehme und es keinerlei Kontrolle gibt ob ich wirklich keine Figuren unter der Hand verhökere.

In Summe haben wir leider die Situation das viele Firmen so etwas heisser essen wollen als es gekocht wird, sprich selbst bei vergleichsweise gerimgem Überschreiten gefühlter Grenzen werden drakonische Maßnahmen angedroht und auch durchgeführt. In der Musikindustrie scheint man das Problem langsam erkannt zu haben, dass es eben nicht ausschließlich die bösen Raubkopierer sind, sondern die Möglichkeiten des Vertriebes nicht optimal umgesetzt wurden.
 
Es müssen schon handfeste Anhaltspunkte für die Unterstellung einer gewerblichen Absicht vorliegen. Wenn man nicht im Einzelhandel von Tabletoptätig ist oder bei eBay jede Menge verkauft, ist das aber fernliegend.

Ist zugegeben eine Laien-Aussage, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass allein der Besitz einer Gussform eine gewerbliche Absicht impliziert. Die Beweislast hier auf den Besitzer umzulegen wäre auch nicht praktikabel. Wie soll man denn beweisen, dass man nicht mit Abgüssen gehandelt hat? Anders herum wird ein Schuh draus: Wenn jemand bezichtigt wird, Abgüsse zu verkaufen und man findet die Gussformen bei ihm, ist das natürlich ein deutliches Indiz (Mehr aber auch nicht). Aber nur der Besitz einer Gussform allein kann keine gewerbliche Absicht implizieren. Nur weil ich einen DVD-Brenner und Rohlinge im Haus habe, heißt das ja auch nicht, dass ich gerippte DVD´s verkaufe.
 
10€ für ne Form von 1 (in Worten einem) Marine ja das lohnt sich ja richtig. Wo man für 30€ 10 Bekommt.

Auch wenn ich, 10€ für etwas sportlich halte da kommt noch die Arbeitszeit etc dazu, lohnt sich das einfach nicht. Bzw es lohnt sich schon dann ist man aber mit sicherheit über die Grenze zur Privatkopie hinaus (die es für sowas zwar nicht gibt aber der Vollständigkeithalber noch mal erwähnt sein sollte).


@ Mort: Das mit einem Turtorial solltest du lieber lassen, selbst wenn es legal wäre, dürfte Terra da doch was dagegen haben.
 
10€ für ne Form von 1 (in Worten einem) Marine ja das lohnt sich ja richtig. Wo man für 30€ 10 Bekommt.

Auch wenn ich, 10€ für etwas sportlich halte da kommt noch die Arbeitszeit etc dazu, lohnt sich das einfach nicht. Bzw es lohnt sich schon dann ist man aber mit sicherheit über die Grenze zur Privatkopie hinaus (die es für sowas zwar nicht gibt aber der Vollständigkeithalber noch mal erwähnt sein sollte).


@ Mort: Das mit einem Turtorial solltest du lieber lassen, selbst wenn es legal wäre, dürfte Terra da doch was dagegen haben.

Viele Mutmaßungen ohne es genau zu wissen....
 
Und das weisst Du jetzt WOHER?

Das hatten wir alles schon durch, BGH GRUR 1978, 474 - Vervielfältigungsstücke, setzt ein limit von 7 Kopien (bezog sich aber eigentlich nur auf Tonbänder) ansonsten sind Privatkopien nur vereinzelt erlaubt.

Und die 7 ist eine HÖCHSTGRENZE, in der Praxis liegt diese zahl oft niedriger (bei Software z.B. bei einer Kopie des Datenträgers (über den Lizenzschlüssel, der oft weitere Einschränkungen mit bringt, lasse ich mich jetzt mal nicht aus)).

Hier noch ein Link: http://www.urheberrecht.justlaw.de/privatkopie.htm

____________________

Und damit sich der aufwand für das Kopieren von Marines Lohnt ist man mit Sicherheit über den 7 Kopien.



jetzt weißt Du nichtmal was eine Mutmaßung ist.

Ich Mutmasse nicht, es ist nicht in Terras interesse, dass Figuren abgegossen statt gekauft werden.

Übrigens wenn meine Aussagen so falsch sind wo ist denn der Beweis für deine (in deiner Fantasiewelt, angeblich richtigen) Ausagen
 
Zuletzt bearbeitet: