Figuren abgießen. Für mich? Für dich?

Nochmal (habe ich Dir schon 2x in den letzten Jahren dargelegt) in aller Kürze: Miniaturen unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechts (§2 UrhG, vgl auch Schricker / Loewenheim § 2 UrhG Rn. 5).

Die 7er Regel gilt nur fürs Urheberrecht und ist die Grenze des BGH, also sehr verlässlich.



Dürfte..., ist keine Mutmaßung? Du weißt also ob Terra was dagegen hat? Oder doch eine Mutmaßung auf Grund der Interessenlage?
 
Alles unterliegt irgendwo dem Urheberrecht.

Insbesondere ist auch nur eine juristische Standformulierung für "einschließlich aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit".

Aber ich verstehe auf was du hinaus willst, aber wenn Miniaturen nicht dem UrhG unterliegen (sollen), greift auch nicht §53 Privatkopien gibt es nur für Dinge die dem UrhG unterliegen.


Dürfte..., ist keine Mutmaßung? Du weißt also ob Terra was dagegen hat? Oder doch eine Mutmaßung auf Grund der Interessenlage?

Ich beziehe mich da auf eine Äußerung von Terra die er in einer dieser Halbjährlich aufgetretenen Diskussionen getätigt hat.
 
Alles unterliegt irgendwo dem Urheberrecht.

Bevor ich mit ,,Unsinn" antworte: Wieso?

Aber ich verstehe auf was du hinaus willst, aber wenn Miniaturen nicht dem UrhG unterliegen (sollen), greift auch nicht §53 Privatkopien gibt es nur für Dinge die dem UrhG unterliegen.

Nochmal: Erstmal müsste es ein Verbot/verletzbares Recht geben. Das gibt es aber nicht, da kein Schutz durchs UrhG (und auch nicht durchs GeschmMG) gibt. Deshalb ist ein Rechtfertigung (wie z.B: durch § 53 UrhG) gar nicht nötig.



Ich beziehe mich da auf eine Äußerung von Terra die er in einer dieser Halbjährlich aufgetretenen Diskussionen getätigt hat.

Sicher? Warum schreibst Du dann im Konjunktiv?
 
Wo siehst du in diesem Satz einen Konjunktiv?

Ja klar ,,dürfte" ist kein Konjunktiv II, erschien mir nur als knappste Formulierung um den Inhalt verständlich auszudrücken. Aber natürlich ist das nicht korrekt. Ich bitte um Entschuldigung und bitte die entsprechend richtige Formulierung selbstständig beim Lesen zu wählen.
 
Bevor ich mit ,,Unsinn" antworte: Wieso?

Weil das entwerfen und Designen von Miniaturen auch einen Schöpfungsakt darstellt.

Wie das Werk sich dann in seiner Stofflichen Schicht präsentiert ist dabei relativ egal, es geht den Schöpfungsakt (und allem was daraus folgt) der in Deutschland geschützt wird.


Hier hab ich einen interessanten Artikel zu den unterschieden zu engl. Copyright und deutschen UrhG: http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html
 
Ach Leute ... es geht ums Figuren abgießen.

Habe gerade mit besagtem Rechtsanwalt gesprochen:

1. Es ist legal für mich selbst Figuren ab zu gießen. Solange sie keinem gewerblichen Zweck dienen. Die Anzahl spielt dabei keine Rolle. Die Grenze von 7(CD) 3(Software) 5 oder 15(Schulbüchern) greift hier NICHT. Ich habe wörtlich gefragt ob ich mir ein LEGO Fußballstadion bauen dürfte mit 10.000 selbst gegossenen Zuschauern -Antwort: Kein Problem solange es für private Zwecke ist.

2. Ob ich eine Firma damit beauftragen darf ist unklar. Copy Shops als solche sind erlaubt weil hier nur die Materialkosten des Kopierens in Rechnung gestellt werden. (Papier, Miete, Maschinennutzung, Wartung usw...) Aber man den Kopiervorgang (meist) selbst einleitet. Anders ist es wenn ich eine Person damit beauftrage Handlungen zu vollziehen um die Kopie zu erstellen. Das ist eine Grauzone weil es dazu noch nichts vergleichbares gab und wahrscheinlich als illegal eingestuft werden würde, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.


(Ich übernehme keine Haftung für meine Aussagen hier)


@Ob es sich lohnt eine Form für 10€ zu bauen damit ich dann Figuren nachgieße die ich für (30€ / 10Stk) 3€ kaufen kann? - Ja. Meiner Meinung nach schon, wenn ich mir 5 Extinctoren Beine nachgieße und mir dann aus den restlichen Bauteilen 5 weitere Figuren bauen kann.

@Konjuktiv:
Es ging um diesen Satz: "@ Mort: Das mit einem Turtorial solltest du lieber lassen, selbst wenn es legal wäre, dürfte Terra da doch was dagegen haben."

Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema. Wenn jmd. eine gegenteilige Aussage von einem Rechtsanwalt hat, dann kann er sie hier gerne posten, alle anderen Unterdiskussionen würde ich gerne beenden.
 
Hej Mort, danke fuer die Muehe! Das ist ja endlich mal eine Aussage. 🙂

EDIT: @ Lego Beispiel. Geschmacksmuster abgelaufen, war das nach 25 Jahren? Da sind wir z.B. bei den Marines ja mittlerweile auch schon. Oder wie ist die lange ist der Schutz?

Bei den Marines ist noch gar nichts abgelaufen, außer vielleicht bei den Marines der ersten Edition. Das aktuelle Design ist ja bei weitem keine 25 Jahre alt.
 
Nicht eventuell andere Geschmacksmuster, habe ich ein anderes Design sind es zwei unterschiedliche Ansprüche. Ich kann auch zwei ähnliche Logos für eine Firma entwerfen und habe auf jedes einzelne ein eigenständiges Copyright, auch wenn sie sich nur in winzigen Details unterscheiden. Und von Auflage zu Auflage unterscheiden sich auch die SM, ergo nicht ein Copyright für alle SM sondern für jeden Entwurf.
 
lego is aber blödes beispiel da patent und geschmacksmuster abgelaufen sind

Geschmacksmuster sinb eh nicht einschlägig, da sie nur gegen gewerbliche Tätigkeit eingewendet werden dürfen. Deshalb macht es keinen Unterschied. Ich bin nämlich auch kein Laie in der Angelegenheit. 🙂 (Deshalb auch der Oberbegriff: Gewerblicher Rechtschutz)



Zum Geschmackmuster selber: Die EInsteigerrecherche (für mehr keineZeit) zeigt mir keine Geschmacksmuster von Games Workshop in Deutschland. Der Schutz erfolgt dann daher im gewerblichen Bereich anders.
 
Klar, aber mit ,,Geschmacksmuster" meinte ich das deutsche Rechtsinstitut. Im engl. Recht würde ich da eher auch von Copyright sprechen, allein schon um Mißverstädnissen vorzubeugen.

Womit dann Copyright Rechte und nicht UrhG oder Geschmacksmuster zur Anwendung kommen würden.

So einfach ist das nicht. Wer europaweiten Schutz haben möchte muss entweder die nationalen Ämter abklappern oder nach Alicante gehen.