Figuren abgießen. Für mich? Für dich?

Damit sind Gebäude gemeint, das ist der Urheberrechtsschutz für Architekten.

das mir schon klar aber das ist immer noch das was dem "modellbau" in der Privatkopie am nächsten kommt.

@ DeM

Kann man sich deshalb nicht bemühen? Aber nun back to topic!

Doch doch, aber eigene Fehler liest man nicht, schließlich weiß man ja was man sagen will. Und immer auf den 😉 achten 😉.

Der Konsens ist also bisher, ich darf selbstständig nachbauen, aber nicht abgiesen. Nur wie kommt ihr darauf? In beiden Fällen vervielfältige ich urheberrechtlich geschütztes Material...

Stimmt. Ein Nachbau hat aber eine Messbare Schöpfunghöhe. Vervielfältigen des Nachbaus ist aber trotzdem nicht. Das verstößt wieder gegen das UrHR des jenigen der die Vorlage also das Original geschaffen hat.
 
Bla
Und wenn du den Absatz von GW zu Ende lesen würdest, würdest du den Terminus "private Zwecke" finden.
aber die "dagegen!"- Fraktion macht sichs ja eh immer wie es gerade passt insofern kann man den Kampf gegen Windmühlen eigentlich auch lassen.

Du, ich weiß es doch auch nicht. Bin doch kein Jurist. Verstehe jetzt aber auch irgendwie nicht, warum Du und Hohenstein plötzlich so aggro seid. Ich habe lediglich darauf hingwewiesen, dass Dein Zitat von GW auch nicht eindeutig ist. Fertig. Kann ich auch nichts für, ich hab's offensichtlich nicht geschrieben. 😉

PS: Ja, es ist mir bewusst, das der Beitrag schon zwei Seiten her ist, aber hey, ich bin halt nicht den ganzen Tag online. 😛
 
Also bis jetzt habe ich noch ncihts gefunden, dass es mir verbietet mir meine 100 taktischen Marines zu gießen.
Der Bundesgerichtshof hat 1978 entschieden, dass die Obergrenze zulässiger Privatkopien bei sieben Exemplaren liegt (siehe hier). Theoretisch könnte ein Gericht jedoch auch urteilen, dass die zweite Sicherheitskopie bereits rechtswidrig ist.

"Es ist in Deutschland nicht verboten, sich mit gefälschten Markenprodukten einzudecken – solange man sie nicht verkauft und nur zum persönlichen Gebrauch besitzt." Zitat: Welt. Verboten ist nur die gewerbsmäßige Einfuhr (von einem Händler aus dem Ausland). Man selber könnte also mal ne schöne Armee aus China mitbringen.
Wenn jedoch beim Zoll auffällt, dass es sich um Fälschungen handelt, dann ist er berechtigt, diese zu konfiszieren - ohne Entschädigung natürlich. 😉
 
Der Konsens ist also bisher, ich darf selbstständig nachbauen, aber nicht abgiesen. Nur wie kommt ihr darauf? In beiden Fällen vervielfältige ich urheberrechtlich geschütztes Material...

Finde ich bei näherem Nachdenken gar nicht so unverständlich - Nachbauen wäre doch prinzipiell sogar gewerblich erlaubt, so lange das Original nicht durch ein Patent oder Geschmacksmuster geschützt ist. Nachbauen ist aber eben auch nicht das Gleiche, wie das Erstellen einer exakten Kopie. Wie DeM schon sagt, hat das Nachbauen eine Schöpfungshöhe. Es setzt einen anderen Grad an Kunstfertigkeit, Zeit und Materialeinsatz voraus, als die Massenerstellung von Kopien. Auch wird es dir beim Kneten mit Green Stuff wahrscheinlich gar nicht gelingen, eine exakte Kopie zu erzeugen, höchstens ein Werk das sehr nahe am Original liegt.

Dich wird niemand dafür vor den Kadi zerren können, dass du dir privat aus Green Stuff Space Marines knetest. Aber ich würde nicht unbedingt ein Blog erstellen in dem ich damit angebe, mir den vollständigen Ultramarines-Orden abgegossen zu haben. 😉
 
Also ich hab jetzt einen Termin mit einem Patentanwalt ausgemacht. Der sollte mir wegen der rechtlichen Frage weiterhelfen können.

@Blackork/Nachmodellieren: Wieso hat eine nachmodellierte Figur eine groß genuge Schöpfungshöhe? Weil es ein Haufen Arbeit ist? Daran wird das aber nicht bemessen. Es geht um das einbringen eigener Ideen. Wenn ich einen SM 1zu1 aus Green Stuff nach baue, dann bediene ich mich dabei genauso am geistigen Eigentum anderer wie wenn ich ihn abgieße. (Im Detial: Wenn ich die Helmform mit den Augen und der Lüftung, Die Form der Schulterpanzer, die Ikonen usw 1 zu 1 nachmodelliere, dann bediene ich mich doch an der Idee eines Anderen). Wenn ich ein neues Design schaffe sagen wir mal so unterschiedlich wie eine MK1 Rüstung zu einer MK5 Rüstung, dann habe ich selbst die Rechte an dem Design und kann damit machen (abgießen, verkaufen) was ich will. Vorrausgesetzt es gibt das Design nicht schonmal wo anders veröffentlicht. Und hier reicht auch eine Zeichnung. Weil das geistige Eigentum (also das Design) nicht zwangsläufig eine materielle Figur sein muss.

Andererseits muss natürlich auch das ursprungsmodell eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Ich kann nicht her gehen und als Helm eine runde Kugel verwenden und dann habe ich die Rechte daran. Genauso bei Historischen Vorlagen wie Panzern. Nur weil GW ihre Modelle an realen Panzern anlegt haben sie noch lange nicht das Recht für dieses Design. Deswegen sehe ich das auch so unkritisch mit meinem Panzer. Denn alle Elemente gibt es auch schon wo anders.
 
So ich kann zu den Kommentaren die ich erwähnte keine weiteren angaben machen. Da der jenige der sie mir gegeben hat diese auch nur aus einem geteilten Account hat und nicht möchte das er und der, der den Account besitzt, ärger bekommen. Pff Anwälte Wasser predigen und Wein saufen 😉

Ich hab aber die Anfrage an GW geschickt, und gleich noch mal an ein paar andere (z.B PP und Ulissies) mit Bezug auf deren Figuren. Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
 
Ich hab aber die Anfrage an GW geschickt, und gleich noch mal an ein paar andere (z.B PP und Ulissies) mit Bezug auf deren Figuren. Ich bin mal auf die Antworten gespannt.

Die Antwort dürfte eigentlich klar sein. Selbst wenn GW sich bewusst ist, das es rein rechtlich
erlaubt oder zumindest in einer Grauzone anzusiedeln wäre, werden die dir das niemals sagen,
da es gegen ihre Geschäftsinteressen wäre, potentiellen Kunden mitzuteilen, das es für sie
legal ist, ihre Produkte für den Privatgebrauch nachzugießen. Zumal sowas in der Community
sofort die Runde machen würde, ganz nach dem Motto "OMG: GW hat mir per Mail den Nachguss
von Figuren für private Nutzung gestattet!"

Wenn es erlaubt ist, kannst du davon ausgehen, das du keine Antwort erhalten wirst.
 
Die Antwort dürfte eigentlich klar sein. Selbst wenn GW sich bewusst ist, das es rein rechtlich
erlaubt oder zumindest in einer Grauzone anzusiedeln wäre, werden die dir das niemals sagen,
da es gegen ihre Geschäftsinteressen wäre, potentiellen Kunden mitzuteilen, das es für sie
legal ist, ihre Produkte für den Privatgebrauch nachzugießen. Zumal sowas in der Community
sofort die Runde machen würde, ganz nach dem Motto "OMG: GW hat mir per Mail den Nachguss
von Figuren für private Nutzung gestattet!"

Wenn es erlaubt ist, kannst du davon ausgehen, das du keine Antwort erhalten wirst.
Viel interessanter wäre doch der Fall, dass sie explizit schreiben es ist verboten, die Anfrage beim Patentanwalt aber etwas anderes ergibt 😛
 
Viel interessanter wäre doch der Fall, dass sie explizit schreiben es ist verboten, die Anfrage beim Patentanwalt aber etwas anderes ergibt 😛

Naja, einfach schreiben das es verboten ist kann jeder. Nur weil jemand dir sagt, das
er als Rechteinhaber es untersagt muss es rechtlich nicht für dich bindend sein. Sieht
man ja anhand der Privatkopien in der Musikindustrie.

Die Frage ist, ob GW es anhand von Paragraphen oder Präzedenzfällen begründen
wird oder nicht. Wie gesagt ... sofern man überhaupt eine Antwort bekommt.
 
ICh glaub sowas gibt es da nicht.
Übrigens Verbietet GW auf ihrer Homepage das ja schon also wiedersprechen sie eh generell
Was GW auf der Homepage verbietet ist ja erst einmal völlig irrelevant. Wenn das
Gesetz sagt, das man den Kram gießen darf ist das Verbot seitens GW nicht von
Belang. Aber wie ich schon sagte, selbst wenn es legal ist, wird GW einem das
sicher nicht mitteilen.

Präzedenzfälle sind in unserem Rechtssystem nicht von Belang, weil die Gerichte unabhängig sind. Das Konzept stammt eigentlich aus dem Common Law.
Sicher, die Gerichte sind unabhängig, aber in rechtlichen Grauzonen wie hier ist
es eben auch von Interesse, wie in identischen/ähnlichen Verfahren zuvor ent-
schieden wurde. Man kann sich zwar nicht darauf berufen, aber es gibt zumindest
einen Eindruck und man kann anhand der Urteilsbegründungen der jeweiligen
Prozesse nachvollziehen, wie das Gericht das Gesetz versteht.
 
Was GW auf der Homepage verbietet ist ja erst einmal völlig irrelevant. Wenn das
Gesetz sagt, das man den Kram gießen darf ist das Verbot seitens GW nicht von
Belang. Aber wie ich schon sagte, selbst wenn es legal ist, wird GW einem das
sicher nicht mitteilen.
Im fall der österreichischen "schweigenden Zustimmung" ist es u.U. relevant, da GW in dem Fall ja bereits durch seine Webseite widersprochen hätte.