Ist das nicht so, dass das dann eh Zivilrecht und nicht Strafrecht wäre. Also selbst wenn die Polizei bei Dir (zufällig *hust*) mal zuhause ist, besteht kein Handlungsbedarf. Du musst also erst von GW verklagt werden. Und das passiert ja nicht, wenn Du nur zuhause Deine Figuren nachgießt. Und selbst wenn sie tatsächlich das mitbekommen und dann tatsächlich gegen Dich vorgehen wollen, wird dann nicht ein Schaden ermittelt und richtet sich das Strafmaß nicht nach eben diesem? Aber wenn Du nur selbst für Dich etwas nachgießt und nichts verkaufst, dann entsteht ja auch kein Schaden.
Keine Ahnung, bin auch kein Jurist, ist nur ins Blaue spekuliert.
Keine Ahnung, bin auch kein Jurist, ist nur ins Blaue spekuliert.