Die ursprüngliche Fragestellung interessiert mich auch.
Ist denn hier kein Jurist / Jurastudent oder normaler Student, der mal eben in die juristische Bibliothek (der jeweiligen Uni) wetzen kann und dort in einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz schauen kann? Da müsste dann doch bei § 53 UrhG drin stehen, was nun genau unter die Privatkopie fällt und was nicht.
Ich kenne solche Kommentare z.B. fürs Versicherungsvertragsgesetz und schaue da immer rein, wenn ich was nicht weiß bzw. nicht weiter komme. Fürs UrhG muss es doch auch so etwas geben!
Hier:
http://www.beck-shop.de/trefferList...mmentar urhg&gclid=CMzvoMOIhLcCFYWN3god03sARg
Also, wer erbarmt sich und schaut nach, damit diese leidige Diskussion mal Hände und Füße bekommt?!