Figuren abgießen. Für mich? Für dich?

... Jetzt die große Frage: Darf ich jemand anderen damit beauftragen einen Abguss zu erstellen? Wenn ich hier den Vergleich zu Print Medien ziehe dann gibt es Copy Shops denen ich meine Bücher geben kann um mir davon eine Kopie zu erstellen. Denn der Copy Shop verdient sein Geld nicht an dem urheberrechtlichen Material sondern an der Dienstleistung des Kopierens. Er verkauft mir also nicht den geschützten Inhalt des Buches sondern lediglich das Papier und die Arbeitszeit. Kann man das analog für Figuren betrachten? Kann ich eine Firma damit beauftragen mir Figuren abzugießen? Ich denke: JA ...

Wenn es wirklich ein Recht auf so genannte Privatkopien gibt, warum ist dann noch niemand auf die Idee gekommen daraus ein Geschäft zu machen?
Gebe es so ein Anrecht, müsste doch das Netz voller Dienstleister sein die so einen Service a la Copyshop anbieten.
Vielleicht gibt es hier jemanden der dieses Geschäftsmodell mal in die Tat umsetzten möchte.
Die Abmahnungen ihm dann ins Haus flattern kann er ja juristisch anfechten unter Berufung auf sein Recht auf Privatkopien bzw. private Sicherungskopie.
Gut wäre es, wenn derjenige gleich durch alle Instanzen gehen würde, dann hätten wir auch einen Präzedenzfall der allen Rechtssicherheit gibt
und Topics wie diese überflüssig macht.

PS: Was du in deinem stillen Kämmerlein machst bleibt dir überlassen, so lange du nicht darüber quatscht.:mod_lock:
 
@nagaa es ist mit nichten erlaubt irgendwelche Fälschungen nach Deutschland zu importieren egal was für eine wert .
und es tut mir leid das sagen zu mussen aber du erzählst ziemlichen käse frag mal die deutsche solarindustrie was sie von chinesischen nachbauten hält oder commodore
http://www.welt.de/finanzen/verbrau...iate-fuer-Verbraucher-gefaehrlich-werden.html

Bitteschön. Aber vielleicht hat die Welt ja auch Unrecht oder erzählt ziemlichen Käse...

Blödsinn! Dass der Hersteller auch Entwicklungskosten hatte, lässt Du mal eben in Deiner Milchmädchenrechnung unter den Tisch fallen, was?
Das die Entwicklungskosten nicht gedeckt werden, wenn das Produkt ohnehin nicht gekauft wird, ist dir aber schon bewusst ? Und schon wird ein Schuh draus.
 
Die ursprüngliche Fragestellung interessiert mich auch.

Ist denn hier kein Jurist / Jurastudent oder normaler Student, der mal eben in die juristische Bibliothek (der jeweiligen Uni) wetzen kann und dort in einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz schauen kann? Da müsste dann doch bei § 53 UrhG drin stehen, was nun genau unter die Privatkopie fällt und was nicht.
Ich kenne solche Kommentare z.B. fürs Versicherungsvertragsgesetz und schaue da immer rein, wenn ich was nicht weiß bzw. nicht weiter komme. Fürs UrhG muss es doch auch so etwas geben!

Hier: http://www.beck-shop.de/trefferList...mmentar urhg&gclid=CMzvoMOIhLcCFYWN3god03sARg

Also, wer erbarmt sich und schaut nach, damit diese leidige Diskussion mal Hände und Füße bekommt?!
 

Das ist für die Ausgangsfragestellung leider irrelevant.
In dem Artikel geht es ja lediglich um den Besitz, jedoch weder um die eigenhändige Herstellung, noch um die Herstellung im Inland.

Was ich aus dem Artikel herauslese: Du dürftest theoretisch nach China fliegen, dir dort abgegossene Figuren im Wert von bis zu 430 € (Reisefreigrenze) kaufen und im Koffer mit nach Hause nehmen. Würdest du hingegen von einem chinesischen Onlinehändler Abgüsse bestellen, könnte die der Zoll einkassieren.

Wie es hingegen im Inland aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
 
die sind nur faul beim Zoll, die haben keine lust von allen reisenden das Gepäck zu durchwühlen und damit alles stundenlang auf zu halten.

und wie blackorc schon sagt gilt das im artikel gesagte eh nur für den zoll münchen und bei der einreise. Auf das gesagte würde ich mich nicht generell verlassen.
 
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Die ursprüngliche Fragestellung interessiert mich auch.

Ist denn hier kein Jurist / Jurastudent oder normaler Student, der mal eben in die juristische Bibliothek (der jeweiligen Uni) wetzen kann und dort in einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz schauen kann? Da müsste dann doch bei § 53 UrhG drin stehen, was nun genau unter die Privatkopie fällt und was nicht.
Ich kenne solche Kommentare z.B. fürs Versicherungsvertragsgesetz und schaue da immer rein, wenn ich was nicht weiß bzw. nicht weiter komme. Fürs UrhG muss es doch auch so etwas geben!

Hier: http://www.beck-shop.de/trefferList...mmentar urhg&gclid=CMzvoMOIhLcCFYWN3god03sARg

Also, wer erbarmt sich und schaut nach, damit diese leidige Diskussion mal Hände und Füße bekommt?!
"Mal eben nachschlagen" ist bei jusristischen Sachen nicht einfach. Da ist Ermessens- und Interpretationsspielraum und Auslegung vorhandener Prozesslagen mit im Spiel und wenn Du dann ein Ergebnis hast, kommt der nächste Richter und kassiert das Urteil wieder.
 
Das die Entwicklungskosten nicht gedeckt werden, wenn das Produkt ohnehin nicht gekauft wird, ist dir aber schon bewusst ? Und schon wird ein Schuh draus.

Sachen die ich mir eh nicht kaufen würde darf ich also kopieren ?
Wo ist denn da die Logik ? Weil ich mir eine CD nicht kaufen würde darf ich sie mir von jemandem anderen kopieren, ist ja nur für mich und es entsteht kein Schaden, weil ich es ja eh nicht Original kaufen würde.
Das ist doch nur schöngerede weil man etwas haben will, es sich aber nicht leisten kann.
 
Nein, nicht wirklich. Ohne Urteil zu einem aktuellen oder vergleichbaren Fall bleibt das ein Rühren in einer Nebelsuppe. Recht haben und Recht kriegen ist nicht dasselbe.

In einem juristischen Kommentar stehen aber auch immer Urteile bzw. deren Fundstellen. Vielleicht gibt es zu eben diesem Thema bereits eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) und dann wäre es eben kein "Rühren in der Nebelsuppe" mehr! Solange sich aber keiner hier erbarmt und in einen solchen Kommentar schaut, ist und bleibt dies hier (leider) eine ziemlich inhaltsleeres Thema.
 
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die sind nur faul beim Zoll, die haben keine lust von allen reisenden das Gepäck zu durchwühlen und damit alles stundenlang auf zu halten.
"Es ist in Deutschland nicht verboten, sich mit gefälschten Markenprodukten einzudecken – solange man sie nicht verkauft und nur zum persönlichen Gebrauch besitzt." Zitat: Welt. Verboten ist nur die gewerbsmäßige Einfuhr (von einem Händler aus dem Ausland). Man selber könnte also mal ne schöne Armee aus China mitbringen.

Woraus ich fast schließen würde, dass der Erwerb gefälschter Miniaturen auch nicht strafbar ist, nur selber machen sollte man sie eventuell nicht.


Aber der Fall interessiert mich tatsächlich, da werde ich mal an der juristischen Fakultät bei uns an der Uni nachfragen müssen.
 
Also irgendwie läuft das hier gar nicht in die Richtung wie ich es mir erhofft hatte.

Es ist ja schön und gut dass jeder zu dem Thema seine eigene Meinung hat was Moral usw. angeht aber ich habe nach der gesetztes Lage gefragt. Denn dazu habe ich nur §53 gefunden der sich aber anscheinend nur auf Digitale Medien bezieht, was dort aber nirgends steht. .. Naja... ich suche weiter.

Ich verstehe auch nicht warum sich hier so viele darüber aufregen, dass dann GW pleite gehen wird weil sie an ihren Entwicklungskosten ersticken werden. In der Musikindustrie greift dieses Gesetz zu 100% und durch Illegale File Sharing Platformen wird sogar noch viel mehr Schaden verursacht. Dennoch gibt es tausende Künstler die davon leben. Und wenn es hier soviele Moral Apostel gibt, dann fragt euch doch mal bitte alle selbst ob ihr nicht doch irgendwo schonmal einen Musiktitel kopiert habt sei es fürs Auto oder den MP3 Player. Denn es brauch mir hier keiner erzählen dass er sich ein Lied 2 mal kauft. Einmal für den PC und einmal für den mp3 Player. Wenn dann müsstet ihr hier auch konsequent sein.

Ich spreche ja nicht davon das ganze gewerblich zu nutzen und das geistig geschützte Eigentum von anderen verkaufen zu wollen. (Darauf zielen nämlich die meisten Gesetze ab). Ich frage lediglich ob jmd. von euch weiss (nicht denkt) ob es erlaubt ist oder nicht. Ob ihr es mit euren Moralischen Vorstellungen vereinen könnt ist dann wieder ein anderes Thema das will ich aber hier nicht diskutieren.

Hier noch ein recht interessanter Artikel:

http://www.rechtsanwalt.de/kanzlei/reload.htm?..//Rechtsfragen-3D-Drucker.html
 
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[Exkurs]

In der Musikindustrie greift dieses Gesetz zu 100% und durch Illegale File Sharing Platformen wird sogar noch viel mehr Schaden verursacht. Dennoch gibt es tausende Künstler die davon leben. Und wenn es hier soviele Moral Apostel gibt, dann fragt euch doch mal bitte alle selbst ob ihr nicht doch irgendwo schonmal einen Musiktitel kopiert habt sei es fürs Auto oder den MP3 Player.

Die Musikindustrie ist nicht mit der Realgüterindustrie vergleichbar. Viele Bands machen den Löwenanteil ihres Geldes nicht mit Albenverkäufen sondern mit Livekonzerten. Das Label freut sich natürlich nicht gerade, wenn die physischen und digitalen Verkäufe zurück gehen, das muss aber noch lange nicht heißen, dass es der Band schlecht geht.

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