GW ist scheinbar auch selbst gegen Reseller auf Ebay vorgegangen. Finde ich ja sehr geil :-D
Richtig was können sie gegen Reseller nicht tun. Ich kann tun und lassen was ich will mit meinem Eigentum (Indomitus Box). Was ich nicht darf sind Bilder von GW verwenden, wenn ich die Box wieder verkaufe. Nehme ich die Bilder raus, und mache selber Bilder, darf ich die Box auch wieder weiter verkaufen.
GW ist scheinbar auch selbst gegen Reseller auf Ebay vorgegangen. Finde ich ja sehr geil :-D
Aktuell macht das der Taschengelddieb schon und seine Anwälte freuen sich auch schon ^^Die gewerbliche Absicht muss man nicht unterstellen. Wir sprechen hier vom Preorder eines neuen, in dem Fall noch nicht mal erhältlichen Produkts.
Neuware verkaufen ist als Privater schon grundsätzlich sehr schwierig. Streng genommen müsste man eine Box 1 Jahr lang unangetastet rumliegen lassen, damit der Wiederverkauf im Urzustand nicht unter gewerblichen Handel fällt. In jedem Fall sollte man, wenn man generell auch neue Boxen wieder verkauft, in jedem Fall den ursprünglichen Kauf belegen können. (um eben zu belegen das der Original Kauf über 356 Tage her ist)
Bei Vorbestellung legen die Scalper dem Finanzamt wirklich einen Elfmeter hin. Läden wie Taschengelddieb und andere haben schon angekündigt, überteuerte Boxen von Privaten aufzukaufen, um sie mit Verlust an ihre Kunden weiter zu geben, gleichzeitig aber die Privaten Verkäufer beim örtlichen Finanzamt anzuschwärzen. Wenn die das wirklich durchziehen dürfte es für die Scalper ziemlich ungemütlich werden. Der An- und wieder Verkauf mit Gewinnerzielung läuft nämlich unter Steuerhinterziehung. Hier kann der Strafenkatalog bis zu einer Gefängnisstrafe gehen.
Nice! 👍 😊 😎Die gewerbliche Absicht muss man nicht unterstellen. Wir sprechen hier vom Preorder eines neuen, in dem Fall noch nicht mal erhältlichen Produkts.
Neuware verkaufen ist als Privater schon grundsätzlich sehr schwierig. Streng genommen müsste man eine Box 1 Jahr lang unangetastet rumliegen lassen, damit der Wiederverkauf im Urzustand nicht unter gewerblichen Handel fällt. In jedem Fall sollte man, wenn man generell auch neue Boxen wieder verkauft, in jedem Fall den ursprünglichen Kauf belegen können. (um eben zu belegen das der Original Kauf über 356 Tage her ist)
Bei Vorbestellung legen die Scalper dem Finanzamt wirklich einen Elfmeter hin. Läden wie Taschengelddieb und andere haben schon angekündigt, überteuerte Boxen von Privaten aufzukaufen, um sie mit Verlust an ihre Kunden weiter zu geben, gleichzeitig aber die Privaten Verkäufer beim örtlichen Finanzamt anzuschwärzen. Wenn die das wirklich durchziehen dürfte es für die Scalper ziemlich ungemütlich werden. Der An- und wieder Verkauf mit Gewinnerzielung läuft nämlich unter Steuerhinterziehung. Hier kann der Strafenkatalog bis zu einer Gefängnisstrafe gehen.
Warum "muss" sowas en Taschengelddieb machen? Würde GW das machen, wäre künftig ziemlich Ruhe - en paar würden es immer mal machen, aber nemmer in der Masse.Aktuell macht das der Taschengelddieb schon und seine Anwälte freuen sich auch schon ^^
Warum "muss" sowas en Taschengelddieb machen? Würde GW das machen, wäre künftig ziemlich Ruhe - en paar würden es immer mal machen, aber nemmer in der Masse.
Egal, is wie es ist und wird leider immer so bleiben - Angebot und Nachfrage. Solange (egal ob nun so ne Box, Konzertkarten, oder en Limitiertes Auto) es Leute gibt die es überteuert kaufen weil sie es "brauchen", gibt es auch die Verkäufer.
Zwar ein wenig OT, aber wartet bis die neue XBox und Playstation kommt.... dann siehst es auch wieder ganz gut.....
Genugtuung fühlt die Börse nicht.Genugtuung?