Hallo zusammen,
auf vielfachen Wunsch aus der TAU Sektion entnommen tritt folgende Frage auf:
Können monströse Kreaturen bei Abwehrfeuer und/oder Abfangen mit mehr als einer Waffe feuern ?
TAU Kampfanzüge haben ein Feuerleitsystem, welches es Ihnen erlaubt in der Schussphase mehr als 1 Waffe abzufeuern, wie auch monströse Kreaturen die Sonderregel haben in der Schussphase bis zu 2 Waffen abzufeuern.
Im Zuge der Regel "Abfangen" aber auch des "Abwehrfeuers" kam nun die Frage auf, wie dies abzuhandeln sei.
Das erste Lager ist der Meinung, daß es aufgrund des Regeltextes "Abfangen" erlaubt ist mehrere Waffen zu nutzen, sofern das Modell die Option hat, diese abzufeuern, da alle Schussattacken prinzipiell nach den Regeln der Schussphase abgehandelt werden da keine anderslautenden Regeln oder Beschränkungen vorliegen.
Das zweite Lager ist der Meinung, daß dies zwar prinzipiell möglich wäre, die Sonderregel des Feuerleitsystems und der monströsen Kreatur jedoch explizit auf deren Einsatz in der SCHUSSphase gerichtet ist, die ja nicht betroffen ist ( gegnerische Bewegungsphase und gegnerische Nahkampfphase ) ergo die Waffen nicht beide gleichzeit einsetzbar sind, da keine Schussphase vorliegt.
Für beide Seiten gibt es teilweise gute Belege, wie hier im Riptide-Thread nachzulesen ist klick.
Was meint nun die Allgemeinheit zu dieser Frage ?
Und mit welcher möglichst guten Begründung.
Mir persönlich wäre es als TAU-Spieler sicher lieb, wenn ich mehr als eine Waffe abfeuern könnte aber ich beuge mich natürlich dem Recht und der Argumentation.
Grüße,
Wolkenmann
Edit: aktuell besteht überigens der Konsnens es zuzulassen, obwohl es nicht abschießend geklärt/belegt werden kann.
Aber je nach Gegner / Turnier / Orga .. kann es schon eher .. unangenehme Dikussionen geben.
auf vielfachen Wunsch aus der TAU Sektion entnommen tritt folgende Frage auf:
Können monströse Kreaturen bei Abwehrfeuer und/oder Abfangen mit mehr als einer Waffe feuern ?
TAU Kampfanzüge haben ein Feuerleitsystem, welches es Ihnen erlaubt in der Schussphase mehr als 1 Waffe abzufeuern, wie auch monströse Kreaturen die Sonderregel haben in der Schussphase bis zu 2 Waffen abzufeuern.
Im Zuge der Regel "Abfangen" aber auch des "Abwehrfeuers" kam nun die Frage auf, wie dies abzuhandeln sei.
Das erste Lager ist der Meinung, daß es aufgrund des Regeltextes "Abfangen" erlaubt ist mehrere Waffen zu nutzen, sofern das Modell die Option hat, diese abzufeuern, da alle Schussattacken prinzipiell nach den Regeln der Schussphase abgehandelt werden da keine anderslautenden Regeln oder Beschränkungen vorliegen.
Das zweite Lager ist der Meinung, daß dies zwar prinzipiell möglich wäre, die Sonderregel des Feuerleitsystems und der monströsen Kreatur jedoch explizit auf deren Einsatz in der SCHUSSphase gerichtet ist, die ja nicht betroffen ist ( gegnerische Bewegungsphase und gegnerische Nahkampfphase ) ergo die Waffen nicht beide gleichzeit einsetzbar sind, da keine Schussphase vorliegt.
Für beide Seiten gibt es teilweise gute Belege, wie hier im Riptide-Thread nachzulesen ist klick.
Was meint nun die Allgemeinheit zu dieser Frage ?
Und mit welcher möglichst guten Begründung.
Mir persönlich wäre es als TAU-Spieler sicher lieb, wenn ich mehr als eine Waffe abfeuern könnte aber ich beuge mich natürlich dem Recht und der Argumentation.
Grüße,
Wolkenmann
Edit: aktuell besteht überigens der Konsnens es zuzulassen, obwohl es nicht abschießend geklärt/belegt werden kann.
Aber je nach Gegner / Turnier / Orga .. kann es schon eher .. unangenehme Dikussionen geben.
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