Lärm Von Mo bis So 8-22/23 Uhr

Mein Haus wo ich wohne ist auch sehr hellhörig (alles nur Holzfussböden und jedes Wort im Treppenhaus kann man auch hören).

aber der Hauseigentümer hat aber eine Lösung gefunden!

ABREISSEN
und neue Häuser hinbauen für die doppelte Miete.

Nächtstes Jahr im Herbst wird die Wohnung abgerissen, aber habe Dez schone eine neue Wohnung.

Vielleicht war das ja hilfreich für dich ^^.

ansonsten gab es Alternativlösungen:

Zb ab 22 Uhr den Keller nicht mehr betreten, da dadurch die ganze Patere nicht schlafen konnte...fande ich aber nicht sehr lustig sowas, vorallem wenn man nachts mit den Fahrrad zurückkommt, muss man eigentlich immer in den Keller, im Regen lasse das nicht stehen.

Ganz schlimm sind die Studentparties, hälfte der Mitmieter sind Studenten bei mir und stören meine wohlverdiente Pensionierungsruhe.^^

gn8
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist das eigentlich, wenn der Vermieter einen über die Hellhörigkeit bewusst
im Unklaren lässt? Ich hatte das in meinem "Hinweis-Post" schon mal an-
gesprochen.

Also wenn er auf deutliche Nachfrage die Hellhörigkeit des Hauses ver-
schweigt, obwohl er es besser weiß, weil z.B. die letzten paar Mieter alle
wegen dieser Hellhörigkeit ausgezogen sind, und ihm dies auch mitgeteilt
haben.

Wenn man das nachweisen kann, wäre das ein Grund, den Mietvertrag ein-
seitig zu kündigen oder zählt "Hellhörigkeit", auch wenn sie bewusst ver-
schwiegen wurde, nicht als baulicher Mangel?
 
Das Problem liegt da wohl im "Nachweisen".
Wenn es dazu kommt und der Vermieter isn Arsch, sagt er einfach " Ne, das mit der Hellhörigkeit hab ich ihnen aber gesagt .." - Dann hat man den Salat.

Wenn man schon nachfragt, weil man sich nicht ganz sicher ist und er sich dann komisch verhalt, rumdruckst oder gar nicht drauf eingeht, wäre die Bude für mich gestorben.
Um sicher zu gehen kann man ja immernoch mal freundlich bei den Nachbarn fragen 😉

Wie das aber bei Hellhörigkeit rechtlich aussieht - gute Frage.
Hat da jemand Erfahrungen mit machen müssen?
 
Das mit dem Nachweisen ist immer so eine Sache, aber das ist natürlich
nebensächlich, wenn man daraus gar keinen Vorteil ziehen kann.

Kann ich, unter der Annahme ich kann nachweisen, das mich der Vermieter
absichtlich getäuscht hat, überhaupt etwas damit erreichen?

Soweit ich weiß, kann man Schandensersatz, Mietminderung und dergleichen
nur bei nicht beseitigten Mängeln einfordern, oder bei (baulichen) Mängeln,
über die man bei Vertragsabschluss vom Vermieter absichtlich im unklaren
gelassen wurde. Das wäre meines Wissens hier nicht der Fall, da Altbauten
nur die Lärmschutzbestimmungen erfüllen müssen, die zum Zeitpunkt ihres
Baus erforderlich waren.

Daher ist die Frage, ob es schon ausreicht, das mich der Vermieter trotz
besseren Wissens über den "Mangel" mit der Hellhörigkeit im Unklaren ge-
lassen, also quasi eine arglistige Täuschung (oder wie das heißt) began-
gen hat, obwohl die Hellhörigkeit der Wohnung kein Mangel im klassischem
Sinne darstellt.
 
Das Problem ist ja eigentlich, ab wann eine Wohnung hellhörig ist. Denn ohne
eine solche Definition ist eine Klausel bezüglich der Hellhörigkeit der Wohnung
völlig belanglos, da sowas eben sehr subjektiv ist.

Um eine solche Klausel nachprüfen zu können bedarf es einer Definition wie:

"Eine Wohnung gilt dann als Hellhörig, wenn ein in der direkt angrenzenden
Wohnung erzeugtes Geräusch von X Dezibel in der Wohnung mit einer Laut-
stärke von Y Dezibel wahrgenommen wird."


und die gibt es soweit ich weiß nicht.
 
So ich hab mir das mal durchgelesen was ihr so fleissig gepostet habt und gebe dann mal (nach langer zeit) wieder meinen Senf dazu.

Als wir die Wohnung besichtigt haben war es meistens Samstag 14 Uhr und es war sau still ..egal ob wir im Garten waren oder in der Küche standen..ruhe friede eierkuchen.

Der vorherige Mieter hat auch nix gesagt von lauten Nachbarn etc. auch als wir ihn drauf angesprochen haben,desweiteren haben wir ihn gefragt wieso er nach nem Jahr ausszieht meinte er nur es sind persönliche Gründe etc...das hätte uns eigentlich stutzig machen sollen.

Was uns auch nervt ist das wir dieses Lärmproblem schon mehrmals unserer Vermieterin gemeldet haben ist nix passiert...die ist nur noch von uns genervt und das merkt man am Telefon !

Wir sind langsam soweit das wir wirklich aussziehnn..oder einfach mal nachts laut metal laufen lassen...so schön Grave Digger ..

Ist ein Nachmieter pflicht falls wir uns für den Ausszug entscheiden oder ist das egal ??
 
Einen Nachmieter finden erspart euch halt evtl die 3 Monatige Kündigungsfrist. Aber ansonsten ist es egal.
Zumal einen Nachmieter finden mitunter gar nicht so einfach ist, da der Vermieter ja nicht den erstbesten nehmen muss der die Wohnung will. Kann also viel Stress für gar nichts bedeuten wenn man sowas macht. So wars zumindest bei uns beim letzten Umzug.
 
Im Endeffekt habt ihr nur 3 Möglichkeiten:
1. Ihr klärt das friedlich mit dem Nachbarn, indem ihr mit ihm redet
2. Ihr klärt das nicht friedlich, ob das dann die Polizei ist oder Gegenlärm, das sei mal dahingestellt
3. Ihr zieht aus

Wobei sich die Frage stellt, ob ihr wirklich in dieser hellhörigen Wohnung weiter bleiben wollt, denn auch wenn der Nachbar warum auch immer Ruhe geben sollte, so kann dann immer noch ein anderer Nachbar lärmen oder aber bei Nachbar-Mieterwechsel geht der Spaß wieder von vorne los!
 
Die Kündigungsfrist steht doch normalerweise au gar nich im Vertrag, sondern is rechtlich geregelt - oder verpeil ich da grad was?
Man könnte die Bude aber auch fristlos wegen "unhaltbaren Wohnbedingungen" kündigen, zumindest meine ich da mal was drüber gelesen zu haben (konnte mich bis jetzt - zum Glück - immer im Guten von meinen Vermietern trennen ^^)
 
Fristlose Kündigung geht das wegen Lärm Oo ?
Vorallem wird der Lärm ja durch ein Kind verursacht incl. deren Eltern

Ich könnte es evtl mit fristlos versuchen da seit unserem Einzug die Badewanne zerkratzt war vom vormieter(der hatte nen kleinen Hund in der Wohnung und muss ihn wohl gebadet haben) und bis jetzt nix getan wurden obwohl ich beim Mieter mehrmals angerufen habe !
Desweiteren wellt sich hier überall der total beschissen verlegte Laminat(wurde auch schon öfters erwähnt und nix getan)

Das sind doch eher gründe für ne fristlose kündigung
 
Einfach mal ein wenig im Netz nach so fällen stöbern . ist ja nicht so, dass so was nur dir passiert 🙂

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw-002-2099.htm
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=21524&ccheck=1
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3762390.html


Wichtig ist wohl das hier :
Die Gründe für eine mögliche fristlose Kündigung sind in § 543 BGB geregelt:(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Sprich, wenn ihr erst seit 2 Monaten da wohnt und es euch auf den Keks geht ist der Grund "Lärmbelästigung" einfacher durchzubringen, als wenn ihr erst nach nem halben Jahr oder so fristlos kündigen wollt.
 
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Ja, da hast du natürlich Recht Ben 😉
Einfach ne Behauptung aufstellen "Die machen Krach" und dann hoffen das man sauber aus der Sache rauskommt und fristlos kündigen kann ist hm .. suboptimal :>

€dith sagt:
Wobei es natürlich auch immer ne Sache ist, mit was für einem Vermieter man es zu tun hat. Netter Kerl, das Arschloch von nebenan, der Großkotz, der sich für was besseres hält.
Das kann auch entscheidend.
Hat man sich mit seinem Vermieter immer gut arrangieren können ist die Chance auf nen sauberen Ausgang der Sache natürlich höher.
Ist dem nicht so, sollte man überlegen, ob man sich das überhaupt antuen will ...

So als Beispiel:
Arbeitskollege von mit hat seiner Vermieterin verklagt, weil die ihm die Kaution nicht zurückzahlen wollte, weil er angeblich für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich war (stimmt natürlich nicht) - Ende der Sache ist, das er zwar seine Kaution bekommt, aber die Gerichtskosten tragen darf . ha ha ha ...
 
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