7. Edition Magieresistenz eigener Einheiten bei Unterstützungszauber?

Ja aber wo steht dann, im Bannversuch drin. Das der Bannende Spieler die Würfel aus der MR dazu nehmen darf?
Ich meine wenn müsste es im Bannen stehen. Denn bei MR steht das net dabei.
Ich finde es doch absurt, dass mein Gegner die MR meines Truppes nutzen darf, so als wäre es seine eigene Regel? So als würde der Gegenstand ihm gehören? Er nutzt den MR Gegenstand von meinem Magier oder meinem Banner so, als würde es sein Gegenstand oder MR sein. Aber das ist doch mehr als absurt. Dann könnte man es doch einfach und eineindeutiger machen und auch zum richtigen Nachteil! In dem man sagt, man Muss die MR immer nutzen! Dann wäre es auch passend. Aber so lese ich nicht heraus, dass mein Gegner einfach die MR meiner Einheit nutzen darf. Nur weil er gerade der Bannende Spieler ist. Denn unter Bannversuch steht halt nichts von den Würfel aus der MR, dass man sie so einfach nehmen darf. Sonder nur Pool würfel. Dann steht da was von Gegenständen und das man sie vor dem Bannversuch ansagen muss. Das steht alles dort. Aber in MR steht nicht drin, dass der Bannende Spieler die Entscheidung über die MR hat, ihm stehen die Würfel aus MR zu, keine Frage. Aber der Besitzer der MR, sagt dann vor dem Bannversuch an ob der MR nutzen will oder nicht und ob der +1 nutzen will oder nicht etc.
Dann ergibt das KANN auch einen richtigen Sinn. Weil wieso sollte mein Gegenr sagen, er nutzt die MR meiner Einheit? Weil er gerade einen Bannversuch hat? Klar könnte er von mir Würfel bekommen, aber er darf nicht einfach die MR für sich nutzen.
 
Ja aber wo steht dann, im Bannversuch drin. Das der Bannende Spieler die Würfel aus der MR dazu nehmen darf?

Das steht da nicht, also darf er es nicht, der Spieler dem die Einheit gehört darf es aber auch nicht (denn der Spieler wird auch nicht konkret im Text erwähnt) - MR ist sinnlos/wirkungslos 😉.

Es muss da nicht stehen, weil bei der MR steht, dass man für weitere Details die Bannregeln benutzen soll, man muss beide Regeln kombinieren, alleine funktionieren die MR-Regeln im Sonderregel Kapitel nicht. Es ist also die logische Schlussfolgerung, dass man beide Regeln kombinieren muss. Da über das Detail, wer die Würfel hinzufügt, nichts bei der Magieresistenz steht, muss die Grundregel angewendet werden und bei der (Bann-)Grundregel steht nun mal klar, wer die Würfen eines Bannversuches zusammen stellt. Das habe ich nun auch schon mindestens zum 3 Mal geschrieben, langsam wird es öde -_-. Entweder die MR ist total wirkungslos (auch für den Spieler dessen Einheit sie besitzt) oder man akzeptiert, dass Regeln kombiniert werden müssen und nutzt die in beiden Regeltexten vorhandenen Formulierungen.
 
Genau das meine ich =), genau so steht es dort.

Denn in der MR steht wirklich nur drin, was die MR macht und für Details schaut man eben in den Bannversuch. Dort steht aber nicht drin, dass der bannende Spieler anrecht auf MR hat.
Das ist was ich meine. GW schreibt es schwammig. Jetzt aber zu schlußfolgern, dass mein Gegner zugriff auf MR hat, so als würde ihm diese gehören. Das ist für mich auch bissel komisch. Meine MR gehört doch der Einheit, warum sollte dann der Feindliche Spieler zugriff haben? Weil er den Bannversuch hat? Dat doch absurt, dann lieber ein MUSS und fertig. Dann ist das MUSS wie bei Raserei. Aber ein KANN, ist für mich eigentlich immer der Besitzer. Sonst könnte man sich das KANN ja sparen. Meine wenn ich Angreifen KANN, entscheide ich das noch. Während beim MUSS ... naja muss ich ja. Darum geht es.
Wenn der Gegner halt die MR Von mir nutz darf, so als würde die Regel ihm gehören, dann ist das Wort KANN dort völlig fehl am Platz und verwirrt nur und macht das ganze vom Fluff unpassend. Dann ist ein MUSS pflicht und mehr als passend vom Fluff. Dann ist MR auch Widerstand und kein Schutz. Aber mit einem KANN ist es ein Schutz und damit kann der Besitzer die Würfel dazu legen oder nicht, aber eben zum Bannversuch. Egal zu welchem, ob seinem eigenen oder dem, des Gegners. Nur hat er die Wahl. Weil die MR so zu sagen die Wahl hat und die MR gehört eben der Einheit. So wie bei den Gegenständen, bei vielen steht auch nicht immer dabei wer eigentlich die Wahl hat. Aber es ist doch klar, der dem der Gegenstand gehört halt. Warum sollte es bei MR Plötzlich völlig anders sein? Ohne das GW das ausdrücklich vermerkt. Denn dann müsste GW, es deutlicher machen mit einen MUSS oder einem Kommentar ... "Ja auch der Gegner hat zugriff auf MR, so zusagen haben beide Seiten Zugriff auf MR." ... Mit so einem Kommentar. Damit es deutlich wird. Bei Raserei steht ja auch dabei, die Einheit MUSS Angreifen.

Denn eigentlich will der Text nur sagen, dass MR eben wirkt und nicht wirkt und sie am Ende entscheidet, wie viel Würfel sie dem Bannversuch hinzufügt. So nach dem Motto steht es dort drin. Aber die MR gehört ja immernoch der Einheit und damit hat sie die Wahl. So wie bei Magischen Gegenständen, der Träger die Wahl hat oder bei Waffen eben die Einheit. Bei MR steht nie was vom Spieler, dort wurde eben nur der Verweis nicht richtig klar gemacht auf die Einheit. So wie es sonst der FAll ist. Aber wieso sollte diese Sonderregel anders funktionieren, als der Rest wo die Einheit das sagen hat? Bei Raserei und Hass, ist es was anderes. Dort steht eindeutig MUSS und da hat man keine Wahl, die Einheit muss es machen egal was dort steht und egal was passiert.
 
GW hält uns einfach nur nicht für blöd, so dass sie nicht überall in jeder Regel die sich auf andere Regeln bezieht alles aufzählen oder wiederholen. Aus diesem Grund erwähnen sie bei den Banngrundregeln auch nicht die MR oder jeden einzelnen magischen Gegenstand der einen Bannwurf verändern kann, konkret in einer Auflistung. Aus diesem Grund kann man nur, wie ich schon schrieb, die MR als komplett unbrauchbar ansehen (der eigene Regeltext reicht zur Anwendung nicht aus) oder sie mit den normalen Bann-Grundregeln kombinieren. Ob etwas unlogisch oder seltsam wirkt ist irrelevant, ich kann dir (ich wiederhole mich erneut) genau so Beispiele aus dem Fantasy-Bereich (Rollenspiele, Romane usw.) nennen, wo MR eben auch vom Gegner benutzt werden kann. Ich finde es auch unlogisch die Regeln lassen aber keinen Zweifel an der Benutzung von MR. Da du diesen Thread ja auch verfolgt hast Golrikdonnerfaust, wirst du ja sehen, dass ich erst voll auf deiner Seite war und contra "Gegner nutzt meine MR" argumentiert habe und dann umgeschwenkt bin. Ich musste einsehen, dass die Regeln doch genauer formuliert sind, als man auf den ersten Blick sieht. Du hast dich da in etwas verrannt.

Da du aber nur noch das Gleiche schreibst, sehe ich langsam keinen Sinn mehr zu diskutieren; es wiederholt sich seit langem nur noch und wir drehen uns im Kreis.

Edit: Du hängst dich ja immer so am Wort kann auf und sagst es wäre fehl am Platz. Das ist es nicht, es wäre nur dann fehl am Platz, wenn GW sowohl den Spieler dem die magieresistente Einheit gehört zwingen würde sie zu benutzen und genau so den Gegner. Das Wort kann wird aber benutzt, weil GW keinen allgemeinen Benutzungszwang einführen wollte, also hat die Benutzung des Wortes eines Sinn. Ob das Fluff-technisch unssinnig ist oder du das seltsam oder komisch findest, ist egal, der aktuell vorhandene Regeltext ist eindeutig!
 
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Der Text ist nicht eindeutig, sonst würde man ja nicht diskutieren.

Das Muss ist bei sowas doch deutlich besser. Bei Rasserei ist ja der Zwang auch da und keine Wahl.

Dazu beziehe ich mich nicht nur auf den Typ. Sondern im Allgemein auf die Aussage im Bannversuchstext. Das man dort nicht auf MR Schließen kann, weil man andere Gegenstände zu +X aufs Bannen benutzt. Dennoch kann man MR ja als Gegenstand sehen, denn man Ansagen muss um ihn zu benutzen. Nur dann darf ja nur der SPieler, dem die MR gehört diese nutzen.

Im MR Text selbst, steht niemals was von besitzer und daher kann eigentlich die MR keiner nutzen, es steht ja nur die MR beschrieben. Im Bannversuch steht beschrieben wie man Bann, nichts davon dass man auch Würfel von Gegnerischen MR benutzen kann. Das sollte schonmal deutlicher und eineindeutiger vermerkt werden. Denn Kann hat wer die Wahl und wenn wer die Wahl hat, ist in den meisten Fällen die Einheit gemeint, selbst beim Zwang ist immer von der Einheit die Rede. Auch bei Gegenständen etc. Bei MR müsste eindeutig dabei stehen, dass beide Seiten zugriff auf diese haben und das eine Ausnahme ist und nicht so, naja neutral geschrieben und dann davon ausgehen. Das steht dort auch nicht.

MR ist für mich immernoch wie ein Gegentsand zu betrachten, dem die Einheit gehört oder eben eine Sonderregel und sowie es da steht, ist der MR Text Neutral und durch das Kann, wird für mich eigentlich gezeigt. DAs jemand die Wahl hat. Aber warum sollte mein Gegner, die selbe Wahl haben wie ich? Als wäre es eben seine MR oder sein Gegenstand. Bei einem Muss ist es Zwang und fertig und dann ist es immer so und es wäre Eindeutiger als dieser Text.
 
@Golrikdonnerfaust: Ich wiederhole mich einfach noch ein letztes Mal. Die Magieresistenz mag wirklich alleine nicht funktionieren. Aber dafür kombiniert man sie ja mit den normalen Bann-Grundregeln und dann entsteht ein eindeutiges Bild. Nur weil jemand einfach verbissen weiterdiskutiert (sich meiner Meinung nach in etwas verrannt hat), heißt es noch lange nicht, dass dadurch die Regeln uneindeutig oder schwammig formuliert sind. Es wurde schon so oft verbissen und lange um eindeutig und sauber formulierte Regeln diskutiert, den "Diskussionsbedarf" kann man da nicht als Indikator nehmen, ob eine Regel eindeutig oder unklar ist.

Du siehst es ja auch daran, wie viele sich mittlerweile schon aus der Diskussion zurückgezogen haben und wie wenige noch deine Meinung unterstützen. Eigentlich schreibe ich hier umsonst; das was ich an Argumenten bringe wird von dir einfach nicht akzeptiert. Du hältst dich an Kleinigkeiten fest (wie dem muss oder kann), dabei ist zum Beispiel diese Unterscheidung bewusst gewählt - ein Muss würde die gesamte Regel zu stark verändern, GW will nämlich, dass man die MR nicht benutzen muss, sondern man soll die Möglichkeit haben sie nicht zu verwenden. Deshalb gibt die Benutzung des Wortes muss oder kann keine Auskunft über den Spieler welcher die Entscheidung trifft, diese Auskunft gibt uns die Bann-Grundregel.