Massenmord der Akt eines Geisteskranken?

Und wem ist jetzt damit gedient das er auf kosten des Staates 15 oder mehr Jahre rumgammeln kann ?
Niemandem !
Ich bin auch dafür einfach jeden Mörder,Vergewaltiger und Kinderschänder -sofern 100% ig schuldig - direkt abzuknallen.
Warum sollte man solch kranke Schweine auch nur eine Sekunde bemitleiden oder beschützen ? Ich bezweifle ernsthaft das es auch nur einen Kinderschänder gibt der seine taten aufrichtig bereut, höchstens das er erwischt wurde.
 
Seine Ideologie hat nur die Opfer ausgesucht, aber ihn nicht gezwungen zu morden.

Das sag ich doch, er hat aus einem Kalkül heraus sich zur Tat entschlossen.
Und das ist eine menschliche allzu menschliche Verhaltensweise.

Wenn du dich aufmachst den Mord an deiner Schwester, der hoffentlich nie passieren wird, zu rächen, folgst der selben Logik wie Brejwik. Der Staat ist nicht in der Lage Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, also nimmst du das selbst in die Hand. Es gibt hier lediglich zwei Unterschiede. Erstens die Zielrichtung. Du folgst deiner persönlichen Rache und Brejwik auf eine krude Art dem Wohl des Staates, man könnte fast sagen aus einem völlig abwegigen Altruismus heraus. Und zweitens natürlich die Quantität; du würdest nur die vermeintlichen Täter "zur Strecke bringen", wer garantiert dir überhaupt, dass du auch die Richtigen erwischst?, Brejwik eben über hundert.
 
@Knight-Pilgrim:
Banküberfälle zu begehen, kann zwar gegen Gesetze verstoßen, abermuss nicht unbedingt auf ein Verhalten schließen lassen, dass von typisch menschlichem also gesundem Verhalten abweicht.
...und das gilt bei der Psychopathologie eines Massenmörders warum genau nicht? Nach der Herangehensweise ist beliebt, was auch (massenpsychologisch) erlaubt, wenn Massenmorde also zur Konvention gehören, ist das auch nicht mehr deviant. Denn ein als besonders "schlimm" empfundenes Verbrechen muss doch nicht "kränker" sein als ein Bagatelle. Kleptomanen (die per definitionem zwanghaft stehlen), die sich auf das Stehlen von Gegenständen, deren materieller Wert über ein paar Euro nicht hinausgeht, verlegen, können wesentlich "kränker" sein als ein Mörder - dass Breivik aus Kalkül gehandelt hat und folglich im Bewusstsein seiner Taten steht, stellst Du doch in demselben Beitrag fest.
Die Schwere eines Verbrechens ist ceteris paribus kein Indikator für die psychische Erkrankung eines Täters.
 
Wenn du dich aufmachst den Mord an deiner Schwester, der hoffentlich nie passieren wird, zu rächen, folgst der selben Logik wie Brejwik. Und zweitens natürlich die Quantität; du würdest nur die vermeintlichen Täter "zur Strecke bringen", wer garantiert dir überhaupt, dass du auch die Richtigen erwischst?, Brejwik eben über hundert.

Also erstens ich hoffe und bete das das auch niemals passiert^^
Zweitens gibt zwei Wege, jeden Pädophilen kaltmachen oder solange Beweise und Fakten sammeln bis man den Richtigen hat.
Warum sollte ein gesichtsloser Richter oder ein Gesetzbuch mir das Urteil abnehmen? Und ganz ehrlich wen würde das denn stören wenn man Päderasten kalt macht?
 
Die Schwere eines Verbrechens ist ceteris paribus kein Indikator für die psychische Erkrankung eines Täters.

Das stelle ich ja auch nicht in Abrede. Ich wollte lediglich darauf hinaus, dass letztlich die Psychologie nicht messen und für alle Zeit gültig feststellen kann, was krankes und was gesundes Verhalten ist. Die Fsetlegung von krankem und gesunden Verhalten ist ja nicht unmittelbare Rechtsquelle. Sie dient zunächst nur dazu die Schuldfähigkeit zu ermitteln. Allerdings, wenn es zur Verschiebung in menschlichem Verhalten kommt wirkt es sich doch zwangsläufig ab einem bestimmten Punkt auf die Sitten einer Gesellschaft aus. Würde Massenmord zum Massenphänomen, kann man davon ausgehen, dass er irgendwann als normal angesehen würde. Dann kann es schon sein, dass er dann irgendwann nicht mehr geahndet würde. Aber eigentlcih ist das ein schlechtes Beispiel, denn nicht der Massenmord an sich ist krank sondern höchsten das Motiv dazu.
 
Und ganz ehrlich wen würde das denn stören wenn man Päderasten kalt macht?

Öhmmm... Du weiszt schon, dass zwischen Päderastie, Pädophilie und Kindesmissbrauch schon ein Unterschied besteht? Falls nicht, hast du jetzt eine Hausaufgabe, dazwischen zu differenzieren, bevor du weiter schreibst! Was machst du, wenn du jemanden mit Legasthenie hast, der dann aus Versehen einen Pedophilen umnietet?

Ansonsten geht es ums Prinzip. Wenn die Todesstrafe (um mal den staatlich sanktionierten Akt der pöbelhaften Selbstjustiz vorzuziehen) eingeführt wird, besteht immer die Frage, wo sie anfängt, wo sie aufhört. Am Ende wird dann das Gesetz so gefasst, dass 'jegliche Schädigung des Volkskörpers' damit bestraft werden kann... Was dann unter diesen schwammigen Begriff fällt, brauch ich hoffentlich nicht weiter ausführen...
 
Und wem ist jetzt damit gedient das er auf kosten des Staates 15 oder mehr Jahre rumgammeln kann ?
Niemandem !
Ich bin auch dafür einfach jeden Mörder,Vergewaltiger und Kinderschänder -sofern 100% ig schuldig - direkt abzuknallen.
Warum sollte man solch kranke Schweine auch nur eine Sekunde bemitleiden oder beschützen ? Ich bezweifle ernsthaft das es auch nur einen Kinderschänder gibt der seine taten aufrichtig bereut, höchstens das er erwischt wurde.

Du bist allerdings nicht ausreichend motiviert es selbst zu machen, oder hast du Angst das man dich abknallt?
Warum willst du das es erlaubt ist Menschen umzubringen? Willst du wirklich jemandem das Recht zu gestehen dich zu töten?
Wer gibt dir das Recht darüber zu entscheiden, ob ein Mensch leben darf und warum möchtest du auf so ein Privileg verzichten, freiwillig?
 
Wenn jemand meine Kleine Schwester vergewaltigt und ermordet, dann glaub mir, wird kein Gericht der Welt mich davon abbringen den Täter zur strecke zu bringen.
Wahrscheinlich begehe ich jetzt einen Tabubruch, ich hoffe dass es die Mods trotzdem stehen lassen: Es begehen auch Frauen sexuellen Missbrauch, ich sage es jetzt ganz hart, bist du auch bereit den Tod deiner eigenen (heute noch "kleinen") Schwester einzufordern, wenn sie in vielleicht 15 oder 20 Jahren sexuellen Mißbrauch an ihrem eigenen Sohn begangen hat? Oder forderst du das nur bei Fremden? Kannst du ohne weiteres den Tod eines Menschen fordern, den du aktuell sicher liebst? Und komm mir bitte nicht mit "sowas gibt es in meiner Familie nicht". Es kann jeden und jede Familie treffen...
 
Du bist allerdings nicht ausreichend motiviert es selbst zu machen, oder hast du Angst das man dich abknallt?
Warum willst du das es erlaubt ist Menschen umzubringen? Willst du wirklich jemandem das Recht zu gestehen dich zu töten?
Wer gibt dir das Recht darüber zu entscheiden, ob ein Mensch leben darf und warum möchtest du auf so ein Privileg verzichten, freiwillig?

Wenn man mir ein persönliches Leid in diesen Maße zufügt, warum sollte ein Gesetzbuch das ständig versagt und diese Hure namens Justizia, das Recht haben zu urteilen?
 
Wenn man mir ein persönliches Leid in diesen Maße zufügt, warum sollte ein Gesetzbuch das ständig versagt und diese Hure namens Justizia, das Recht haben zu urteilen?

Gerechtigkeit auf Basis der Vergeltung, was is denn da bitteschön angemessen... nur erlittenes Unrecht ist objektiv, alles andere reine Willkür!
 
Euren Theorien zufolge rückt bei entsprechendem Willen (denn eure Definitionen sind so vage, dass eine Auslegung zwingend wird) das Verbrechen als solches in die Nähe der Krankheit (Verstoß gegen gesellschaftliche Sitten und damit eine Devianz zur Rechtsgenossenschaft); von solchen Modellen ist die Kraniometrie auch ausgegangen, und hat - welch Wunder! - passende Merkmale gefunden, die zwar mit Wissenschaft nichts zu tun hatten, sich aber kunstvoll ins Vorurteil einfügten. In die heutige Zeit übertragen hätten verurteilte Personen eben ein Kriminalitätsgen, das sich zwar nicht nachweisen lässt, aber dennoch die Verbrechen bewirkt.
"Krank" im umgangssprachlichen Gebrauch mag ja vieles sein, aber bei der Beurteilung von Kapitalverbrechen sollte ein gewisser Abstand von so weichen Kriterien schon gegeben sein.

Mit Genetik hat das nichts zu tun - psychische Krankheiten müssen schließlich nicht zwingend physische Ursachen haben.

Aber - ja - in gewissem Maße kann imho eine starke Abweichung von der Norm an sich bereits als Krankheit gesehen werden. Ich verstehe auch nicht, was an diesem Bild so falsch sein sollte. Letzten Endes ist auch Fieber nichts anderes als eine Abweichung von der Norm(temperatur). Da es aus psychologischer Sicht aber nun keinen "Normmenschen" gibt und wir alle unsere Eigenarten haben, kann man da natürlich schwerlich verallgemeinern. Aber wie gesagt, wir sprechen hier von einem Massenmörder. Bei einem einfachen Mörder kommt es auf das Motiv an, ob die Tat auf eine psychische Krankheit schließen lässt. Der Motive können da so viele sein: Habgier, Rache, ein Befreiuungsschlag, alles denkbar. Aber bei einem Massenmörder? Definiere doch mal eine rational erklärbare Motivation für Massenmord. Aus meiner Sicht ist es vollkommen legitim, hier aus der Tat an sich auf eine schwere psychische Störung zu schließen.
 
@Blackorc ganz einfaches Beispiel für eine psyhische Störung auf Grund von einer physischen Ursache: Bleivergiftung (Fe 2+; ich schreib mim Handy da kann man die 2 nicht hochsetzen^_^), wenn eine Bleiüberdosis in sich hat, dann wird der Hirnvorderlappen stark geschädigt, da die Tertiärstruktur verändert wird ... heraus kommt folgendes: starke sexuelle und gewalttätige Neigungen; das mit den sexuelllen Neigungen ist nicht einfach ein permanenter Ständer, sondern die Tatsache, dass jemand dadurch so notgeil wird, dass er jemanden sobald sich eine Gelegenheit bietet auch vergewaltigen könnte ... was bei seinem Gewaltausbrüchen dann passiert, brauch ich hoffentlich nicht zu erklären ... die kranken Menschen können nichts dafür, dass sie sich verhalten, denn dabei "schaltet man sein eigenes Gehirn ab" und lässt seinen Instikten freien Lauf ...

ihr wollt kranke Menschen einfach töten, hmmm ... so wie Hitler mit der Euthanisie?! :angry:
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Brokenwing

Hast du dich eigentlich mal gefragt, wie unsere Gesellschaft aussehen würde, wenn Jeder das Gesetz selbst in die Hand nähme, so wie du es hier propagierst?

Natürlich gibt es Justizirrtümer und natürlich kommen bisweilen Schuldige mit zu geringen oder gar keinen Strafen davon. Weil in der Justiz auch nur Menschen tätig sind, die Fehler machen können. Daraus aber zu schließen, die Justiz versagt also mach ich es selbst, bedeutet doch nur, dass man Justizirrtümer gegen Selbstjustizirrtümer eintauscht. Die dürften dann auch ungleich häufiger anfallen.

Die Konsequenz aus deiner Rechtsauffassung ist nichts als allgemeiner Mord und Totschlag, ein Krieg aller gegen alle, in dem der Recht bekommt, der stärker ist, auch wenn er kein Recht hat. Willst du so eine Gesellschaft?

Ich hab schon mal darauf verwiesen, auf das gesunde Volksempfinden als Rechtsquelle. Genau soetwas propagierst du hier. Mach dich mal schlau was das bedeutet und dann reflektiere mal deinen Standpunkt kritisch!
 
@Blackorc:
Aber - ja - in gewissem Maße kann imho eine starke Abweichung von der Norm an sich bereits als Krankheit gesehen werden.
[...]
Aber bei einem Massenmörder? Definiere doch mal eine rational erklärbare Motivation für Massenmord. Aus meiner Sicht ist es vollkommen legitim, hier aus der Tat an sich auf eine schwere psychische Störung zu schließen.
Die Frage ist nicht, ob Du und ich aufgrund der Motivation B.s eine ähnlich gelagerte Tat begehen würden, sondern ob es überhaupt eine konsistente Erklärung dafür gibt. Und ein politisches Symbol ist eine Erklärung. Wie gut oder schlecht das hinlangt, ist weder relevant noch rechenschaftspflichtig, es geht nicht darum, das bestmögliche Motiv für einen Massenmord gelten zu lassen, sondern überhaupt eines.
Nun drehst Du die Beweislast völlig um, auf einer ziemlich windigen Basis: weil Du das Ausmaß des Massakers nicht akzeptieren kannst, sei nicht davon auszugehen, dass B. anders als krank zu gelten habe. Letztlich entlastet das nicht nur B., sondern auch Dein Menschenbild: weil das Palmström-Gesetz bei Dir Geltung erfährt, ist es praktisch nicht möglich, dass Menschen verabscheuungswürdige Taten ausüben, ohne krank zu sein, mithin also nicht aus freien Stücken dergleichen Dinge begehen.
Das erspart es Rechtspsychiatern freilich, überhaupt noch aufwendige Gutachten zu erstellen, wenn Vox populi, der vorsitzende Richter oder die Ehefrau des Rechtspsychiaters die Tat als hinreichend abscheulich betrachten, ist der Täter dann eben krank, womöglich unheilbar. Wir schaffen dann die gesamte Tabelle der psychischen Erkrankungen der ICD-10 ab und reduzieren das auf "seelische Abartigkeit", das muss reichen. Das "Kriminalitätsgen" war einfach nur die ausgestreckte Hand für eine pseudowissenschaftliche Untermauerung dafür. 😉
Letzten Endes ist auch Fieber nichts anderes als eine Abweichung von der Norm(temperatur).
Ein Fieber ist allerdings - wie jede Krankheit - durch etwas begründet, meistens als Abwehrreaktion des Körpers gegen Krankheitserreger. Eine soziologische Begründung ("So viele Menschen zu ermorden kann unmöglich normal sein") auf eine psychiatrische Begutachtung anzuwenden ist schlichtweg unredlich, weil willkürlich.


@urien91:
Bleivergiftung (Fe 2+; ich schreib mim Handy da kann man die 2 nicht hochsetzen^_^), wenn eine Bleiüberdosis in sich hat, dann wird der Hirnvorderlappen stark geschädigt, da die Tertiärstruktur verändert wird ...
Der Frontallappen ist für die Verarbeitung sexualsadistischen (e.g.) Tuns gar nicht zuständig, sondern das Zwischenhirn bzw. der Temporallappen. Eine Schädigung des Frontallappens kann auch unbewusstes Verhalten auslösen, teils krimineller Art, ist aber nicht mit der Verarbeitung von Emotionen assoziiert, die den sexuellen Impetus steuern.
 
Das mag unter Umständen sogar zutreffen. Aber die Aussage urien91s war ja, dass "starke sexuelle und gewalttätige Neigungen" (und ein "notgeiles" Verhalten) durch die Schädigung entstünden, was allerdings nicht zutrifft. Die entsprechenden Dispositionen muss der (oder die) so Geschädigte schon vorher gehabt haben, die werden ja nicht unmittelbar (oder auch mittelbar) durch eine Schädigung des Frontallappens erzeugt.
 
ganz einfach einen Psychischkranken spert man bis zu seinem Tod in die Anstallt.
Sonst wäre er nach 21 Jahren frei.
[..]

Nee, nach 21 Jahren hat die Person erstmal ihre Haftstrafe abgeleistet und hatte während dieser Zeit (prinzipiell) die Möglichkeit sich zu ändern, sowohl in Deutschland als auch in Norwegen ist dann eine "Sicherheitsverwahrung" möglich. Sofern die Person also nach 21 Jahren eine Gefahr für die Gesellschaft ist kann man sie einsperren, wobei die Maßnahme zeitlich nicht begrenzt ist. Grob gesagt hat die Person das selbst verschuldet, die Maßnahme an sich bzw. ihre Dauer war nicht vorprogrammiert oder vorab festgelegt, wie z.B. eine Haftstrafe.

Ganz allgemein:
Bevor jemand die Kinderschänder auspackt sei erwähnt, dass die Verwahrung dort ursprünglich auf einen Zeitraum begrenzt war und nachträglich verlängert wurde.
 
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