Massenmord der Akt eines Geisteskranken?

Nebenbei, die Befähigung zur Einsicht und zu rationalem Handeln ist doch das, was uns zu Menschen macht.

*Klugscheißmodus an* Also eigentlich unterscheidet den Menschen vom Tier das Schaffen institutioneller Tatsachen 😛 (man könnte das als Kultur definieren), wobei da natürlich philosophisch nicht umunstritten ist (ehe mich hier KOG zurückpfeift 😀) *Klugscheißmodus aus*

Ich will Bestrafung und kein wie du es nennst quälen und töten, mit der Todesstrafe geht man wenigstens zu 100% sicher das dieser Norweger niemals wieder jemanden töten wird. Mord ist nicht gleich Mord, auch wenn das Ergebnis das selbe ist.
Mir persönlich geht dieses Attentat in Norwegen nicht nahe, von daher hab ich eigentlich auch nicht das recht ihn zu tode zu verurteilen, aber wie stehts mit den Angehörigen?
Wenn jemand meine Kleine Schwester vergewaltigt und ermordet, dann glaub mir, wird kein Gericht der Welt mich davon abbringen den Täter zur strecke zu bringen.

Bitte Grundgesetz Artikel 1 lesen. Danke. Ansonsten disqualifizierst du dich selber. Menschenwürde und damit grundlegende Menschenrechte kann man nicht verwirken.

Und ganz ehrlich wen würde das denn stören wenn man Päderasten kalt macht?

Mich. Das ist immernoch ein Mensch, der zwar in eine geschlossene psychtrische Anstalt gehört, aber der immer noch Menschenwürde besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
*Klugscheißmodus an* Also eigentlich unterscheidet den Menschen vom tier das Schaffen institutioneller Tatsachen 😛(man könnte das als Kultur definieren), wobei da natürlich philosophisch nicht umunstritten ist (ehe mich hier KOG zurückpfeift 😀) *Klugscheißmodus aus*

Superklugscheißmodus an: Der Mensch IST ein Tier und unterschiedet sich damit nicht von den Tieren.

@ Blackorc:
Mit Genetik hat das nichts zu tun - psychische Krankheiten müssen schließlich nicht zwingend physische Ursachen haben.

Mit Genetik hat das sehr wohl etwas zu tun. Gerade Schizophrenie hat eine starke organische und wahrscheinlich auch erbliche Komponente. Weiterhin gibt es Gencluster, die bei verschiedenen Arten von Kriminellen, im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung (was für ein Wort) öfter vorhanden sind. Dies ist aber keinerlei Grund, bei Vorhandensein auch Kriminell zu werden. Es erhöht lediglich die Chance.
Beispiel: Die ganzen Gendeffekte, die häufig zu einer starken Gewichtszunahme führen, "erzeugen" direkt auch kein Fett. Eventuel ist die Energieumsetzung verlangsamt, aber in den normalen Fällen wird lediglich der Appetit verstärkt, was in einer Gewichtssteigerung resultiert. Folge: Wer an einem derartigen Gendeffekt leidet, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit übergewichtig, wenn es ihm/ihr jedoch gelingt, den gesteigerten Appetit zu zügeln und eine kalorisch normale Ernährung durchführt, erzeugen die "Bad Genes" eben kein Fett aus der Luft.

Es gibt Gene, die die Hemmschwelle gewalttätig zu werden herabsetzen, aber das ist keine Begründung, dass eine entsprechende Person automatisch gewalttätig wird. Dies ist immernoch eine Entscheidung, die selbst getroffen werden muss.

Ps: Was andere psychische Erkrankungen/Veränderungen betrifft muss ich dir natürlich zustimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtssprechung gehört grundsätzlich nicht in die Hände von Leuten,
die durch einen Fall emotional belastet sind, da diese Personen einfach
nicht neutral handeln können.

Auch wenn es dem persönlichen Rechtsempfinden vieler Leute zuwieder
ist, haben Mörder, mit gewissen Einschränkungen, nun einmal die
gleichen, unveräußerlichen Rechte wie alle anderen auch.

Aussagen, wie z.B. die von Brokenwing, sind aus der emotionaler
Sicht durchaus verständlich, jedoch muss man, wie NGF es mit seinem
Beispiel gesagt hat, auch die Kehrseite betrachten:

Wenn man Selbst-/Lynchjustiz an Personen wie Vergewaltigern,
Kinderschändern und Mördern verüben würde oder diese zumindest
gutheißt, würde man diese Form von Justiz auch an der eigenen
Familie zulassen? Die Personen der anderen Seite könnten dann
genau so dieses Recht einfordern wie man es für sich selbst tut.

Dies ist jetzt, wie NGF es auch schon sagte, nur als Beispiel gemeint,
und soll keinem Forumsmitglied unterstellen, das Mitglieder ihrer
Familien so etwas tun könnten/würden.

Zudem kommt es bei der Selbst-/Lynchjustiz vermutlich sogar noch
häufiger zu Fehlern oder Verwechslungen, gerade in einer emotio-
nalen Ausnahmesituation, als bei der "normalen Rechtssprechung",
was den Sinn, den viele hinter dieser Form der Justiz sehen quasi
ad absurdum führt.
 
Schon gehört, amerikanische Wissenschaftler haben eine Methode erfunden, mit der es möglich ist, den Kontostand einer Person alleine anhand des Genprofils zu errechnen. Soll auf den Vierteldollar genau sein.
Der Mensch IST ein Tier und unterschiedet sich damit nicht von den Tieren.
Um festzustellen, ob er sich unterscheidet oder nicht, müsste man mal einen genauen Blick auf die Gene werfe, oder nicht?
 
@Neopope: Deine häufig auch sehr erheiternde Polenik in allen Ehren, aber irgendwann wirds albern.

Zum Thema:
Ich finde den Punkt den Abe vorgebracht auch sehr gut. Die emotionale Reaktion ist verständlich, aber sie ist halt emotional und nicht rational begründet und damit denkbar ungeeignet, um auf der Basis dessen die beste Entscheidung zu treffen.
 
Wenn man Selbst-/Lynchjustiz an Personen wie Vergewaltigern,
Kinderschändern und Mördern verüben würde oder diese zumindest
gutheißt, würde man diese Form von Justiz auch an der eigenen
Familie zulassen? Die Personen der anderen Seite könnten dann
genau so dieses Recht einfordern wie man es für sich selbst tut.

Ja, man landet dann bei einem Blutrachesystem, bei dem es nie einer gut sein lassen kann, wie die Erfahrung zeigt.
Nicht umsonst ist man in vielen Kulturen schon früh aufs Wergeld umgestiegen.
 
Nee, nach 21 Jahren hat die Person erstmal ihre Haftstrafe abgeleistet und hatte während dieser Zeit (prinzipiell) die Möglichkeit sich zu ändern, sowohl in Deutschland als auch in Norwegen ist dann eine "Sicherheitsverwahrung" möglich.
Weil ich mir gerade nicht ganz sicher bin: meinst Du mit "dann" nur die reine zeitliche Abfolge oder die Reihenfolge der Rechtsprechungen hintereinander (also konsekutiv)? Wenn Du Zweiteres meinen solltest: der EGMR hat Anfang dieses Jahres die nachträgliche Sicherheitsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt, ein Abwarten der sozialen Entwicklung beim Täter ist also nicht mehr möglich.

Ja, man landet dann bei einem Blutrachesystem, bei dem es nie einer gut sein lassen kann, wie die Erfahrung zeigt.
Nicht umsonst ist man in vielen Kulturen schon früh aufs Wergeld umgestiegen.
Hängt natürlich auch mit dem Staatsgefüge zusammen. Sumerer und Mesopotamier konnten die Talion ziemlich erfolgreich in ihr Rechtssystem integrieren - inwieweit das unabhängig von Stadtrichtern praktiziert worden ist und ob die Gesetzesstelen überhaupt allzu großen Einfluss nachgerade auf die Landbevölkerung ausgeübt haben, wird wohl im Dunkeln bleiben. Die strafrechtliche (soweit sich ein dermaßen entwickelter Begriff überhaupt anwenden lässt) Letztbegründung für die ius talionis dürfte aber in einem autoritären Regime relativ unerheblich bleiben.