dann sollte das in D kein Problem sein (soweit ich das einschätzen kann, ohne das ich ein Jurastudium mit einer spezialiesierung auf das WaffG genossen habe)
aber da das ja ein Werkzeug ist, fällt es glaube ich garnicht unter das WaffG...
gibt es vielleicht einen Juristen hier, der das nochmal ordentlich erläutern könnet?