Ich finde es nicht schlecht dass es fürs erste vom Tisch ist. Vielleicht macht man sich jetzt erstmal Gedanken darüber was man eigentlich genau erreichen will und ob man es mit diesem Entwurf erreicht. Denn der Jugendschutz ist mit dem neuen JMStV höchsten für Websites in Deutschland gewährleistet, sobald jemand auf ausländische Seiten surft ist das Ganze nichtig. Ich weis nicht genau wie die Verteilung von Websites nach Ländern aussieht, aber Deutschland wird sicher nicht auf Platz 1 liegen.
Ich bleibe bei dem Ansatz dass bereits auf dem PC zu Hause eingegriffen werden muss wenn die Erziehungsberechtigten den Zugriff ihrer Kinder auf das Netz einschränken wollen.
MfG
DvM
Ich bleibe bei dem Ansatz dass bereits auf dem PC zu Hause eingegriffen werden muss wenn die Erziehungsberechtigten den Zugriff ihrer Kinder auf das Netz einschränken wollen.
MfG
DvM