@ Black Orc:
Das mag alle richtig sein, doch scheinst du immer noch einen Sachverhalt zu verkennen:
Diese Gesetze gibt es schon! Man ist schon verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, diese werden nicht neu gefordert oder mal eben aus dem Boden gestampft.
Mit dem was du beschreibst, muss man sich schon seit geraumer Zeit beschäftigen. Das ist alles nicht neu!
In meinem Fall ist es so das ich KINDER Illustrationen vertreiben will, aber da es immer irgendwelche Arschlochabmahnanwälte gibt ist es für mich wohl wirklich am einfachsten alles ab 18 zu setzen, denn so ein Monster oder Schädel den man auf dem T-Shirt hat kann ja arg jugendgefährdend sein.
Aber die Bild darf dann weiterhin ihre Tittenuschis auf Seite 1 haben weil sie ja vom großen öfentlichen Interesse sind, gelle?
Das ist für mich das beste Beispiel:
Auch im Einzelhandel ist man an identische Gesetze gebunden, wie macht das ein Ladenbesitzer in der Fußgängerzone, der seine T-shirts verkauft!? Ich habe bisher keinen T-shirt-Laden gesehen, der Eintritt ab 18 ausschildert, da werden einfach absurde Horrorvisionen an die Wand gemalt.
Einige mal hier in der Auflistung:
-> Oh, ich muss nun alles ab 18 kennzeichnen...
Was hindert einen daran, kritisches content beschränkt zugänglich zu machen und das Restliche ohne Altersrestriktion zu belassen? Ja garnix! Es ist totaler Quatsch zu behaupten, man müsse jetzt alles über einen Kamm scheren.
-> Anwälte wetzen schon die Messer um jeden noch so armen Blogger abzumahnen...
Leute, also wirklich nicht! Was meint ihr welchen Aufwand es bedeutet, anonyme (mit Pseudonymen betriebene) Internetseitenbetreiber ausfindig zu machen!? Das steht in keiner Relation zum Streitwert und wird deswegen wohl auch nicht praktiziert werden. Deswegen wird man auch nicht verfolgt, wenn man mal eine Musikdatei runtersaugt, der Streitwert würde sich mit dem Aufwand nie rechnen. Wer das im großen Stile fabriziert, der kommt dann eben auch in lohnenswerte Gefilde und wird zur Kasse gebeten (das aber dann zurecht)
Keine Frage ist man dafür verantwortlich, aber Gesetze sollten es dann auch so regeln dass die Bestimmungen leicht zu erkennen und einfach einzuhalten sind, auch für Privatleute ohne Anwaltshilfe.
Komisch, in der realen Welt können es die Leute, im Internet ist es zuviel verlangt!
Wozu? Es gibt Software um den Bereich des Internets deutlich einzuengen für das Kind.
Hier geht es für mich nicht um "entweder-oder", sondern um eine Ergänzung derartiger Software. Diese würde um Längen effizienter. Man kann auch ausländische Seiten blocken, so ist es nicht.
Eigens kreierte Zugangsbeschränkungen sind zwar legitim aber nur schwer zu realisieren, da man immerhin zweifelsfrei feststellen muss dass der Nutzer das entsprechende Alter überschritten hat und da gibt es nicht viele Möglichkeiten einen eindeutigen Nachweis zu erbringen und teuer ist das auf jeden Fall. Somit bleibt für Privatnutzer also nur noch die Lösung mit 6-22 Uhr offline.
Da bleibe ich eisern: Politiker haben keine Ahnung, was sind dann die riesen Vorschläge von den Leuten, die Ahnung haben!?
Richtig, da kommen keine und die Lösung (wenn`s um das Internet geht) ist einmal mehr nichts tun, nichts beschränken, bloß nicht anfangen ein paar Regelungen zu treffen und schon garnicht mal auf bestehende Gesetze pochen!
Nur mal so als Beispiel: die Seite von EMP (sollte bekannt sein). Wenn man sich mal die Shirts so durchschaut wird man wohl recht bald bei FSK16 bis FSK18 landen. Damit wäre die Seite also verpflichtet einen Schutz vorzuschalten. Man würde damit Tagsüber also nur noch mit Authentifizierung auf die Seite kommen. Also braucht man erstmal ein Authentifizierungsmöglichkeit und nach meinem letzten Stand waren die alle mehr oder weniger kostenpflichtig (ja, auch für den Nutzer).
Nochmals: DIESE GESETZE GIBT ES BEREITS!
Wenn das angebotene content nicht für Jugendliche geeignet ist, dann war es das
zuvor auch schon nicht und hätte demnach
auch schon früher in irgendeiner Art und Weise beschränkt werden müssen!!!
Das ist weiterhin der Kernpunkt für mich: Die bestehenden Schutzmaßnahmen werden um eine Möglichkeit erweitert (nicht reduziert, erweitert), der einzige Unterschied besteht nun darin, dass wohl etwas mehr auf diese Wert gelegt wird.
Die bisherigen Regelungen wären für mich eher Anlaß zur Sorge, denn bisher musste man entsprechendes Content unzugänglich für Jugendliche machen (ich glaube kaum, dass das jemand wirksam geschafft hat)
Nun muss man lediglich eine Altersfreigabe an die Seite heften und muss nicht einmal kontrollieren, ob diese umgangen wird. Einfacher geht`s doch schon garnicht mehr. Sind wir doch ehrlich: Spätestens ab 14 hat sich`s mit der Filtersoftware, sei es, weil die Kinder die Eltern überzeugt haben, diese auszuschalten oder weil sie umgangen wird. Wenn man sein content also vorsichtshalber etwas dramatischer einstuft, bricht einem nicht wirklich das Klientel weg. Übrig bleiben Maßnahmen für Kleinkinder und zwar welche, die wirklich nicht zuviel verlangt sind!