Neues Jugendschutzgesetz fürs Netz

Noch mal ne blöde Frage von mir:

Wenn ich in meiner diabolischen Weitsicht alle Mods zum Grillfest mit Zechgelage einlade, Ihnen KoTropfen verabreiche und dafür sorge, daß dieses schöne Forum nicht moderiert wird(alternativ spendiere ich ihenn einen Urlaub), dann hier jede Menge Torrents zu aktuellen Filmen poste, und vielleicht noch einige hübsche Marvel Comics reinstelle, kann dann Terra dafür abgemahnt werden?

Ja und Nein.

Grundsätzlich kann er nur dann abgemahnt werden, wenn er die sog. Gehilfenstellung bei der Rechtsverletzung einnimmt, oder aber die Rechtsverletzung selber begeht. (höchstrichterliches Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01)

Da ers nicht selber war, und die Gehilfenstellung mindestens Vorsatz erkennen lassen muss, ist er nicht verantwortlich, solange er seinen Prüfungspflichten ordnungsgemäß nachkommt. (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff (Internetversteigerung)).
ER muss sich also bewusst sein, dass eine Rechtsverletzung stattfindet.

Der Unterlassungsanspruch gegen den Forenbetreiber selber entfällt.
Die Schadenersatzansprüche entfallen gemäß dem Teledienstgesetz (TDG).

Das heisst:

Haftung tritt für Terra nur dann ein, wenn er die Möglichkeit zur Löschung hatte, und das nichzt hinreichend geprüft hat.
Wenn also jemand auf den Verstoss hinweist, dann muss das geprüft werden, und ist bei Rechtsverletzung zu löschen. Unterbleibt das, ist Terra rechtlich ein Gehilfe.

Desweiteren hat er dafür Sorge zu tragen, sofern es technisch möglich ist, dass kerngleiche Verstösse in Zukunft unterbleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja nicht so, dass es da keine Gegenargumente gegeben hätte. Soll jetzt jeder seine letzten 10 Beiträge copypasten?

Dann macht das mal und ruf mich, wenn ihr damit durch seit. Viel Spaß. :bye1:

Du bestätigst mal wieder das du ein ganz unreifes Bürschlein bist. Mach deine Copypast-aktion mal schön selber, denn wer die Idee hatte darf auch ruhig als erster mit der Umsetzung beginnen.😛
 
Ja und Nein.

Grundsätzlich kann er nur dann abgemahnt werden, wenn er die sog. Gehilfenstellung bei der Rechtsverletzung einnimmt, oder aber die Rechtsverletzung selber begeht. (höchstrichterliches Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01)

Da ers nicht selber war, und die Gehilfenstellung mindestens Vorsatz erkennen lassen muss, ist er nicht verantwortlich, solange er seinen Prüfungspflichten ordnungsgemäß nachkommt. (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff (Internetversteigerung)).
ER muss sich also bewusst sein, dass eine Rechtsverletzung stattfindet.

Da haben wir auch schon das Problem, woher soll man als normalsterblicher all das wissen?
Es gibt einfach soviele Gesetze die dann auch noch in dem Juristenchinesisch geschrieben sind die für mich einfach schwer bis gar nicht zu verstehen sind und ich empfinde mich nicht als besonders dumm oder ungebildet.
Das ist eben die Sache, man muss es wirklich so erklären das es auch jeder Depp versteht damit es nicht seitenlange Diskussionen gibt und die Leute nur noch mehr verunsichert werden und sich deswegen aufregen.
 
Das hat man nun davon, wenn man den Nachmittag über nicht dazu kommt in´s Forum zu schauen...

Zunächst einmal bekenne ich mich schuldig, bisher sehr einseitig argumentiert zu haben. Ich versuche nun, mich dem Thema etwas differenzierter zu nähern. So dann wollen wir mal, wird wohl ein etwas längerer Beitrag....

Grundsätzlich kann er nur dann abgemahnt werden, wenn er die sog. Gehilfenstellung bei der Rechtsverletzung einnimmt, oder aber die Rechtsverletzung selber begeht. (höchstrichterliches Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01)
(...)
Haftung tritt für Terra nur dann ein, wenn er die Möglichkeit zur Löschung hatte, und das nichzt hinreichend geprüft hat.
Wenn also jemand auf den Verstoss hinweist, dann muss das geprüft werden, und ist bei Rechtsverletzung zu löschen. Unterbleibt das, ist Terra rechtlich ein Gehilfe.

Vielen Dank für´s Klarstellen. Ich muss gestehen, dass mir das so bisher nicht ganz bewusst war. Hätte vielleicht mal die FAQ´s ordentlicher lesen sollen. ^_^

Darf ich über indiziertes nicht reden/schreiben? Ich dachte es geht ums bewerden, öffentlich zeigen und zugänglich machen?

Ich denke mal, spätestens wenn ein Trailer gepostet wird kann das als Werbung verstanden werden. Wie das nun zu bewerten wäre wenn ein User "Ich hab mir die Symphonie der kreischenden Kettensägen Teil 4 reingezogen, der ist total geil" schreibt, weiß ich allerdings nicht genau.

Na ich "freue" mich schon darauf wenn jeder diesen elektronischen Ausweis besitzt....dann wird noch die Pflicht eingeführt das man den Ausweis einstöpseln muss bevor man ins Netz gehen kann und je nach Alter wird schon mal Vorgefiltert...

Hier möchte ich gerne einmal einhaken und das Thema von einer anderen Seite beleuchten. Zunächst einmal wäre mir als volljährigem Bürger eine altersmäßige Filterung vollkommen schnuppe. Mag jetzt egoistisch klingen, aber tatsächlich ist das ja auch nix anderes, als wenn die Angestellte in der Videothek einen Halbstarken nicht in den abgesperrten Bereich lässt.

Hinzu kommt natürlich, das dieser Ansatz durchaus auch seine positiven Seiten hat. Die allerseits unbeliebten Trolle, die sich sobald ihr Account gesperrt wird zwei neue anlegen sind dann jedenfalls Schnee von gestern. Da sich viele Leute hinter der Anonymität des Web verstecken und Cybermobbing etc. ja inzwischen zu einem ernstzunehmenden Problem geworden ist, wäre es unter so manchen Gesichtspunkten durchaus begrüßenswert, wenn der Webuser sich wie im wirklichen Leben auch für das verantworten muss, was er da online so tut.

Eine Softwareproblematik im Allgemeinen sehe ich auch nicht. Es kommen heutzutage schon ständig irgendwelche Updates raus, da spielt das "Warum" doch keine Rolle mehr. Die Entwickler müssen sich sowieso laufend an die reale Entwicklung anpassen und die Software fit für die Zukunft machen. Ich sehe das eher gelassen, da sich bei uns im Steuerrecht regelmäßig die Gesetze ändern und die Software herstellen das sehr gut hinbekommen, (Elster, ELENA, BilMoG) so wird auch hier alles problemlos verlaufen.

Für ganz so simpel halte ich das nicht. Homepages sind schließlich keine standardisierten Produkte sondern werden i.d.R. nach individuellen Vorgaben entwickelt. Ich glaube nicht, dass sich das so ohne weiteres via Softwareupdate handhaben lässt.
Klar, das geschriebene Wort lässt sich sehr einfach filtern. Aber was ist mit eingebetten Bildern, Videos und den Inhalten von Links?

Zu dem von dir erwähnten Kostenfaktor möchte ich weiterhin zu bedenken geben, dass Homepages für die meisten Unternehmen die nicht gerade Amazon heißen in erster Linie einen Kostenfaktor darstellen. Ein Marketingtool eben. Sind die Kosten bzw. der Aufwand für die Rechtsberatung zu hoch, werden da ratzfatz diverse Unternehmer ihre Seite vom Netz nehmen. Das halte ich für kontraproduktiv und wie so oft geht es vor allem zu Lasten kleinerer Unternehmen.


Der Kinder-/Jugenschutz hört nicht beim Internet auf.

Für mich auch nicht. Aber es müssen praktikable Lösungen her. Genauso falsch wie die strikte Abwerhaltung die du anprangerst finde ich ein pauschales Befürworten a la "Das ist zum Schutz der Kinder, das muss gut sein".

Das ist mengenmässig schon kaum zu leisten, geschweige denn sachlich.
Was alles genau wann und wie lange indiziert ist, an Büchern, Filmen, Spielen, welche Worte und Bezeichnungen ab 12 sind und welche genau nicht, wann ein Bild oder eine Beschreibung zwar nicht explizit indiziert, aber dennoch als jugendgefährdend einzustufen wären.... wer hat denn das schon alles im Überblick?
Und wer garantiert, dass die eigene Einschätzung sich mit der Einschätzung anderer (offiz.) Stellen deckt, wo es sich doch all zu oft eh nur um Einzelfallentscheidungen handelt?

Hier sehe ich auch das Hauptproblem. Die genaue Einschätzung der Altersfreigabe ist hochgradig Ermessenssache.


Diese Gesetze gibt es schon! Man ist schon verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, diese werden nicht neu gefordert oder mal eben aus dem Boden gestampft.

Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Ich finde es auch schwachsinnig, dass nun einige Blogbetreiber aus spontanem Protest ihre Seiten offline nehmen. Aber die Grundlage, dass vorher schon eine unausgegorene Rechtslage da war macht die Sache doch nicht besser.

-> Anwälte wetzen schon die Messer um jeden noch so armen Blogger abzumahnen...
Leute, also wirklich nicht! Was meint ihr welchen Aufwand es bedeutet, anonyme (mit Pseudonymen betriebene) Internetseitenbetreiber ausfindig zu machen!? Das steht in keiner Relation zum Streitwert und wird deswegen wohl auch nicht praktiziert werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den immer wieder gerne zitierten Fall von Marions Kochbuch anführen:

http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html

Das mag ein besonders plakativer Einzelfall sein, aber den Betroffenen hilft das auch nicht weiter.

Da haben wir auch schon das Problem, woher soll man als normalsterblicher all das wissen?

Gar nicht.
Über kurz oder lang muss man als Unternehmer eben so wie man einen Steuerberater in Anspruch nimmt sich auch in Onlinerechtfragen beraten lassen.
Blöd ist das Ganze in erster Linie halt für private Homepagebetreiber. Wenn die bei den Hostinggebühren eh schon drauf zahlen werden sie eine Seite warscheinlich eher offline nehmen, als zusätzlich auch noch eine Rechtsberatung zu finanzieren.
 
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Ist Keinohrhasen nicht FSK 6 gewesen?

Also wenn der ab 6 Jahren ist, können wir hier getrost nen ab 12 draus machen 😉

Aber ich würde in Deutschland dann auch keine Homepage mehr betreiben, da sich die neuen IT-Rechtler auf abmahnungen spezialisieren, welche dann mit lächerlich hohen Abmahngebühren durchgesetzt werden.

Naja, bald kommts so wie in China (nur hier eben zum Wohle des Jugendschutzes und nicht zum Wohle des Regims).
 
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@BlackOrc.

Vielen Dank für´s Klarstellen. Ich muss gestehen, dass mir das so bisher nicht ganz bewusst war. Hätte vielleicht mal die FAQ´s ordentlicher lesen sollen. ^_^

Nach dem ich deinen gesamten Kommentar gelesen habe, bin ich mir nicht sicher ob du es jetzt auch ganz verstanden hast. Es gibt da einige Punkte die du ansprichst, die Stimmen so nicht bzw. entsprechen nicht der Realität.

Ich denke mal, spätestens wenn ein Trailer gepostet wird kann das als Werbung verstanden werden. Wie das nun zu bewerten wäre wenn ein User "Ich hab mir die Symphonie der kreischenden Kettensägen Teil 4 reingezogen, der ist total geil" schreibt, weiß ich allerdings nicht genau.

Für User-Content ist der Seitenbetreiber nicht verantwortlich, nur dann wenn er wissentlich Jugendschutzgefährdenten Stoff auf seiner Seite beläßt. Das wurde aber schon einige Posts vorher geklärt bzw. steht im FAQ. Wenn er selbst solche Trailer einstellt muss er sie Klassifizieren. Aber auch schon heute darf er es Kindern und Jugendlichen nicht ermöglichen darauf zurzugreifen. Wie sollte er den nun vor dieser Regelung seiner Pflicht zum Jugenschutz nachgehen? Ab 2011 gibt es durch die Novellierung ein neues Werkzeug dafür.😉

Hinzu kommt natürlich, das dieser Ansatz durchaus auch seine positiven Seiten hat. Die allerseits unbeliebten Trolle, die sich sobald ihr Account gesperrt wird zwei neue anlegen sind dann jedenfalls Schnee von gestern. Da sich viele Leute hinter der Anonymität des Web verstecken und Cybermobbing etc. ja inzwischen zu einem ernstzunehmenden Problem geworden ist, wäre es unter so manchen Gesichtspunkten durchaus begrüßenswert, wenn der Webuser sich wie im wirklichen Leben auch für das verantworten muss, was er da online so tut.

Daran ist nichts falsches im Gegenteil es stimmt was du sagst. Aber ich kann mir kaum vorstellen das sich sehr viele in Webforen anmelden in denen die PersoNr. gefordert wird. Also ich würde da schön meine Fingern davon weglassen und bevorzuge daher den Weg der Klassefizierung. Denn anhand der PersoNr. ist man eindeutig identifizierbar und Dritte können alles mögliche mit dem persönlichen Internetbewegungsschema anfangen.

Für ganz so simpel halte ich das nicht. Homepages sind schließlich keine standardisierten Produkte sondern werden i.d.R. nach individuellen Vorgaben entwickelt. Ich glaube nicht, dass sich das so ohne weiteres via Softwareupdate handhaben lässt.
Klar, das geschriebene Wort lässt sich sehr einfach filtern. Aber was ist mit eingebetten Bildern, Videos und den Inhalten von Links?

Natürlich geht das benutzerfreundlich von der Hand. Wenn du als Hp-Betreiber deine Seite gestaltest, d.h. Text und Bild einbindest wird man dabei jedesmal eine Angabe zur Klassifizierung machen können. Nicht wirklich ein zusätzlicher Arbeitsaufwand. Wohin gegen etwas Arbeit entsteht, sind HP´s die bereits existieren und eben noch klassifiziert werden müssen.

Zu dem von dir erwähnten Kostenfaktor möchte ich weiterhin zu bedenken geben, dass Homepages für die meisten Unternehmen die nicht gerade Amazon heißen in erster Linie einen Kostenfaktor darstellen. Ein Marketingtool eben. Sind die Kosten bzw. der Aufwand für die Rechtsberatung zu hoch, werden da ratzfatz diverse Unternehmer ihre Seite vom Netz nehmen. Das halte ich für kontraproduktiv und wie so oft geht es vor allem zu Lasten kleinerer Unternehmen.

Ich arbeitet jeden Tag mit den Buchhaltungen von Unternehmen und glaub mir, die Kosten für einen HP sind PillePalle oder erst garnicht vorhanden. Gerade mal die Domain muss regelmäßig bezahlt werden, hat aber nichts mit der Novellierung zutun. Kleine Unternehmer, nach meinen Erfahrungen, lassen sich HP´s meist von Frenden machen, quasi für einen kleinen Ovulus oder eben von genauso kleinen PC-Shops bzw. PC-Doktoren. Die Pflege übernehmen sie selber oder andere pflegen es zumindest Kostenneutral, laut Fibu. Zusätzliche Kosten treten hier für die Klassifizierungssoftware auf, diese belaufen sich lt. FSM nur maximal auf die Kosten die die FSM hat. Ich schätze hier ungefähr soviel wie für Virenschutzsoftware oder noch weniger. Das stellt in meinen Augen als Fachmann keine Kosten dar die in irgendeiner Art und Weise den Betrieb gefährden. Sämtliche Unternehmer werden deswegen keine Nachteile erhalten.
Private HP-Betreiber erhalten die Klassifizierungssoftware umsonst. Also überspitzt gesagt hat die Novellierung einen Kostenfaktor von Null.

Was die Rechtsberatung anbelangt, wird sich zum heutigen Stand nichts ändern, da sich die Gesetze in Sachen Jugendschutz nicht geändert haben. D.h. wer gestern noch nicht wusste was er falsch macht, weiß es heute bzw. ab 2011 auch nicht. Der sollte sich informieren. Dabei sollte man aber nicht endlose Rechtsanwaltskosten auf sich zurollen sehen, denn die Beratung sollte eigentlich nur einmal stattfinden, soviel gibt es da garnicht zubeachten für die jeweilige HP. Es gibt zwar x-verschiedenen Möglichkeiten was falsch zumachen, aber nicht alle Möglichkeiten werden je auf eienr HP zufinden sein. Aber wer sich im Internet etwas schlau macht und sich im neuen Jahr die Klassifizierungshilfe, wie von der FSM versprochen, zugemüte führt wird auch auf den Anwalt verzichten können und selbst eine seriöse Klassifizierung vornehmen können.

Aber es müssen praktikable Lösungen her. Genauso falsch wie die strikte Abwerhaltung die du anprangerst finde ich ein pauschales Befürworten a la "Das ist zum Schutz der Kinder, das muss gut sein".

Die Novellierung ist eine praktikable Lösung, man muss sich nur mal darauf einlassen. Nur man sollte auch wissen, dass wenn man laufen lernen möchte, auch damit rechnen muss hinzufallen. Aber dann aus Angst hinzufallen den ersten Schritt nicht zutun, ist dumm.
Vielleicht ist die Klassifizierungsmethode noch verbesserungsbedürftig, aber das wird man feststellen wenn sie den Praxistest bestehen muss. Von daher sage ich, einfach mal abwarten und mitziehen, erst wenn ich mir ein Bild gemacht habe kann ich auch berechtigte Kritik anbringen. Aber über ungelegte Eier zu meckern ist zwar heutezutage Mode, dennoch kontraproduktiv.

Gar nicht.
Über kurz oder lang muss man als Unternehmer eben so wie man einen Steuerberater in Anspruch nimmt sich auch in Onlinerechtfragen beraten lassen.
Blöd ist das Ganze in erster Linie halt für private Homepagebetreiber. Wenn die bei den Hostinggebühren eh schon drauf zahlen werden sie eine Seite warscheinlich eher offline nehmen, als zusätzlich auch noch eine Rechtsberatung zu finanzieren.

Nein. Natürlich kann man die Beziehung von Unternehmen zu ihrem Steuerberater nicht mit der Onlinerechtsberatung vergleichen. Da ein Steuerberater regelmäßig für den Unternehmer tätig wird und eine Onlineberatung nur gelegentlich bis einmalig vorkommt. Das ist ein riesen Unterschied. Und nochmal, es haben sich keine Gesetze geändert was das I-Net anbelangt, sondern nur die Wahrnehmung der Pflicht die sich aus den bestehenden Gesetzen ergibt, wird verstärkt.

Einen ähnlichen Fall gab es 2004 im Steuerrecht, als die Kontrolle der Rechnungslegungsvorschriften nach §14 UStG verschärft wurden. Den §14 UStG gibt es quasi schon so lange wie es das Umsatzsteuergesetz gibt, aber ab dem 01.07.2004 wurden in Betriebsprüfungen verstärkt die Eingangsrechnungen auf die geforderten Rechnungsinhalte geprüft und beim fehlen nur Einer, wurde der Vorsteuerabzug dieser Rechnung komplett gestrichen.
So, jetzt bring mal einen Menschen bei, dass ne Rechnung für den Vorsteuerabzug ein Rechnungsdatum und ein Leistungs-/Lieferungsdatum haben muss. Garnicht so einfach, denn bei Barkäufen im Bauhaus, Praktiker oder Aldi zahlt man sofort und die Rechnung weist nur ein Datum aus. D.h. kein Vorsteuerabzug. Und der Mandant sagt dann immer, "ha, ist doch klar, ich habe die Ware an dem Tag bekommen an dem ich sie bezahlt habe". Das weiß ich zwar selber, aber dennoch fordert das Gesetz das. Und bei einer Betriebsprüfung wird ein vorgenommener Vorsteuerabzug beanstandet.
Das nur um zuverdeutlichen, dass wir genügend Gesetze haben, diese aber nicht in der Praxis konsequent durchgesetzt werden.
 
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Ja, das ist eine schwierige Situation. Aber ja, es gibt dafür eine durchaus praktikable Lösung und sie wird in diesem Forum sogar schon praktiziert.
Beiträge können gemeldet werden und setzen den Betreiber (oder dessen Delegierte) in Kenntnis über kritischen Inhalt. Erst wenn daraufhin (also nach Kenntnisnahme des Betreibers) eine Reaktion ausbleibt, geht`s dem Betreiber an den Kragen! Eine allgemeine Überwachung wird sogar als nicht notwendig eingestuft...bei allem Respekt, das ist wirklich ein roter Teppich für die Betreiber von Internetseiten und eine absolut faire Lösung!

Glücklicherweise ist die rechtliche Lage (mittlerweile) so. Wenn man sich mal das damalige Urteil zum Thema Forenhaftung bei Heise anschaut (http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung#Heise-Forenurteil), dann kann man froh sein dass es mittlerweile aufgehoben ist, denn eine Kontrolle jedes Beitrags der z.B. in einem Forum geschrieben wird ist halbwegs unmöglich (in einem wirtschaftlich akzeptabelen Rahmen).

@Grobrotz:
Ja, wenn man mit seiner Internetseite Geld machen will, dann muss man sich an ein paar mehr Auflagen halten! Der Hinweis auf eine Addressermittlung und deren Rentabilität war eher an die Bloggerfraktion gedacht, die sicherlich nicht mit Abmahnschwemmen rechnen müssen, ebenso wenig wie ein Internetverkäufer, bei dem 2 schweinische Wörter gepostet werden 😉 (hier wird wohl der Streitwert bei etwa 1 Euro Portogebühren liegen 🙂)
Dein Szenario ist jedenfalls (siehe oben) nicht zutreffend, du brauchst deswegen keine Panik zu schieben.

Da sollte man vorsichtig sein was man unter einer kommerziellen Website versteht. Sobald man Werbung schaltet, selbst wenn es nur für die Finanzierung der Seite ist und keinen Gewinn abwirft, ist man kommerziell und hat diese zusätzlichen Auflagen. Auch für Blogs gilt übrigens die Impressumspflicht, wenn sie fehlt kann abgemahnt werden. Und dass Abmahnungen mit etwas absurden Summen daherkommen dürfte nichts neues sein oder? Außerdem wird selbst 1 Euro Streitwert mit den Anwaltgebühren trotzdem für gewöhnlich dann mindestens dreistellig.

Nein, wie kommt man auch auf die Idee, dass Internetseitenbetreiber, die seit Jahren auf den Jugendschutz sch..., ein Problem darstellen! 😉

Ich sehe hier das Problem dass hier der Jugendschutz exklusiv auf eine Seite verteilt wird. Letztendlich muss auch am Benutzerende der Schutz stattfinden und Eltern sollten sich darum kümmern was ihre Kinder so im Netz treiben. Bereits jetzt gibt es für den heimischen PC Programme um den Zugang der Kinder ins Netz zu beschränken. Als Erziehungsberechtigter sollte man sich vielleicht auch mal überlegen inwieweit das eigene Kind Zugriff auf das Internet haben soll und wie man sein Kind eventuell auch von ungewollten Inhalten fernhalten kann und ob es notwendig ist seinem Kind einen unbeschränkten Zugang zum WWW zu geben.

MfG
DvM
 
Ich sehe hier das Problem dass hier der Jugendschutz exklusiv auf eine Seite verteilt wird. Letztendlich muss auch am Benutzerende der Schutz stattfinden und Eltern sollten sich darum kümmern was ihre Kinder so im Netz treiben. Bereits jetzt gibt es für den heimischen PC Programme um den Zugang der Kinder ins Netz zu beschränken. Als Erziehungsberechtigter sollte man sich vielleicht auch mal überlegen inwieweit das eigene Kind Zugriff auf das Internet haben soll und wie man sein Kind eventuell auch von ungewollten Inhalten fernhalten kann und ob es notwendig ist seinem Kind einen unbeschränkten Zugang zum WWW zu geben.

Ich sehe das Problem, daß Jugendschutz immer einseitig verteilt werden muss. Die Elterliche Plicht besteht im Erziehungsauftrag bzw. Erziehungsrecht der Eltern. Damit haben natürlich Eltern von Hause aus das Recht und die Pflicht einzuschätzen was für ihr Kind altersgerecht ist oder nicht.
Wo soll den der Staat da eingreifen? Er kann nur die Bedingungen ausserhalb der Familien ändern und nur bei nachgewiesener Verfehlung der Eltern bzw. Gefährdung des Kindeswohls in die Familie eingreifen. Wer nach Elternpflicht schreit, sagt nichts anderes als das der Staat nicht zuständig und machtlos ist.
 
Ich sehe das Problem, daß Jugendschutz immer einseitig verteilt werden muss. Die Elterliche Plicht besteht im Erziehungsauftrag bzw. Erziehungsrecht der Eltern. Damit haben natürlich Eltern von Hause aus das Recht und die Pflicht einzuschätzen was für ihr Kind altersgerecht ist oder nicht.
Wo soll den der Staat da eingreifen? Er kann nur die Bedingungen ausserhalb der Familien ändern und nur bei nachgewiesener Verfehlung der Eltern bzw. Gefährdung des Kindeswohls in die Familie eingreifen. Wer nach Elternpflicht schreit, sagt nichts anderes als das der Staat nicht zuständig und machtlos ist.

Was er im Fall des Internets letztlich auch ist (zumindest machtlos), denn der JMStV mag noch schön aussehen auf dem Papier nur leider hilft er in der Realität nicht besonders viel, da viele Website nunmal ausserhalb von Deutschland liegen und somit nicht betroffen sind. Also müssen die Eltern hier Softwaretechnisch eingreifen und das ist ja jetzt schon möglich.

MfG
DvM
 
Was er im Fall des Internets letztlich auch ist (zumindest machtlos), denn der JMStV mag noch schön aussehen auf dem Papier nur leider hilft er in der Realität nicht besonders viel, da viele Website nunmal ausserhalb von Deutschland liegen und somit nicht betroffen sind. Also müssen die Eltern hier Softwaretechnisch eingreifen und das ist ja jetzt schon möglich.

MfG
DvM

Ich weiß nicht, in wie weit das im Falle des Jugendschutzes gilt, aber in vielen Bereichen die Online-Fragen betreffen greift im deutschen Rechtssystem der Grundsatz der Ubiquität (Allgegenwärtige Zuständigkeit). In wie weit das in der Praxis umsetzbar ist steht aber natürlich auf einem anderen Blatt.

Generell denke ich, dass im Falle der Zuständigkeit von Staat, Eltern und Webseitenbetreibern ein ausgewogenes Mittelmaß geboten ist. Man kann das Problem des Jugendschutzes nicht vollständig auf eine der drei beteiligten Parteien abwälzen, letzten Endes müssen alle ihren Beitrag dazu leisten.

Das bedeutet aber natürlich auch, dass wenn eine der drei Parteien versagt, der Jugendschutz nicht funktioniert.
 
Das bedeutet aber natürlich auch, dass wenn eine der drei Parteien versagt, der Jugendschutz nicht funktioniert.

Nö, muss nicht so sein. Beispielsweise können Eltern mit Software die über Whitelists sehr gut kontrollieren was ihre Kinder sehen, die anderen beiden Parteien konnen in aller Ruhe versagen und der Jugendschutz klappt trotzdem 🙄

MfG
DvM
 
Die einzigen, denen man nur zum Teil nachsagen kann, dass sie machtpolitisch an die Sache herangegangen sind, sind die Linken. Die stehen ja auch in keiner Verantwortung und haben Glück, dass das, für das sie in diesem Fall stehen, sich mit dem deckt, was machtpolitisch sinnvoll ist. Alle anderen Parteien haben dagegen versagt:

Grüne: sind prinzipiell dagegen, haben sich aber aus machtpolitischen Gründen gegen ihre Überzeugungen entschlossen, weil sie vor der internetaversen Bevölkerungsmehrheit Angst hatten, die sie als Jugendgefährder und Dagegenpartei abstempeln könnten. Nachdem sich die politische Großwetterlage gedreht hat, ändern sie plötzlich ihr Wahlverhalten.
SPD: sind prinzipiell dagegen, wollten die Abstimmung aber zu einem Musterbeispiel dafür machen, dass die Minderheitsregierung auch Gesetze mit CDU und ohne Linke durchwinken kann. Hängt die Fahne jetzt das zweite mal nach dem Wind.
FDP: ist prinzipiell auch dagegen, hat aber noch unter Röttgen aus koalitionsdisziplinarischen Gründen kräftig mitgewerkelt. Hat den Posten jetzt aber wieder verlassen. Nicht, weil sie zu ihren Überzeugungen stehen, sondern weil man damit Kraft und co in Bedrouille bringen kann.
CDU: Mitverantworter für das ganze Gesetz, interessiert sie aber nicht. Weil sie damit Rot/Grün eine reindrücken können, lehnen sie jetzt ihre eigene Initiative ab.

Also jede der Parteien hat damit bewiesen, dass sie bereit wäre für etwas abzustimmen, das ihrer eigenen Position, die sie hat oder hatte, diametral zuwiderläuft.

Politischen Nutzen werden da nur die Linken und die FDP (bei denen das zurzeit aber wohl nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein wird) draus ziehen können, da Grüne und SPD sich nach ihrer Rolle Rückwärts kaum noch glaubhaft als Verfechter der Online-Bürgerrechte profilieren können. Die CDU will das im großen und ganzen nicht und kann es auch nicht, da sie in allen anderen Ländern anders gehandelt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe zwar schon von dem Gesetz gehört aber kannte bis eben die Details noch nicht.
Ich sag nur: "Gut das es vorerst vom Tisch ist"

Der Jugendschutz ist in Deutschland so oder so ein Problem und nicht sinnvoll.

Spiele, Literatur und anderes werden indiziert und teilweise ganz vom Markt genommen. Oder erscheinen bei uns nur als billiger Abklatsch von dem was sie eigentlich sind.
(Hier sei Assassins Creed 2 genannt. habe cut und uncut. bei der cut fehlt nicht nur blut, sondern auch einige der Gaukler komplett, die Bürger sind weniger detailreich und einfach schlechter designd und es fehlt 1 Stunde Story. was ist an gauklern und venizianischen Bürgern mit Faschingsmasken jugendgefährdend?)

Es gäbe sinnvollere Wege die Jugend zu schützen. Außerdem sollte es keine Komplettverbote geben. wer eine gewissen Reife erreicht hat weis was gut für ihn ist und was nicht.

Überwachung nimmt zu, Privatsphäre ist nicht mehr vorhanden und mundtot wollen sie die Bürger auch noch machen. wird ja immer besser <_<