@BlackOrc.
Vielen Dank für´s Klarstellen. Ich muss gestehen, dass mir das so bisher nicht ganz bewusst war. Hätte vielleicht mal die FAQ´s ordentlicher lesen sollen. ^_^
Nach dem ich deinen gesamten Kommentar gelesen habe, bin ich mir nicht sicher ob du es jetzt auch ganz verstanden hast. Es gibt da einige Punkte die du ansprichst, die Stimmen so nicht bzw. entsprechen nicht der Realität.
Ich denke mal, spätestens wenn ein Trailer gepostet wird kann das als Werbung verstanden werden. Wie das nun zu bewerten wäre wenn ein User "Ich hab mir die Symphonie der kreischenden Kettensägen Teil 4 reingezogen, der ist total geil" schreibt, weiß ich allerdings nicht genau.
Für User-Content ist der Seitenbetreiber nicht verantwortlich, nur dann wenn er wissentlich Jugendschutzgefährdenten Stoff auf seiner Seite beläßt. Das wurde aber schon einige Posts vorher geklärt bzw. steht im FAQ. Wenn er selbst solche Trailer einstellt muss er sie Klassifizieren. Aber auch schon heute darf er es Kindern und Jugendlichen nicht ermöglichen darauf zurzugreifen. Wie sollte er den nun vor dieser Regelung seiner Pflicht zum Jugenschutz nachgehen? Ab 2011 gibt es durch die Novellierung ein neues Werkzeug dafür.
😉
Hinzu kommt natürlich, das dieser Ansatz durchaus auch seine positiven Seiten hat. Die allerseits unbeliebten Trolle, die sich sobald ihr Account gesperrt wird zwei neue anlegen sind dann jedenfalls Schnee von gestern. Da sich viele Leute hinter der Anonymität des Web verstecken und Cybermobbing etc. ja inzwischen zu einem ernstzunehmenden Problem geworden ist, wäre es unter so manchen Gesichtspunkten durchaus begrüßenswert, wenn der Webuser sich wie im wirklichen Leben auch für das verantworten muss, was er da online so tut.
Daran ist nichts falsches im Gegenteil es stimmt was du sagst. Aber ich kann mir kaum vorstellen das sich sehr viele in Webforen anmelden in denen die PersoNr. gefordert wird. Also ich würde da schön meine Fingern davon weglassen und bevorzuge daher den Weg der Klassefizierung. Denn anhand der PersoNr. ist man eindeutig identifizierbar und Dritte können alles mögliche mit dem persönlichen Internetbewegungsschema anfangen.
Für ganz so simpel halte ich das nicht. Homepages sind schließlich keine standardisierten Produkte sondern werden i.d.R. nach individuellen Vorgaben entwickelt. Ich glaube nicht, dass sich das so ohne weiteres via Softwareupdate handhaben lässt.
Klar, das geschriebene Wort lässt sich sehr einfach filtern. Aber was ist mit eingebetten Bildern, Videos und den Inhalten von Links?
Natürlich geht das benutzerfreundlich von der Hand. Wenn du als Hp-Betreiber deine Seite gestaltest, d.h. Text und Bild einbindest wird man dabei jedesmal eine Angabe zur Klassifizierung machen können. Nicht wirklich ein zusätzlicher Arbeitsaufwand. Wohin gegen etwas Arbeit entsteht, sind HP´s die bereits existieren und eben noch klassifiziert werden müssen.
Zu dem von dir erwähnten Kostenfaktor möchte ich weiterhin zu bedenken geben, dass Homepages für die meisten Unternehmen die nicht gerade Amazon heißen in erster Linie einen Kostenfaktor darstellen. Ein Marketingtool eben. Sind die Kosten bzw. der Aufwand für die Rechtsberatung zu hoch, werden da ratzfatz diverse Unternehmer ihre Seite vom Netz nehmen. Das halte ich für kontraproduktiv und wie so oft geht es vor allem zu Lasten kleinerer Unternehmen.
Ich arbeitet jeden Tag mit den Buchhaltungen von Unternehmen und glaub mir, die Kosten für einen HP sind PillePalle oder erst garnicht vorhanden. Gerade mal die Domain muss regelmäßig bezahlt werden, hat aber nichts mit der Novellierung zutun. Kleine Unternehmer, nach meinen Erfahrungen, lassen sich HP´s meist von Frenden machen, quasi für einen kleinen Ovulus oder eben von genauso kleinen PC-Shops bzw. PC-Doktoren. Die Pflege übernehmen sie selber oder andere pflegen es zumindest Kostenneutral, laut Fibu. Zusätzliche Kosten treten hier für die Klassifizierungssoftware auf, diese belaufen sich lt. FSM nur maximal auf die Kosten die die FSM hat. Ich schätze hier ungefähr soviel wie für Virenschutzsoftware oder noch weniger. Das stellt in meinen Augen als Fachmann keine Kosten dar die in irgendeiner Art und Weise den Betrieb gefährden. Sämtliche Unternehmer werden deswegen keine Nachteile erhalten.
Private HP-Betreiber erhalten die Klassifizierungssoftware umsonst. Also überspitzt gesagt hat die Novellierung einen Kostenfaktor von Null.
Was die Rechtsberatung anbelangt, wird sich zum heutigen Stand nichts ändern, da sich die Gesetze in Sachen Jugendschutz nicht geändert haben. D.h. wer gestern noch nicht wusste was er falsch macht, weiß es heute bzw. ab 2011 auch nicht. Der sollte sich informieren. Dabei sollte man aber nicht endlose Rechtsanwaltskosten auf sich zurollen sehen, denn die Beratung sollte eigentlich nur einmal stattfinden, soviel gibt es da garnicht zubeachten für die jeweilige HP. Es gibt zwar x-verschiedenen Möglichkeiten was falsch zumachen, aber nicht alle Möglichkeiten werden je auf eienr HP zufinden sein. Aber wer sich im Internet etwas schlau macht und sich im neuen Jahr die Klassifizierungshilfe, wie von der FSM versprochen, zugemüte führt wird auch auf den Anwalt verzichten können und selbst eine seriöse Klassifizierung vornehmen können.
Aber es müssen praktikable Lösungen her. Genauso falsch wie die strikte Abwerhaltung die du anprangerst finde ich ein pauschales Befürworten a la "Das ist zum Schutz der Kinder, das muss gut sein".
Die Novellierung ist eine praktikable Lösung, man muss sich nur mal darauf einlassen. Nur man sollte auch wissen, dass wenn man laufen lernen möchte, auch damit rechnen muss hinzufallen. Aber dann aus Angst hinzufallen den ersten Schritt nicht zutun, ist dumm.
Vielleicht ist die Klassifizierungsmethode noch verbesserungsbedürftig, aber das wird man feststellen wenn sie den Praxistest bestehen muss. Von daher sage ich, einfach mal abwarten und mitziehen, erst wenn ich mir ein Bild gemacht habe kann ich auch berechtigte Kritik anbringen. Aber über ungelegte Eier zu meckern ist zwar heutezutage Mode, dennoch kontraproduktiv.
Gar nicht.
Über kurz oder lang muss man als Unternehmer eben so wie man einen Steuerberater in Anspruch nimmt sich auch in Onlinerechtfragen beraten lassen.
Blöd ist das Ganze in erster Linie halt für private Homepagebetreiber. Wenn die bei den Hostinggebühren eh schon drauf zahlen werden sie eine Seite warscheinlich eher offline nehmen, als zusätzlich auch noch eine Rechtsberatung zu finanzieren.
Nein. Natürlich kann man die Beziehung von Unternehmen zu ihrem Steuerberater nicht mit der Onlinerechtsberatung vergleichen. Da ein Steuerberater regelmäßig für den Unternehmer tätig wird und eine Onlineberatung nur gelegentlich bis einmalig vorkommt. Das ist ein riesen Unterschied. Und nochmal, es haben sich keine Gesetze geändert was das I-Net anbelangt, sondern nur die Wahrnehmung der Pflicht die sich aus den bestehenden Gesetzen ergibt, wird verstärkt.
Einen ähnlichen Fall gab es 2004 im Steuerrecht, als die Kontrolle der Rechnungslegungsvorschriften nach §14 UStG verschärft wurden. Den §14 UStG gibt es quasi schon so lange wie es das Umsatzsteuergesetz gibt, aber ab dem 01.07.2004 wurden in Betriebsprüfungen verstärkt die Eingangsrechnungen auf die geforderten Rechnungsinhalte geprüft und beim fehlen nur Einer, wurde der Vorsteuerabzug dieser Rechnung komplett gestrichen.
So, jetzt bring mal einen Menschen bei, dass ne Rechnung für den Vorsteuerabzug ein Rechnungsdatum und ein Leistungs-/Lieferungsdatum haben muss. Garnicht so einfach, denn bei Barkäufen im Bauhaus, Praktiker oder Aldi zahlt man sofort und die Rechnung weist nur ein Datum aus. D.h. kein Vorsteuerabzug. Und der Mandant sagt dann immer, "ha, ist doch klar, ich habe die Ware an dem Tag bekommen an dem ich sie bezahlt habe". Das weiß ich zwar selber, aber dennoch fordert das Gesetz das. Und bei einer Betriebsprüfung wird ein vorgenommener Vorsteuerabzug beanstandet.
Das nur um zuverdeutlichen, dass wir genügend Gesetze haben, diese aber nicht in der Praxis konsequent durchgesetzt werden.