Leute, da wird Zeug geschrieben dass einem wirklich die Haare zu Berge stehen!
Zitat:
Das Problem ist, dass der Jugendschutz in der Regel auch den Zugang für Erwachsene erschwert.
Ich würde sogar so weit gehen und sagen "Das Problem ist, dass der Jugendschutz im Internet und bei PC Spielen in der Regel überwiegend den Zugang für Erwachsene erschwert, aber kaum für Jugendliche."
Kann mir mal bitte einer erklären wie es mich als Erwachsenen beschränkt, wenn ich einfach diese Filtersoftware nicht installiere!?
Ja, überhaupt nicht, in keinster Weise, kein Stück, nirgends!!!!
Anstatt dass man froh ist, dass sich jemand eine Maßnahme einfallen läßt, bei der dies genau nicht der Fall ist, wird wieder das allseits beliebte Politikerpöbeln ausgerufen.
Alle keine Ahnung, alle blöd außer ich, alte Säcke...muhmähblabla
Man muss sein Seiteninhalt nun klassifizieren, davor musste ich den Zugang zu schädlichen Inhalten beschränken. Meine Güte, wo ist denn jetzt der riesen Unterschied!?
Ich musste doch im Grunde schon zuvor meinen Inhalt bewerten, denn unter Umständen ist man ja in der Pflicht gewesen, diesen nicht zugänglich zu machen (mit mehr als fragwürdigen Maßnahmen wie die Eingabe des Geburtstages) Jetzt klebt man halt ein Altersschild dran, welches durch eine entsprechende Software erkannt wird. Woooaaaaah, wie kann man nur, was fällt denen ein, diese Politiker!?
🙄
Münzen wir das doch auf dieses Forum um (hat man hier ja schon angemerkt):
Erfolgen muss eine Einstufung des Inhalts als Gesamtes, welches sich wohl am besten an der Altersfreigabe der entsprechenden TTs orientiert!
Nun kommt eine mMn wirklich gravierende Schwäche der Gesetzesformulierung: Es gibt nur unzureichend Angaben über die Haftung für nutzergeneriertes content.
Aber selbst das ist meiner Meinung nach überwindbar, in dem man einen Ermessensspielraum läßt. Es funktioniert ja im wahren Leben auch: Ein Kindergärtner hat die Aufsicht für seine anvertrauten Schutzbefohlenen, dennoch ist er nur haftbar zu machen bei Verletzung seiner Aufsichtspflicht. Diese ist nicht automatisch verletzt, wenn einem Kind Schaden widerfährt, sondern wenn er eine angemessene Fürsorge vermissen ließ!
Ein Discothekenbetreiber kann auch nicht seinen Laden aufmachen, 2000 Gäste reinstopfen und sich dann jeder Verantwortung entziehen. Dieser ist auch nicht für jedes Wort haftbar, welches 3 Leute miteinander wechseln (auch wenn es pornographisch oder sonst etwas ist), wohl aber wenn jemand seinen Drogenbasar im WC eröffnet!
Ähnlich sehe ich das eben auf Internetseiten, man hat Sorge zu tragen, dass geeignete Schutzmechanismen greifen. Hier lesen diverse Moderatoren über die Beiträge, selbtredend kann der ein oder andere zweifelhafte post durchrutschen, ich glaube aber nicht, dass dies schon im rechtlichen Sinne bedenklich ist und traue den deutschen Gerichten durchaus zu, dass sie dies (wie in vielen anderen Bereichen) in ihrem Ermessensspielraum auch bewerten können!
Wer im großen Stile publiziert, der darf auch mal darüber nachdenken, ob seine Inhalte für Jedermann gedacht ist oder ob er sich auch ein paar Limits setzt.
Was spricht denn dagegen, dass ein Blogger die Anzahl an Kommentaren so reduziert, dass er selbst ein wenig drüberlesen kann.
Für mich ist das ein absolut guter Ansatz, der aber noch etwas verfrüht auf das Netz geworfen wird (unfertige Software, Regelung vor Prüfkritierien, etwas bessere Handhabung von benutzergenerierten content).