Hier wird ja teilweise gelobt/begrüßt, dass GW aufgrund des Drucks aus der Tester- und/oder Turnierszene diese sehr zeitigen Änderungen vorgenommen hat.
Ich will nicht allzu sehr in diese Suppe spucken, aber es gibt da für mich noch ne andere und naheliegendere Erklärung: Seit dem 1. Januar 2022 gibt es in Deutschland ein teilweise neues Schuldrecht im BGB, wobei sich auch der sog. "Mangelbegriff" geändert hat, d.h. wann und wie kann ich als Erwerber für einen Mangel der gekauften Sache gegenüber dem Verkäufer Rechte geltend machen.
Ich möchte keinen mit juristischen Einzelheiten langweilen, aber grob gesagt wurde dieser Mangelbegriff deutlich ausgeweitet, und da kann auch ein Regelwerk (konkret Codex LoV), welches sich nicht oder nur sehr kurz dazu eignet, diese Armee wirklich zu spielen, mangelbehaftet sein und den Käufer zur Nachbesserung, Minderung Kaufpreis, Rücktritt vom Vertrag usw. berechtigen.
Falls es jemanden wirklich interessiert, mal den neuen §434 Absatz III BGB lesen...
GW hat nun mit der Regelanpassung mE die Flucht nach vorne angetreten, um mit einer eigenen kostenfreien Nachbesserung dem Anspruch des Kunden auf selbiges zuvor zu kommen. Ob das insgesamt ausreichen wird, wenn sich irgendwann ein GW-Spieler tatsächlich mal entschließen sollte, die ganze bisherige Praxis der physischen Codex- und Editionenveröffentlichungen mit begrenzter Lebensdauer, verbunden mit teilweise kostenpflichtigen "Updates" in Frage zu stellen, wage ich zu bezweifeln.
Bevor jetzt einer sagt: Das betrifft doch nur Deutschland und damit einen zwar großen, aber doch einzelnen Absatzmarkt: Dieses neue Schuldrecht ist nur die nationale Umsetzung der EU-weiten Richtlinie 2019/771 und betrifft damit ALLE EU-Staaten und damit alle 27 Mitgliedsstaaten.
Ich will nicht allzu sehr in diese Suppe spucken, aber es gibt da für mich noch ne andere und naheliegendere Erklärung: Seit dem 1. Januar 2022 gibt es in Deutschland ein teilweise neues Schuldrecht im BGB, wobei sich auch der sog. "Mangelbegriff" geändert hat, d.h. wann und wie kann ich als Erwerber für einen Mangel der gekauften Sache gegenüber dem Verkäufer Rechte geltend machen.
Ich möchte keinen mit juristischen Einzelheiten langweilen, aber grob gesagt wurde dieser Mangelbegriff deutlich ausgeweitet, und da kann auch ein Regelwerk (konkret Codex LoV), welches sich nicht oder nur sehr kurz dazu eignet, diese Armee wirklich zu spielen, mangelbehaftet sein und den Käufer zur Nachbesserung, Minderung Kaufpreis, Rücktritt vom Vertrag usw. berechtigen.
Falls es jemanden wirklich interessiert, mal den neuen §434 Absatz III BGB lesen...
GW hat nun mit der Regelanpassung mE die Flucht nach vorne angetreten, um mit einer eigenen kostenfreien Nachbesserung dem Anspruch des Kunden auf selbiges zuvor zu kommen. Ob das insgesamt ausreichen wird, wenn sich irgendwann ein GW-Spieler tatsächlich mal entschließen sollte, die ganze bisherige Praxis der physischen Codex- und Editionenveröffentlichungen mit begrenzter Lebensdauer, verbunden mit teilweise kostenpflichtigen "Updates" in Frage zu stellen, wage ich zu bezweifeln.
Bevor jetzt einer sagt: Das betrifft doch nur Deutschland und damit einen zwar großen, aber doch einzelnen Absatzmarkt: Dieses neue Schuldrecht ist nur die nationale Umsetzung der EU-weiten Richtlinie 2019/771 und betrifft damit ALLE EU-Staaten und damit alle 27 Mitgliedsstaaten.