Das ist wieder einmal ein wunderbares Beispiel für Regelfuchserei und Paragraphenreiterei. Wollen wir doch einmal überlegen, warum diese Aussage in dem Kodex steht, der vor dem neuen Regelbuch geschrieben wurde?
Regelbuch, Edition 4, Seite 55: "In der Schussphase dürfen Modelle mit Flugmodulen Schnellfeuerwaffen einmal bis zu ihrer maximalen Reichweite abfeuern, auch wenn sich die Einheit bewegt hat." Auch im Kodex, Verson 2, Seite 27 steht:"Die Kampfanzüge sind so geschaffen, dass sie den Rückstoß leichter Waffen kompensieren können und zählen deshalb nie als bewegt, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeuern, sondern als stationär.". Warum wurde nun also unter XV8 Systemen der Satz ergänzt: "Dies gilt allerdings nicht für schwere Waffen, und so muss der Schütze noch immer stationär bleiben, um diese abzufeuern."? Da in diversen Foren, Anfragen und Diskussionen immer wieder diese Frage nach schweren Waffen aufgekommen ist. Hier wollte man einfach nur noch mal mit dem Umkehrschuluss jegliches Nachfragen ausschließen. An den XV25 Einheiten musste diese Regel nicht erklärt werden, da nur die XV8-Modelle (in Sonderfällen bei Forgeworld) Schwere Waffen erhalten konnten. XV25 Modelle hatten keine.
Nach der Drucklegung des Kodex V2 erschien nun jedoch ein neues Regelbuch, in dem nun gerade die Flugmodule andere, neue Eigenschaften erhielten. Und gerade die Eigenschaften, die in Regelbuch V4 ausgeschlossen wurden, sind nun erlaubt: Regelbuch V5, Seite 52: "Modelle mit Flugmodulen haben die Sonderregel Waffenexperte." Und weiter Seite 76 "...Waffenexperten können ihre Schweren und Schnellfeuerwaffen so abfeuern, als seien sie stationär geblieben..." Und so wird in diesem neuen Regelbuch nun auch die Frage nach den schweren Waffen neu geregelt.
Soll nun ein Nebensatz, der einfach zur Umkehrschlußklarstellung des Regelbuches V4 dient, nun das Regelbuch V5 aushebeln?