Die ganze Diskussion dreht sich doch eigentlich um den Punkt, was denn rechtens sei. Mit der Grundannahme, im Recht läge irgendeine übergeordnete Weisheit oder Ethik. Das ist meiner Meinung nach grundfalsch. Man muss fein säuberlich geltendes Recht von der moralisch ethischen Seite trennen, wenn man von solchen Grenzfällen redet.
Aus ethischer Sicht ist klar, dass man das eigene Leben in einer solchen Grenzsituation auch mit Inkaufnahme des Todes des Angreifers verteidigen darf. Hier gibt es keine Regeln einer übergeordneten Moral.
Was aber ist mit dem Recht? Was ist Recht? Letztlich ist Recht nichts Anderes als ein Regelwerk, das kraft des Faustrechtes, nämlich des Gewaltmonopols des Staates, Geltung hat. Nur durch die Gewalt der Staatsmacht haben Gesetze Gültigkeit. Sie haben keinen allgemeingültigen Charakter einer übergeordneten oder gar objektiven Moral. Denn letztlich stellen sie nur den Minimalkonsens der herrschenden Eliten(im weitesten Sinne) dar. Das gilt auch für Demokratien. Da sie aber nur Minimalkonsens sind, haben noch nicht einmal allgemeingültigen Charakter unter den Eliten, die die Gesetze aufstellen.
Es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, der die Gültigkeit der Gesetze einschränkt. Nicht allein das Vermögen der Staatsgewalt setzt der Gültigkeit von Gesetzen Grenzen. Auch die Staatsräson setzt den Gesetzen Grenzen. Nämlich dann, wenn das Staatswohl geschädigt wird, würde ein Gesetz durchgesetzt. Staatswohl ist übrigens nicht mit dem Volkswohl zu verwechseln. Es bezieht sich explizit nur auf das Wohl staatlicher Institutionen.
Bevor der Enwand kommt, dass das alles sehr macchiavellistisch klingt. Nein auch hierzulande gilt das. Siehe Zeugenschutzprogramm, Abgeordnetenimmunität, Kronzeugenregelung etc.
Um die Grenzen der Staatsgewalt mal plastisch zu schildern. In dem Moment, wo ich auf dem NAchhauseweg von einem finsteren Messerstecher angefallen werde und kein Schutzmann in der Nähe ist, der genau diesen Angriff zu verhindern weiß, gilt das Gesetz in diesem Falle nichts. Kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, kein Schutz des Privateigentums. In diesem Momet herrscht ein rechtsfreier Raum. In diesem Moment gilt auch das Gewaltmonopol des Staates nicht. Weder im Guten noch im Schlechten. Der Staat maßt sich aber an, weil er es kann, im Nachhinein zu beurteilen, ob mein Verstoß gegen das Gewaltmonopol im Rahmen des Erträglichen war. Genau diese Anmaßung verurscht Kofusion darüber, wie weit man denn gehen könne. Es gibt nämlich keine objektive Norm geschweige denn objektive Richter, die entscheiden das entscheiden könnte.
Also was bedeutet dies für die Situation? Ich kann mich nach Kräften wehren oder ich lasse mich abschlachten oder mit etwas Glück auch nur ausrauben. Ob der Staat mir Genugtuumg und Schadensausgleich gewährt, liegt dann nicht mehr in meiner Hand. Also werde ich mich wehren. Ob ich dabei nun draufgehe, weil ich mich nicht gewehrt habe oder draufgehe, weil ich mich gewehrt habe, ist im Resultat egal, sollte ich dabei scheitern.