Vielleicht kann ja einer der Rechtskundigen sagen ob das ein Mythos ist: Aber gibt es für Waffen nicht ein "Ranking" in rechtlicher Hinsicht? Gibt es für z.B. Kampfsportler nicht noch ein paar Extraparagrafen... habe keine Zeit diesen Gerüchten, die so in meinem Umfeld hin und wieder rumgeistern, auf den Grund zu gehen... möchte eigentlich auch nicht in den Genuss einer Notwehrsituation mit oder ohne Waffe kommen 😉...
Ich bezieh mich nur auf die Kampfsportler, nicht auf die Waffen:
Es gibt keine "Extraparagraphen" für Kampfsportler, das ist genau so ein Mythos wie
"die Hände eines Schwarzgurtes zählen als gefährliche Waffe!". Wie im Thread jedoch
schon erwähnt wurde gibt es bei Notwehrhandlungen auch "gebotene Erforderlichkeit".
Das heißt man muss seine Abwehr dahingegend abwägen das sie dem Angriff
angemessen ist und muss dabei die für den Angreifer mildeste effektive Art der
Verteidigung wählen, sonst kann es als "Notwehrexzess" gewertet werden, was für
den Verteidiger dann ebenfalls strafrechtlich relevant werden kann.
Die gebotene Erforderlichkeit gilt jedoch nur solange man Zeit hat, die Situation
angemessen beurteilen zu können und in der Lage ist, die erforderliche Verteidung
abzuwägen. Wenn man also aus dem Hinterhalt angegriffen wird hatte man offen-
sichtlich keine Zeit irgend etwas abzuwägen.
Bei Kampfsportlern mit langjähriger Erfahrung ist es jedoch oft so, das von ihnen
zu einem gewissen Grad erwartet wird, das sie eine Situation deutlich schneller
einschätzen können als "normale Personen" und das sie in der Lage sind in einer
solche Situation bewusster und angemessener zu reagieren wenn es um die Wahl
ihrer Verteidigung geht.
So wurd es mir aber von einem befreundetem Juristen, mit dem ich Kampfsport
betreibe erklärt. Wie realitätsnah das ist kann ich nicht sagen, zumal Kampfsport
und ein echter Kampf auf Leben und Tod wenig gemein haben dürften.