....defuck!?! Hast du ne Ahnung wie viel Schriftverkehr in Behörden, Schulen und Hochschulen abläuft? Wie viele Mails, Teamsnachrichten und Elternschreiben wir allein in der Schule raus hauen? Allein heute für meine 5 Vertretungsstunden habe ich jeweils eine Nachricht an meinen Kurs und und je eine an die aus dem Kollegium rausgehauen, die mich vertreten. Noch dazu ändert das nichts an der Tatsache, dass von staatlicher Seite in mehreren Bundesländern Sowohl Menschen im Beamtentum wie auch Lernenden verboten wird Sternchen oder binnen I zu nutzen und ersteren dabei sogar die Gefahr droht Dienstrechtlich belangt zu werden.
Ey schuldigung aber diese (ich hoffe nur naive) Haltung, dass es ja "nur" die geschriebene Sprache betrifft, macht mich echt sauer!
Unabhängig davon, ob mich das mit dem Codex jetzt stört oder nicht muss ich nachdem hier wiederholt der disziplinarrechtliche Supergau propagiert wird dann aber ebenfalls als Beamter mit mehr als 20 Jahren Diensterfahrung (u.a. auch als SB für Disziplinarrecht) hier mal etwas die Thermik raus nehmen.
Dieses "Drohszenario" ist von keiner Landesregierung so propagiert worden. Diejenigen, die das Genderverbot durchsetzen haben es sich einfach gemacht und dem Rat der deutschen Rechtschreibung angeschlossen. Hätte der Rat anders entschieden hätten wir jetzt ggfs. überall Gendersternchen. In Sachsen wird in der Verwaltung übrigens bereits seit 1992 beide Formen (Männlich/ weiblich) verwendet.
Selbst das sonst so restriktive Bayern hat folgendes Statement dazu rausgehauen:
"Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. „Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde."
Von diesem Montag an ist gendersensible Sprache in Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen ausdrücklich verboten. Kritik kommt von Teilen der politischen Konkurrenz und Verbänden. Auf die Konsequenzen bei Missachtung angesprochen, bleibt eine Ministeriumssprecherin vage.
www.welt.de
Im übrigen ist es doch unabhängig davon ob ich in einem Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis stehe, immer ein Problem wenn ich mich Anweisungen meiner Vorgesetzten oder nächsthöheren Stelle widersetze.
Wenn morgen der Erlass rausgehauen wird, dass zukünftig das Amtsgericht zukünftig mit Hochwohlgeboren angeschrieben werden soll, dann ist das eben so.
Solche Vorgaben wie, in welcher Form, an wen Schreiben zu fertigen sind oder Mustertexte nächsthöherer bzw. Formulierungen höherer Instanzen sind in der öffentlichen Verwaltung nichts ungewöhnliches und Alltag.
Nicht falsch verstehen, das soll kein Angriff sein und hat auch nichts damit zu tun wie ich dazu stehe, aber dass gerade im Beamtentum bei denen die Gehorsamspflicht eines der wichtigsten beamtenrechtlichen Grundpflichten ist, eine vorsätzliche Missachtung dienstlicher Weisungen ggfs. im Einzelfall zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen kann ist doch nichts ungewöhnliches.
Im Arbeitsverhältnis wäre es eben die Abmahnung.
Insofern möchte ich dir da etwas die Angst nehmen und auch das Bild revidieren, dass einzelne Bundesländer nur darauf warten, dass Lehrkräfte/ Beamte gendern um dann sofort die Disziplinarkeule raus zu packen.
Im übrigen können Beamte auch erst durch Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht aus dem Dienst entfernt oder zurückgestuft werden und es gibt neben einer disziplinarrechtlichen Ahndung ja auch noch die beamtenrechtliche Mißbilligung. Da sind erstmal viele Hürden zu nehmen.
Sooooo einfach ist das bei einem i.d.R. derart geringfügigen Dienstvergehen (wenn es denn überhaupt als solches gewertet wird) dann doch nicht.
Hier ging es den entsprechenden Bundesländern eben nicht um eine "aktive" Verhinderung des Genderns aus irgendwelchen politischen Gründen oder was weiß ich für Gründen, sondern um eine einheitliche Behördensprache, damit nicht jede Minikommune ihr eigenes Ding macht und eine "stattliche Agenda gegen das Gendern mit restriktiver Ahndung und Aufbau eine Drohkulisse bei Nichtbefolgen" kann ich da beim besten Willen nicht erkennen. Unabhängig von dem Thema Gendern und der Haltung die man von dieser Vorgabe haben kann, sind solche Erlasse für mich absolut nichts ungewöhnliches.
Wie o.g. hätte die Empfehlung auch anders lauten können und wer weiß welche Vorgaben es in 5 Jahren wieder gibt. Ich kenne Verwaltungsgerichte die gefühlt jährlich ihre Meinung zu bestimmten Themen (gerade Beurteilungswesen) um jeweils 180 Grad ändern
🙂.
Man ist hier einfach den bequemsten Weg gegangen und ruht sich einfach auf der Empfehlung des Rates für Rechtschreibung aus
😉
Bei Interesse kannst du mich aber auch gerne per PM dazu anschreiben und ich kann dir aus meinen vergangenen Fällen zu Disziplinarverfahren (war auch eine Zeitlang Disziplinarverteidiger in einer Sicherheitsbehörde und da gab es ganz andere Dienstvergehen zu prüfen) gerne das ein oder andere zu erzählen.