eBay: Die verrücktesten, aussergewöhnlichsten,tollsten oder überteuertsten Auktionen!

PHP:
nee kannst auch so beenden 🙂

Da wäre ich sehr vorsichtig mit!

Auch bei Abbruch muss ein gewichtiger Grund vorliegen (Diebstahl, Zerstörung etc.), warum laufende Auktionen abgebrochen werden! Und dies muss man beweißen (Anzeigennummer bei der Polizei etc.) Allein das eBay einem einen Auktionsabbruch so leicht macht, hebelt noch lange nicht das BGB aus. In deinem Fall ist der Kaufvertrag immer noch gültig und der bis dahin Höchstbietende könnte die Armee für den bis dahin erreichten Preis einklagen (!)...sofern er Ahnung von den Abläufen bei eBay in Verbindung mit rechtsgültigen Kaufverträgen hat. Hoffe, dass das jemand war, der sich damit nicht auskennt oder jemanden kennt, der davon Ahnung hat. Ansonsten kann es ganz schnell passieren, dass Post von Anwalt im Briefkasten liegt...die Adresse erhält er über seinen Anwalt direkt von eBay...gibt viele Fälle, wo das so abläuft...und nur, weil es Massen von Pappnasen gibt, die sich nicht mit eBay und den damit verbundenen Gesetzmäßigkeiten auskennen.

Das nur mal am Rande...
 
@Grandmaster

Du scheinst da ja Ahnung von zu haben, wie sieht das dann mit den Anwaltskosten aus wer muss die tragen ????

a) der VK, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Transaktion unberechtigt abgebrochen wurde und die Sachlage nur über einen Anwalt zu regeln ist. In diesem Fall hier relativ deutlich, da der VK in einem öffentlichen Forum (man findet sowas gerne über google etc.) seine Beweggründe ("möchte nicht verkaufen") offen dargelegt hat.
b) der K, solange beim VK nichts zu holen ist (wenn der beispielsweise die "Fingerchen hebt"). Dieser kann aber einen Vollstreckungstitel durchsetzen. Dann wird der VK haftbar, bis er Geld hat. Das kann sich auch über Jahre ziehen. Bei kleinen Summen machen das die meißten nur nicht, da Aufwand in Zeit und Nerven gesteckt wird. Der Hauptgrund, warum recht wenig geklagt wird.
c) Keiner, weil man als K erst mal auch ohne Anwalt versuchen kann die Sachlage zu klären und man als VK bei einem derart eindeutigen Fall zwecks Kostenminimierung die Einsetzung von Anwälten vermeiden sollte.

Nur mal nebenbei: Bei eBay haben sich schon richtige "Profis" etabliert, die nur Auktionen suchen/ausspähen, wo Abbrüche höchst wahrscheinlich sind (Die Renner liegen in der Telekommunikationsbranche...gerade "Apfelprodukte"^^...lohnt sich, da es dort meist um mehrere hundert Euro geht) und dann mit ihren Anwälten klagen. Da gibt es Leute, die geben wöchentlich hunderte Gebote ab...und finden immer wieder Treffer. Wie genau das jetzt funktioniert, lasse ich mal außen vor...

Da gehen so manchem VK die Augen (oder mehrere) auf, wenn sie merken, dass sie versehentlich nicht im Kindergarten, sondern auf einer professionellen Verkaufsplattform gelandet sind, wo alle Gesetze unseres Zivilrechts zum tragen kommen. Es gibt leider immer mehr, die sich mit eBay immer weniger auskennen...dort kann man sich in Teufels Küche bringen...nicht mehr so, wie vor 7-8+ Jahren, wo noch mehr der "Flohmarktcharakter" vorherschte und man auch mal "3 hat gerade sein lassen"...lange vorbei...schade eigentlich.

Wenn's Probleme gibt, an die Foris in den Hilfe- und Disskusionsforen wenden. Dort gibt es sehr kompetente Hilfestellung.
 
zu deinem b möchte ich was ergänzen. Mein Ex-Chef zwiebelt einen Schulder alle paar Jahre mit EV. Streitpunkt ursprünglich mal 5 € heute wesentlich mehr.
Da unsere Behörden gerne mal etwas weniger Arbeit möchten und so einige Spezialisten mit mehrfachem Diebstahl (sic!) davonkommen kommen immer mehr Leute zur Ansicht/Einsicht: Einmal im guten versuchen, dann Anwalt.

Zeit und Nerven natürlich vorausgesetzt. Ich empfehle stets: Don't get mad, get even. Gerade in der vernetzten Welt gibt es immer Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen. ohne Gewalt und Anwalt versteht sich. Beispiel gerne per PM.

Dein "3 gerade sein lassen" sehe ich zwiespältig. Der Kluge gibt nur solange nach bis er der Dumme ist, sprich es kann doch nicht sein, dass einige Leute (egal ob K oder VK) tun und lassen was SIE wollen und andere das zu schlucken haben. Ansonsten hast du natürlich nicht unrecht. Allerdings gehört es, für mich, dazu sich mit etwas auszukennen bevor man es tut. Autofahren darf schliesslich auch nicht jeder. Ein Grundverständnis an Recht und Ordnung sollte man zwar durchs Elternhaus mitbekommen, aber naja die Praxis sieht halt anders aus. Wenn man mit dem Kopf durch die Wand will ist die irgendwann auch mal stärker.
 
http://www.ebay.de/itm/271097850559?ssPageName=STRK:MEWAX:VRI&_trksid=p3984.m1423.l2661

DAS ist mutig...

So etwas macht man nicht, wenn man den vorherigen Kaufvertrag nicht fristgerecht gekündigt hat. Fazit: Es bestehen nun 2 Kaufverträge, sofern der vorherige Höchstbieter nicht jetzt auch der Auktionsgewinner ist. Und der VK kann logischerweise nur einen Vertrag erfüllen...

Dazu: Der 2. Verkauf zeigt nun auch dem letzten Esel, dass vorher kein driftiger Grund (Diebstahl, Zerstörung, etc.) zum Auktionsabbruch vorlag. Jetzt ist das ganze sogar öffentlich über eBay abrufbar... 🙄

Was könnte theoretisch passieren: Die Armee geht an den 2. Käufer für ~1000 Euro. Diese darf der VK dann (wenn's hart auf hart kommt...man mag gespannt sein) direkt wieder an den ersten Käufer weitergeben (Schadensersatz des Wertes, der durch den zweiten Verkauf definiert wurde).

Im ersten Fall hätte man die Armee nur für ~550 Euro abgeben müssen. Immerhin noch etwas.
Im zweiten Fall hätte man wahrscheinlich gar nichts mehr von...der VK-Preis könnte komplett an den ersten Bieter gehen.

Das sind dann die Fälle, wo VKs derart Öl ins Feuer gegossen haben, dass ihnen dann mehr als 2 Augen aufgehen...na ja...etwas bleibt definitiv...=> Erfahrung...😉
 
Das ist nicht mutig, das ist ganz einfach nur dumm. Wie du schon sagtest: ERFAHRUNG

Muss dich hier aber korrigieren: Schadenersatz wäre in dem Fall die Ersatzleistung was es den ersten K kosten würde eine identische Armee sich zu besorgen. Gibt bestimmt einige "Maler" die vorm Richter ohne mit der Wimper zu zucken eine wesentlich höhere Gratifikation angeben.
Hoffentlich hat der VK ein dickes Bankkonto weil obenrum scheints nicht so weit mit her zu sein..und dann auch noch öffentlich rausposaunen.....ohne Worte
 
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Ja das Problem an der Sache ist das dass Ebay AGBs sind die stehen nicht übers BGB worüber sich Grandmaster und coolguy so echauffieren ist ohne jemanden zu kennen und ohne zu wissen was eigentlich los ist sich ein Urteil bzw. eine Meinung bilden aber naja so hat man halt auch mal nen CSi-Fall hier im Forum
-spannend-

bzw. sie brechen das Beispiel hier mit den Necs auf andere Auktionen runter und schließen auf das selbe vorgehen und titulieren den VK halt als Dumm ist halt interessant