Wir spielen in einer Gaststätte mit normalen Preisen. Folglich ist der Verzehr von selbstmitgebrachten Speisen und Getränken auf dem Gaststättengrundstück ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird wie folgt vorgegangen:
Bei der ersten Verwarnung erhält der betroffene Spieler 5 Turnierpunkte Abzug. Bei der zweiten Verwarnung werden es 10 Turnierpunkte. Sollte ein Spieler weiter darauf bestehen, seine eigenen Getränke und Speisen zu nutzen, so droht der Turnierausschluß inkl. Hausverbot.
Diese Regelung tritt ab Turnierbeginn in Kraft, heißt, ab ca. 10 Uhr morgens (da die Bedienungen dann auch definitiv da waren).