Battlescribe - Verlässlich oder nur grobe Orientierung?

GW sind die Reaktionen egal. Der Anteil der Käufer der wegen dem Wegsperren von BS abspringt, dürfte minimal sein. BS ist nämlich nicht essentiell zum Spielen des Spiels.
Hier muss ich dir dann doch widersprechen. In einer Zeit, in der jeder Codex eine recht geringe Lebenserwartung hat, Punktekosten bis zu zweimal im Jahr angepasst werden und es jederzeit Neuerscheinungen für bereits existierende Codizes in Form von White Dwarf oder Kampagnenbücher geben kann, ist ein funktionierendes Tool zum Erstellen von Armeelisten einfach essentiell.
Klar, das mag den Gelegenheitsspieler nicht interessieren, der vielleicht nichtmal die letzten Punktanpassungen mitbekommen hat, weil er sich das Inomie Imperatoris nicht gekauft hat. Aber jeder halbwegs interessierte und, auch wenn der Begriff verpöhnt ist, kompetetive Spieler wird ohne BS keine Liste mehr anfertigen. Das System von Regelerscheinungen und Punktanpassungen von GW ist schlicht zu komplett für die analoge Buchform.

Kleiner Exkurs: Vor wahrscheinlich 20 Jahren war ich regelmäßig in Ingolstadt auf Turnieren. Der gealterte 40Kler weiß, dass das auch die Heimat von LTT ist. Er war also auch da. Ich komm mit meinen Regensburgern da also hin und Fritz schreibt gerade noch seine Iron Warriors Liste, schön händisch aus dem Codex. Kann man sich das heute noch wirklich vorstellen?
 
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Reaktionen: TypeiZ und Donnerkalb
Listen von Hand zu schreiben hat was angenehm Analoges. Mache ich immer wieder gern.
Und wenn es nur das Abschreiben von der 40k App ist, aber die Welt ist mittlerweile
so digital geworden, da fühlt es sich gut an mal wieder einen Stift, einen Zettel und einen Codex
in die Hand zu nehmen und einfach mal was von Hand zu machen.
 
@Tharek ich meine mich zu erinnern, dass es zwischen der 6ten und 7ten dazu gekommen ist. Natürlich kann ich mich irren.

Aber es ist auch völlig irrelevant ob ich Recht habe oder nicht.

Es gibt BS und es wird genutzt. Ob als Taschenrechner oder Regelquelle oder irgendwas dazwischen.

GW geht nicht dagegen vor. Warum auch immer.

Das war's!

@KalTorak ich würde mich sehr wundern wenn echte Turnierspieler abspringen weil es BS nicht mehr gibt. Dann wird ne andere Alternative gefunden und gut ist.

Wieviele Turnierleute gibt es, 10000? 100000? Wieviele % würden tatsächlich so extrem sein wegen BS zu gehen?

Ne glaube ich nicht dran.

cya
 
@ Naysmith
Von Abspringen habe ich nie gesprochen. Klar wird kein Turnierspieler aufhören, wenn es BS nicht mehr gibt. Aber dann wird es eben ganz schnell eine Alternative dazu geben, ich glaube aber nicht, dass dies die GW App sein wird (was man zumindest so darüber hört). Aber quasi unumgänglich ist BS beim Listenschreiben trotzdem.
 
Sorry, aber ihr verbreitet einfach ungares Halbwissen!
Zum Thema Urheberrechtsverletzung habe ich mich bereits ausführlich geäußert. Meine Ansicht basiert auf intensiven Recherchen, da ich, wie erwähnt, Medienpädagogik unterrichte. BS ist einzig schwer greifbar, weil Internetplattformen eben nicht national agieren. Nach EU-Recht würden sie sich strafbar machen und deren Nutzer in Deutschland mit absoluter Sicherheit. Ihr argumentiert hier nur nach Bauchgefühl, wenn ihr stichhaltig Argumente haben wollt, dann lest die links die ich gepostet habe und versucht die gefühlten juristischen Winkelzüge durch Fakten zu untermauern.

Beim ersten Satz stimme ich Dir durchaus zu, allerdings kommt dann auch bei Dir selbst mE das "Bauchgefühl" wieder zum Ausdruck, vor dem Du andere warnst:
Ich hatte schon in anderen threads geschrieben, wie komplex die Materie "Urheberrecht" ist, und ich mir über einige grundlegende Feststellungen hinaus nicht anmaßen würde, da im Einzelfall entscheiden zu können, inwieweit die Nutzung eines Listenprogrammes straf- und/oder zivilrechtlich relevant ist.

Und das sage ich als Volljurist, der selber schon im IP-Recht (in überschaubaren Fällen) praktiziert hat. Dabei habe ich einen großen Respekt vor dem Thema und seiner Komplexität bekommen. Und da finde ich es schon problematisch, wenn Du als Nichtjurist als Begründung einen Link von anwalt.org (ich nehme an, den allgemeinen Haftungsausschluss dieser Seite für alle ihre dortigen Inhalte hast Du gesehen?) zitierst und dann bei einer rechtlichen Bewertung von "absoluter Sicherheit" sprichst. So eine Aussage würde sich kein Jurist schon alleine aus Gründen der Seriösität und haftungsrechtlich jemals zutrauen!

Rein vom "Judiz" her stimme ich Dir zu, dass die ungenehmigte Verwendung von fremdem geistigem Eigentum wie im vorliegenden Fall rechtswidrig sein DÜRFTE! Inwieweit aber dann im konkreten Fall tatsächlich eine Haftung besteht oder nicht, kann nur ein wirklicher Fachmann/-Frau feststellen mit gehörig Erfahrung und Kenntnissen im IP-Recht (national wie international). Alle anderen (mich als Ersten eingeschlossen) sind für die Beantwortung der Frage einfach nicht kompetent genug!

Und selbst wenn man dann diese rein akademische Frage beantwortet hat, wäre noch zu prüfen, inwieweit bei einem möglichen Verstoß überhaupt tatsächliche Konsequenzen für den Nutzer eines solchen Programmes bestehen....

Deshalb finde ich Deinen Verweis auf allgemeine Links zur Begründung der eigenen Ansicht ziemlich dünn; inbesondere auch dann, wenn Du anderen eine sachfremde Argumentation unterstellst.

Ich kann mich nur wiederholen: Solange hier kein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auftaucht und eine umfassende Prüfung zu den Themen "Battlescribe/recasts" vorlegt, ist dieses Forum über einfache juristische Fragen hinaus der falsche Ort, um komplexe Probleme des Urheberrechtes zu diskutieren, geschweige denn die eigenen Ansichten als der Weisheit letzter Schluss darzustellen!
 
Danke für das Zurechtstutzen, das habe auch ich manchmal nötig! 😉
Wir brauchen das Thema nicht weiter ausführen, das geht sehr, sehr weit und entfernt sich immer mehr vom eigentlichen Thema, deswegen nur in aller Kürze:
Quellenbeleg:
Ein Internetlink ist kein valider Beleg, soweit bin ich mit dir konform. Es ist aber nahezu unmöglich, in der Kürze eines Beitrags umfangreiche Recherchen zur gegenwärtigen Rechtsprechung zu belegen, somit begnüge ich mich hier mit einem Indiz, welches zumindest begründet, dass meine Thesen nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sind.
Dass ich keinerlei juristische Beratung tätigen kann und darf hatte ich angemerkt, ebenso den Hinweis, dass ich mich nicht die Bohne im amerikanischen Urheberrecht auskenne (worunter die Betreiber von BS fallen).

Allerdings widerspreche ich dir in einem Punkt, der auf die unmögliche Prognose juristischer Konsequenzen hinausläuft:
"Den letzten beißen die Hunde!"
Mich freut es, dass Juristen Haftungsausschlussklauseln formulieren und sich darüber hinaus nicht gänzlich an die Materie wagen. Wie bereits mehrfach angedeutet bin ich Lehrer und als solcher vollends haftbar für alle Daten, die ich im rahmen meines Unterrichts verwende. Ich muss wissen wieviel ich zitieren darf (und wann ein Zitat ein Zitat ist), welche Daten ich an Schüler verteilen darf, welche Daten ich digitalisieren kann, welche Materialien ich verwenden kann und wann die Grenze des legalen übertreten wird.
Wenn das ein Volljurist nicht zu beurteilen wagt, dann fühle ich mich geehrt, denn das wird von jeder Lehrkraft nebenbei erwartet und man ist diesbezüglich auch im vollen Umfang haftbar.
 
Danke für das Zurechtstutzen, das habe auch ich manchmal nötig!

Zunächst mal sorry, falls mein Beitrag sprachlich zu scharf rübergekommen sein sollte. Das hängt mit meinen bisherigen Erfahrungen in den Diskussionen in den "verwandten" threads zusammen und da waren die Reaktionen -teilweise- nicht so sachlich wie Deine! Da ist man dann irgendwann genervt und schlägt deutlichere Töne an...

somit begnüge ich mich hier mit einem Indiz, welches zumindest begründet, dass meine Thesen nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sind.

Das ist auch völlig OK und eigentlich auch nicht anders machbar; ich hatte mich nur an der Absolutheit gestoßen, mit der Du dann daraus bestimmte Schlüsse gezogen und das "Bauchgefühl" anderer kritisert hattest... 😉

Wenn das ein Volljurist nicht zu beurteilen wagt, dann fühle ich mich geehrt, denn das wird von jeder Lehrkraft nebenbei erwartet und man ist diesbezüglich auch im vollen Umfang haftbar.

Berufliches Haftungsrecht ist -egal ob beim Lehrer oder Juristen- definitiv ein interessantes Thema, hat aber mit der Ausgangsfrage, ob BS "verlässlich" ist, nix mehr zu tun!😉
 
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Reaktionen: Nibbler
Meine eingangs erwähnte Problematik der verschiedenen Bepunktung wurde mit äußerst hilfreichen Kommentaren beantwortet. Dafür bedanke ich mich bei allen.

Die Standpunkte in der weiteren Diskussion darüber wer BS wie oder überhaupt benutzt sind ebenfalls deutlich hervorgegangen. Es freut mich zu sehen, dass überwiegend selbst erfahrene - auch Turnierspieler - ohne (größere) Bedenken auf BS zurückgreifen. Somit brauch ich mich als Vollnoob nicht zu schämen, wenn ich etwas wie BS als "Stützrad" verwende. Bin nicht so der Bücherwurm. 😀

Zu der rechtlichen Betrachtung kann ich nicht viel sagen. Bin zwar auch beruflich mit Gesetzen verbunden aber bei weitem nicht in dieser speziellen Ausrichtung. Urheberrecht (national, wie auch international) ist ein §-Dschungel in einem §-Dschungelplaneten.
Jedoch wurden ein paar interessante Punkte bezüglich der Legalität angedeutet, weswegen auch ich BS etwas kritischer betrachte.


Darüber hinaus würde ich gerne wissen, was Ihr denn für Verbesserungsvorschläge für BS habt?
 
Hey!

Ich bin gerade dabei, das Hobby erneut aufleben zu lassen. Primär aus malerischer Sicht, aber ich hätte eventuell auch Lust mal wieder zu spielen.

Daher will ich beim Aufbau der Armee gleich auf die Punkte schauen. Hierbei bin ich über eine Sache gestolpert, die hier ganz gut reinpasst.. Ich hoffe, ich darf die Frage hier anführen.

Nach Codex Space Marines kostet das Ausstatten eines Aggressors mit Fragmentsturmwerfer und Bolthandschuhen 5 Punkte extra pro Mini. In Battlescribe wird das so auch berechnet. In der Games Workshop-App ist der Wechsel aber kostenlos.. Gibt es angepasste Punktekosten, von denen ich im Internet nichts finde? Zumindest hier: https://www.goonhammer.com/june202pointsupdate/ sind keine veränderten Punktkosten bei den Aggressors zu erkennen?!

Was ist da nun korrekt? Battlescribe oder Battle Forge (GW App)? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Themenrelevant ist die Frage daher, da ich mich auf einen Armeebuilder schon gerne verlassen würde. Als Wiederkehrer ist es für mich ein wenig schwierig, Überblick über andere Veröffentlichungen als den Codex zu behalten..

Schönen Gruß!
 
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Danke für den Link. Ich habe die betreffenden Dokumente noch einmal durchgeschaut. Aber auch hier finde ich keinen Ansatz, der die Punktekosten für die alternative Bewaffnung bei den Aggressoren aufhebt..

Munitorum Field Manual
Updated 04/02/2021


Ich weiß nicht, ob sich die GW-App auf eine andere Quelle beruft, oder ob die Daten in ihr einfach falsch sind. ??‍♂️

Edit: Screenshot aus der GW-App

Jedenfalls ist das alles irgendwie widersprüchlich. Oder nicht? :>
 
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