Brauche dringend Hilfe!

<div class='quotetop'>ZITAT(Großmarschall Weiß @ 27.05.2007 - 15:54 ) [snapback]1020220[/snapback]</div>
Ok ich warte noch ein paar Tage, dann melde ich ihn.

Was ist denn eher ratsam, Anwalt oder Käuferschutz? Also die kaputten Figuren könnt ich mit viel Arbeit wieder hinkriegen und alles wieder verkaufen, ich hab die Armee hauptsächlich gekauft weil die Rede von Originalen Büchern war und nicht von selbstgedruckten Dokumenten, mit denen kann ich recht herzlich wenig anfangen. Kann man bei ebay nicht auch gefälschte Artikel melden? Da ist immer nur die Rede, von nicht erhaltener Ware oder nicht der Artikelbeschreibung gerechte Ware, aber ich denke das fällt unter das zweite oder?[/b]

Das kommt darauf an. Mit dem Käuferschutz bei ebay habe ich bis jetzt keinerlei Erfahrungen gemacht. Wie es wohl aussieht bekommst du aber wohl nur 175 Euro zurück und ich weiß nicht wie lange das dauert.

Mit Anwalt ist so eine Sache, in den meisten Fällen reicht ein Mahnschreiben eines Anwalts um solche Verkäufer zu etwas zu bewegen. Vorallem, da der Typ noch ein Kiddie zu sein scheint und dann sicherlich von seinen Eltern den Arsch verdroschen bekommt. Wie gesagt, bei dem Streitwert lohnt sich das auch für den Anwalt. Falls der Typ sich aber nicht regen sollte, läuft alles entweder auf ein Mahnverfahren hinaus (falls wg. Österreich anwandbar) oder du musst mit Anwalt zu Gericht und einen Prozess gegen ihn führen. Das ist alles recht zeitraubend und zermürbend - ich sag mal 1 Jahr würde sich das schon hinziehen. Die Kosten muss der Typ im Falle deines Sieges aber tragen - alle!. Du musst das aber bis zum Urteilsspruch zunächst alles vorstecken bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Egal wie du dich entscheiden solltest, drucke alle Mails und die ebay-Sachen schonmal aus und sichere alles gut.

Und eine Erstberatung beim Anwalt, der dir alles viel besser erklären kann, kostet bei einem Streitwert von unter 307 Euro maximal 14 Euro!
 
Fälschung sind zweiteres, ja.
Unstimmigkeiten würde ich dann melden, aber Käuferschutz erstmal nciht beantragen, da ist der Weg über den Anwalt schon besser.

Was Du mit den Dingen tun wolltest, is auch egal, und das es kaputt geht, wenn man es lose verschickt ist klar.
Im übrigen zahlt da imo auch die Post doch nicht, weil in deren AGBs eine vernünfitge und entsprechende Verpackung Pflicht ist.

Wsa auch sehr lsutig sein kann, bei einem Kind, ruf seine Eltern mal an (wenn du seinen Namen und den Standort der Bank hast, kann man das meist schnell finden) und erzähle denen was von Betrug und Anzeigen wegen Verkauf gefälschter Produkte und den Möglichen Konsequenzen.
 
Wsa auch sehr lsutig sein kann, bei einem Kind, ruf seine Eltern mal an (wenn du seinen Namen und den Standort der Bank hast, kann man das meist schnell finden) und erzähle denen was von Betrug und Anzeigen wegen Verkauf gefälschter Produkte und den Möglichen Konsequenzen.[/b]
:spamsign: :bottom:
Find ich am besten... :lol:
 
Seine letzte Mail die eben kam, nachdem ich ihn schon 3 mal aufgefordert habe mir eine DEUTLICHE Antwort darauf zu geben ob er nun das Geld zurück gibt oder ich Maßnahmen ergreifen soll:
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ja, dann verkauf es halt weiter. bekommst eh mehr dafür! fix sogar. verkauf sie am besten einzelnd dann machst sogar gewinn.

bezüglich den kopierten sachen. da brauchst du mir gar nicht zu drohen, die sind nämlich weder von mir gemacht noch gekauft. die hab ich zu einem armeedeal dazubekommen- als extra. im prinzip genauso wie du. und da ich nix mehr von warhammer habe - und dir alles mitgeschickt habe wollt ich dir damit nur nen gefallen tun und hab sie halt weiter geschenkt bevor ich sie weg werfe. find das echt ne frechheit jemanden damit erpressen zu wollen- ich mein nicht das die GW sachen nicht so schon so überteuert wären.
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Er kapiert den Sinn der Sache nicht, er rafft es nicht dass in seiner Beschreibung Armeebücher erwähnt wurden, ich stattdessen aber dumme Zettel krieg und er macht mir nun zum 3ten mal den Vorschlag den Scheiß zu verkaufen wofür ich NIE 300 Euro kriegen werde, weil die Figuren ALLEIN das nicht wert sind!
Meine Geduld ist nun am Ende, es scheint keinen Sinn zu haben, allein schon nicht, weil er die ganze Situation nicht versteht.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Großmarschall Weiß @ 27.05.2007 - 17:11 ) [snapback]1020252[/snapback]</div>
bezüglich den kopierten sachen. da brauchst du mir gar nicht zu drohen, die sind nämlich weder von mir gemacht noch gekauft. die hab ich zu einem armeedeal dazubekommen- als extra. im prinzip genauso wie du.[/b]

Wirklich helle ist der tatsächlich nicht.
Denn er hat es weiter verkauft. Obwohl er wußte, daß es sich um eine illegale Kopei und Urheberrechtlich geschützem Material handelt. Das ist verboten.
Man kann auch nicht Dorgen verkaufen mit dem Argument, man hätte sie nicht selber angbaut und so von einem anderen gekauft.

Bei solchen Problemen hilft ein schneller Blick ins HGB oder BGB, das man ja eigentlich zusause haben sollte.
Genrell ist er nämlich sehr wohl dafür verantwortlich, das die Minis kaputt sind. Egal ob privatverkauf oder nicht. Man muß dafür sorge tragen, daß die Wahre in einem guten Zustand (so wie im Kaufvertrag festgehalten) ankommt. Wenn man alles einfach in eine Kistet schüttet ist klar, daß die Wahre unangemessen beschädigt wird. Das sind dann keine normalen Transportschäden sondern ein Verpackungsfehler seitens der Verkaufers. Damit ist er schuld.
Somit hat man alle Rechte, die einem das HGB als Kaufer zugesteht und das sind einige.
Ansonste schnell zum Hausanwalt flitze, da man ja heut zu tage eine Rechtschutzversicherung hat und der Rest wird dann von Profis geregelt.

Noch mal was ganz anderes. Wenn es ein Kiddie ist, könnte es sein, daß dein "Geschäftspartner" noch gar nichts Geschäftsfähig ist, womit der Vertrag nichtig wird. Darüber schonmal nachgedacht?

P.S.: In Verzug setzten würde ich ihn pauschal sowieso.
 
Beschränkt geschäftsfähig ist man schon ab der Vollendung des 7. Lebensjahres und dann wäre noch der sog. Taschengeldparagraph zu beachten. Letztlich ist das aber auch Schnurz, da sich das nur auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft auswirkt. Selbst wenn das nichtig sein sollte, hat das keinerlei Auswirkungen auf das dingliche Verfügungsgeschäft -was vorliegend bereits abgewickelt worden ist.

btw. Wenn nicht mindestens einer der beiden Kaufmann ist, hat das HGB damit gar nichts zu tun.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Talarion @ 27.05.2007 - 17:30 ) [snapback]1020263[/snapback]</div>
btw. Wenn nicht mindestens einer der beiden Kaufmann ist, hat das HGB damit gar nichts zu tun.[/b]
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Ja, ok. Für privat-privat reicht das BGB.
Hab es der Vollständigkeit halber aufgelistet.

300€ sind übrings nicht mehr Taschengeld.
kA wo die Grenze zZ genau liegt.
Auswirkungen auf den aktuellen Fall bekomt das dann, wenn der Knirps, weil man ihn unter Druck setzt, Muffe bekommt und zu seinen Eltern rennt. Die könnten nämlich erklähren, daß ihre Sprößling den Kram gar nicht verkaufen durfte. Das währe allerdings positiv da Geld zurück und Wahre zurück.

Das währe doch warscheinlich die effektivste Lösung. Einfach versuchen die Eltern zu kontaktieren. Mit einem Kind rum zu diskutieren bringt nichts.

Vorausgesetzt es ist ein Kind. Vieleicht ist es auch nur ein unterbelichteter Erwachsener.
 
Versuch doch mal, das Foto hier hochzuladen : Imageshack.us
Wenn die Eltern das einmal mitbekommen haben, werden die werden dir wahrscheinlich wieder hinterherrennen, um entstehende Kosten zu vermeiden/zu vermindern, vielleicht reicht das allein schon, um das Geld wieder zu bekommen.^^
Erzähl dann bitte, wie´s aus geht.

Viel Glück noch damit.
 
Die Erfahrung hat mir gezeigt das es sehr "motivierend" ist, mal telefonisch anzufragen. 😉 Er (egal on kiddy oder Erwachsener) verliehrt die gefühlte Anonymität des Internet´s.

Der Käuferschutz kann sich durchaus hinziehen und mal locker 2-3 Monate auf sich warten lassen. Wenn der "Restwert" der Figuren die Lücke von 175€ zum Kaufspreis schliessen kann, dann ist es mMn die Stressfreieste Alternative wenn der Verkäufer sich auch nach einem netten Telefonat nicht kooperativ verhält.

Lief das Konto auf den namen des Verkäufers? Wenn ja ist er mindestens 16. 😉 😉
 
Also für mich würdes da keinerlei Diskussion geben.

Er hat wissentlich mit gefälschter und illegaler Ware gehandelt. Wie nennt man sowas? Helerei? Ne das war mit gestohlenen Sachen... Hmm ka..


Jedenfalls hat er wissentlich "Raubkopien" verkauft. Was ihn da an Strafe erwartet, kanner sich aus diversen Fernsehspots ja ausmalen.


Schreib ihm einfach ne Mail, das du ihm eine Woche Zeit gibst das ganze zu regeln. Was entweder in einer Rücksendung des Geldes liegt, oder in nachsendung von einwandfreier Ware. Ansonsten kriegt er Post vom Anwalt und hat die Polizei vor der Türe stehen.
Und ruf ruhig bei ihm an, besonders wenn er noch nicht volljährig ist. Was meinste was die Eltern dem für nen Stress machen wenn die mitkriegen das ihr Kind Fälschungen verkauft und wegen Betrug angezeigt werden soll, muhaha ich glaube meine Mutter hätte mich todgeschlagen 🙂, besonders bei so nem hohen Warenwert.


Achja wie lange issen das ganze her? Geh mal zur Bank, bei meiner kann ich noch 6 Wochen nach der Überweisung das Geld zurückbeordern. Und wenn du deiner Bank sagst, das du Strafanzeige stellst gegen den, kommen die dir vielleicht auch etwas entgegen.
Sollte er nicht genug Geld dafür auf dem Konto haben, dann wird er wohl demnächst nen ordentlichen Minusbetrag auf seinem Konto haben.

Nen Versuch isses Wert.
 
Also bei mir funktinierte es mit Überweisung. Ich musste zwar 10 Euro Gebühr dafür hinlegen aber das wars mir Wert.

Ich hatte halt bei ner Überweisung eine Zahl falsch geschrieben, dadurch war das Geld auf nem fremden Konto gelandet. Hab die bei der Bank gefragt und die haben das zurückgebuch.

PS: Deutsche Bank hier.
 
<div class='quotetop'>QUOTE(Kaldor @ 27.05.2007 - 20:34 ) [snapback]1020343[/snapback]</div>
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Achja wie lange issen das ganze her? Geh mal zur Bank, bei meiner kann ich noch 6 Wochen nach der Überweisung das Geld zurückbeordern. Und wenn du deiner Bank sagst, das du Strafanzeige stellst gegen den, kommen die dir vielleicht auch etwas entgegen.
Sollte er nicht genug Geld dafür auf dem Konto haben, dann wird er wohl demnächst nen ordentlichen Minusbetrag auf seinem Konto haben.

Nen Versuch isses Wert.[/b]


Eine Rückbuchung ist nur bei Kontoeinzug oder bei "Formfehlern" bei der Überweisung möglich.

Formfehler sind zb. wenn der Name auf der Überweisung nicht 100% mit dem Konto des Begünstigten überein stimmt.

Sonst is Rückbuchung nicht möglich.



Edit: lol, zu langsam getippt 😉