Nö, sieht man nicht wirklich, denn es gibt genügend Mecha, die ein ähnliches Design haben und deutlich vor den Tau existierten. Selbst das Tau-Logo kann nicht geschützt werden, da es schon lange von vielen verschiedenen Firmen verwendet wird.
Gab es Mecha vor GW? Ja? Findet man auf den Verkaufsseiten dieser Modelle Abbildungen, auf denen GW-Tau Modelle zu sehen sind? Nein! Ich hab noch nie nen Bild für nen Bandai Gundam-Bausatz gesehen, auf dem Tau-Feuerkrieger als Vergleichsmodell hinzugezogen wurden.
😉
Klar, nur wegen der Läufersache wird GW die Jungs von CH nicht rankriegen, die Frage ist doch eher eine ganz andere:
Wenn du der Richter bist, hast du Ahnung von Anime? Bzw. was wird für dich mehr Gewicht haben? Ein paar GitS-Bilder als Beweis, daß es solche Designs schon früher gab, oder eine Abbildung der Tau-Symbole und Waffen, die sich neben den Tau-Vergleichsfiguren auf einem Läufer widerfinden, als Untermauerung der These, daß die beklagte Firma absichtlich gegen IP von GW verstößt? Ich mein im Text werben sie ja förmlich damit, daß der Läufer jedem GW Titan auf dem Schlachtfeld Paroli bieten kann und dann ist ne Tau-Railgun weitaus näher am CH Design gedanklich dran, als irgendeine Kanone aus einem 80er Jahre Anime. -_-
Bei der Beweislast wird CH nur in Berufung gehen oder einen Vergleich anstreben können, gewinnen werden sie das Verfahren auf der Ebene sicher nicht und ich bezweifel daß sie überhaupt die Mittel haben, um einen Vergleich mit GW bezahlen zu können, geschweige denn die Geschichte auf der nächsten Ebene des US-Justizsystems durchfechten zu können.
Auf ihrer Homepage bitten Sie ja schon um Spenden, weil das Verfahren ja angeblich massive Auswirkung auf "third-party miniature parts and accessory companies" hätte.