ETC 2012 Auswahlverfahren - Es geht wieder los

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Erstmal: ich will weder ins ETC Team noch interessiert es mich wer am ende drin ist.
Hauptsache das Team ist das stärkst mögliche Team.

Und ganz ehrlich da stärkt dieses System doch etwas denn man kann sich nicht durch ein gutes Team hochziehen lassen etc.
Ich nehme mal mich als Beispiel: Habe vor 2 Jahren bei den Bayreuthern mit im Team gespielt, habe echt nciht wirklich gut gespielt und kaum punkte geholt und trotzdem wurden wir 1.Platz und ich war für nächste Zeit Platz 3 auf T3.....klar gibt es nun mehr Teamturniere und man muss mehrere gewinnen aber das durchziehen geht nach wie vor.

Einzelturniere schließen sowas nicht aus, oder warum gewinnen da fast immer die selben?Weil sie einfach besser sind.
Und wenn man sich nun die Rangliste ansieht, naja wenn einer der vorher jedes Teamturniere gewonnen hat nun nicht schafft am Ratisbona sich gut zu platzieren und wieder reinzurutschen, hat er es dann verdient? bzw. wenn er es hat, dann wird er doch eh reingewählt.
Oder bezweifelt z.B. jemand das braindead und vip-user reingewählt werden auch wenn sie nicht Top 3 sind?
Und die Top 3, einzelturniere hin oder her hat ja trotzdem viele Erfolge gehabt auf diesen und sollte somit im Einzelspiel definitiv nicht ETC untauglich sein.
Würde auch verhindern dass wenn ein Team alle Teamturniere gewinnt alleinig das gesamte ETC Team auswählen darf.

Ich finde es gut so wie es ist und wer angst hat nicht gewählt zu werden der darf in Regensburg halt mal zeigen was er in sich hat, die jetzige T3 Nr. 1 zum Beispiel ist ja garnicht anwesend 😉

mal ein denkanstoß von mir, ob er für dieses jahr angenommen wird ich denke nicht, aber fairer wäre er (wenn da nicht das einfach so umstellen ohne warnung gewesen wäre)

lg
 
@Freder: du und dein Organisationswahn - es gibt derzeit keinen und wird wohl in den nächsten Jahren auch keinen Dachverband für 40k geben, richtig. Aber das ist auch nicht zwingend notwendig, wenn die Community zusammen arbeitet und dadurch eine Basis für Wertungen etc schafft. Das währe dann wohl eine aktiv gelebte Demokratie (innerhalb des 40k-D-Universums)

@veiovis: die Idee mit der Clubrangliste hast du von mir geklaut 😛
 
Es stimmt, dass wir uns in diesem Thread auf die ETC-Auswahl beschränken sollten, diese ist aber nunmal sehr eng mit dem T3-Ranking verwoben. Ich fände es am besten, wenn man hierfür einfach das alte Ranking wie bisher zu Rate zieht.

Die Diskussion über die Teamturniere kann ja auch bei den Kommentaren zum Artikel bei T3 weitergeführt werden. Finde die Erweiterung meines Vorschlags durch General Grundmann bezüglich eines großen Votums im übrigen vollkommen korrekt! 😉
 
Ich fande die ganze Aktion von Blackhawk ziemlich cool. Vor allem die Reaktionen waren sehr belustigend. Man hat mal sehr gut sehen können, wie sich viele schlechte Spieler von guten Teams mitziehen lassen.

Ich fands lustig :lol:

Die Aussage ist mit vorsicht zu genießen. In erster Linie hat man nur gesehen, wer viele Teamturniere spielt.
 
Ich fande die ganze Aktion von Blackhawk ziemlich cool. Vor allem die Reaktionen waren sehr belustigend. Man hat mal sehr gut sehen können, wie sich viele schlechte Spieler von guten Teams mitziehen lassen.

Ich fands lustig :lol:

Vorsichtig!!! Ich fühlte mich arg um meine Leistung betrogen und ich bin kein schlechter Spieler...😉.
 
Die Firebugjungs zum Beispiel sind auch auf allen möglichen Team- und Tacteamturnieren und keiner hat Plätze verloren. Da sie eben auch gute Singleplayerleistungen abliefern. 😉

Klar kann man nichts pauschalisieren, aber gewisse Schlüsse kann man dennoch ziehen.

Siehst du, wenn du kein Kerl wärst, würd ich dir n Heiratsantrag machen ungefähr jetzt! 😀 xD
 
Okay...
okayguy.jpg


😀 😀 😀
 
Da sagt mir Wiki aber was anderes
In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten. Die zweite Ehe wird aber gleichwohl als rechtlich wirksam behandelt, solange sie nicht durch Urteil des Familiengerichtes aufgehoben wird (§§ 1314, 1313 BGB).
Die Eingehung einer bigamischen Ehe ist als Vergehen gegen den Personenstand nach § 172 StGB strafbar. Mangels einer entsprechenden Strafrechtsnorm (Analogieverbot) ist hingegen die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft neben einer Ehe (oder einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft) straflos, ebenso die Eingehung einer Ehe bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 LPartG ist eine solche zweite Lebenspartnerschaft aber von vornherein unwirksam.
Vermieden werden soll das Bestehen mehrerer formal gültiger Ehen. Das Gebot der Einehe ist im deutschen Rechtssystem derart verankert, dass auch im Rahmen des Internationalen Privatrechts (internationales Familienrecht) ein Bestehen von Mehrfachehen gegen den ordre public nach Art. 6 EGBGB verstößt.
Im Bereich der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 S. 2 StGB) ist die Doppelehe eines Deutschen im Ausland nur dann in Deutschland strafbar, wenn auch das örtliche Strafrecht eine Doppelehe verbietet.
Problematisch wird das Verbot, wenn ein Ehegatte irrtümlich für tot erklärt wurde und der andere eine neue Ehe eingeht. Zivilrechtlich wird die frühere Ehe damit nach § 1319 Abs. 2 BGB aufgelöst, wenn mindestens einer der Eheleute der neuen Ehe gutgläubig ist. Strafrechtlich soll aber § 172 StGB nach noch herrschender Auffassung anwendbar sein.
Strafrechtlich verantwortliche Täter des § 172 StGB können nur die Eheleute sein (als Teilnahme an der Tat kommt nur die Beihilfe des Standesbeamten o.ä. in Betracht), die wenigstens in Kenntnis der Gültigkeit der noch bestehenden Ehe handeln. Die Straftat wird vollendet durch die Beurkundung des Standesbeamten, durch die die zweite Ehe formal gültig wird.
Die Vorschrift des § 172 StGB selbst ist relativ unbedeutend (nur 17 Verurteilungen 2003 in den alten Bundesländern), verfassungsmäßig ist sie über den Schutz des Familienstandes nach Art. 6 Grundgesetz zu rechtfertigen.
 
Jorr, mag so sein, ist aber wieder mal eine typisch theoretische Antwort, wobei in Deinem Zitat gleichzeitig die Relativierung Deines Zitates enthalten ist (letzter Absatz für diejenigen, welche nochmal nachlesen möchten).

Bei etwas Erfahrung mit unserem Rechtssystem wird man feststellen, dass das ganze in Kontrast zu unserem Grundgesetz Artikel 4 Absatz 1,2 steht -> Freiheit des Glaubens (ff) und anschließend ungestörte Religionsausübung (ff). Bitte bei weiterem Interesse weiter googeln oder aus der Bücherei das Grundgesetz aktuelle Fassung ausleihen, falls nicht Zuhause vorhanden... Wie dem auch sei, kann jeder, der sich 2 oder mehr Frauen leisten kann oder entsprechend ausgehalten wird von mehreren, dass auch tun, ganz legal.

Es gibt viele tolle Beispiele, wo große Tatbestände / Fälle durch einfachste Grundlagengesetze gewonnen bzw. gekippt worden sind. Aber egal, wir schweifen ab und wollen ja keine Jura-Kurs für Quer-Einsteiger veranstalten, sonder schön weiter über die Auswirkungen von T3 auf das Auswahlverfahren für das ETC diskutieren 😉

Edit: In Bezug auf den o.g. Absatz 4 wollte ich noch erwähnen, dass man gezwungener Maßen eine Religion dahingehend ausüben muss (Islam, Mormonen usw...)
 
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