klar aber nur wenn was fehlt oder so und nicht wenn sich ein Plaste Teil leicht verzogen hat.
Es gibt kein Umtausch oder Rücknahme Recht für den Verbraucher ind deutschland wo würde des denn hin führen.
Ähm, wenn das Teil so verzogen ist, dass man es nicht verwenden kann bzw. etwas fehlt liegt eindeutig ein Sachmangel im Sinne des §434 BGB vor. Da kann der Käufer nach §437 Satz 2 BGB den Ersatz durch ein sachmangelfreies Exemplar verlangen oder nach Fristsetzung oder unter besonderen Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten. Hier ist das dann natürlich vom Grad des Mangels abhängig, wobei der Zusammenbau schon ein Problem darstellt, da in diesem Fall der Hersteller den Umtausch durchaus ausschließen kann - schließlich sollte man sowas prüfen, sobald man das Produkt in Händen hält.
Also in dem Fall "Pech gehabt" und daraus lernen. Ich hab aus dem Grund (zu schnell angefangen zu bauen) bei mehr als einem Monolithen schwer mit Plasticard und Putty füllen müssen.