GW Händlerverkaufsbeschränkungen wohl in Deutschland Illegal

Frank Dark

Tabletop-Fanatiker
09. Dezember 2001
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http://www.heise.de/newsticker/meld...erbote-auf-Internetmarktplaetzen-2059646.html

Auf dieses Urteil stützend, ( das noch nciht entgültigt ist ) kann man GW´s alte und neue Politik zum Thema Händler und Internethandel wohl komplett akakta legen.

Ein zweites Verfahren gegen das Verbot von Angeboten steht noch aus, soll aber wohl auch in die Gleiche Bresche schlagen.

Ebenfalls im begründungstext wurde vom Gericht festgestellt das Lagerhaltungsbedingungen wohl ebenfalls Illegetime Beschränkungen sind und damit nichtig.
 
Und das ist jemandem neu? Ohne auf die (strengere) EU Regulierung einzugehen ist es verboten wenn der Großhändler dem Kleinhändler derartige Bedingungen aufs Auge drückt. Nur welcher LGS hat die Eier das einzuklagen wenn GW im Gegenzug einfach den Vertrag kündigen kann?

Mein LGS hat ausser GW alles im Sortiment was Rang und Namen hat und das macht so knapp 10 % Umsatz aus.
 
na kinders so illegal war das hier nicht ;-) das hat was mit agbs und kaufmann sein zu tun.

kurz zusammenfassung: wenn jemand ein gewerbe betreibt und kaufmann ist, was so in 99,999% der fälle so ist (denn er muss sich im handelsregister eintragen), gelten für ihn alle, ich wiederhole nochmals ALLE bestimmungen der AGBS. kurz um gw schreibt in den agbs ihr dürft nicht unsere waren im internet verkaufen sonst kündigen wir den vertrag sofort und beliefern euch nicht... das ist leider gültig...

nur mal so meine kleinn kaufmännischen fähigkeiten. wer es nachlesen will soll mal nach ist-kaufmann in internet stöbern. da gibbets ganz spaßige dinge.
 
kurz um gw schreibt in den agbs ihr dürft nicht unsere waren im internet verkaufen sonst kündigen wir den vertrag sofort und beliefern euch nicht... das ist leider gültig...

AGB die rechtswidrige Klauseln enthalten sind ungültig (und zwar als ganzes) in der Rechtspraxis der letzten ca 2 Jahrzehnte ist es aber so das nur die Ungültigen Klauseln (rückwirkend) ungültig werden.
Es steht dem geschädigten sogar ein Anspruch auf Entschädigung zu, wenn er diese Schädigung nachweisen kann.

Im übrigen herrscht in Deutschland Lieferpflicht so einfach kündigen ist nicht.


Ganz einfach : gw verbietet kunden die nicht einen laden haben, ihre produkte online zu verkaufen

Auch das ist Falsch, diese Limitierung gibt es nur in den USA seit Mitte diesen Jahres.

In Deutschland war es aber so das Onlineshop und Ladenlokal unterschiedliche Rabattstaffeln hatten um das Dumping zu reduzieren. Und läden die beides hatten mussten für beides eine getrennte Warenwirtschaft betreiben.

Was die wenigsten kleinen Läden gemacht haben, da die Kontrollen von GW diesbezüglich eher mangelhaft waren. Reine OnlineShops hatten dadurch aber einen Wettbewerbsnachteil, dieser ist nach Auffassung der Gerichte aber illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
@redbull: Das stimmt so nicht, denn wie bei Mietveträgen darf man zwar alles reinschreiben aber man kann auch vieles anfechten. Das Urteil unterstützt in dieser Hinsicht die Händler.

ABER. Welcher Händler will denn heute noch über Onlineplattformen Ware vertickern? Mittlerweile haben Ebay, Amazon und Co so hohe Umsatzabgaben, das es sich nicht richtig lohnt für einen Händler. Jeder weiss doch, das der Preis in keiner Weise UNTER Preisen wie Wayland ist. Eher ist es so, das der Preis sich eher am UVP orientieren wird. Hatten wir doch früher zu genüge, das man grade so angeboten hat, das der Versand woeder den UVP erreichte.

Wer da kauft ist doch selten dumm.... Aber was rede ich. Jeden Tag steht ja einer auf.....
Ich als Händler würde die Kohle und Arbeit lieber in meine Online-HP und deren Werbng stecken......
 
Jo das ist wirklich Krass.

Ach und die GW einschränkungen für Händler sind noch um einiges Häftiger.

Was z.B. nicht im Aktuellen Primärprgramm ist, sollte ein Händler sich nicht auf Lager legen.
Das ist natürlich nur eine Empfehlung, aber eine die Vom Aussendienst von GW geprüft wird und bei Verstoss kommt dann meist eine Mail mit dem Hinweis darauf und einer möglichen Strafe wie z.B. erhöhung der Rabatt Grenzen oder das ganze einstellen des Partnerprogramms.
 
AGB die rechtswidrige Klauseln enthalten sind ungültig (und zwar als ganzes) in der Rechtspraxis der letzten ca 2 Jahrzehnte ist es aber so das nur die Ungültigen Klauseln (rückwirkend) ungültig werden.
Es steht dem geschädigten sogar ein Anspruch auf Entschädigung zu, wenn er diese Schädigung nachweisen kann.

da muss ich dir widersprechen. Ein kaufmann ist an sämtliche AGB's gebunden, die bei vertragsabschluss bestehen. Da man davon ausgeht, dass ein kaufmann das wissen und auch die zeit dazu besitzt und die muse das sich durch zu lesen.

das was du meinst ist bei privatpersonen der fall. die sind vor überraschenden klauseln geschützt. nicht aber kaufmänner/frauen. WEnn du einen VErtrag unterschreibt wo in den AGB's drin steht, dass du mit abschluss dieses einen Wartungsvertrag mit im Auftrag gibst für 200€ im monat so ist das rechtens.
 
Ich hab hier nen geladenen Diplomkaufmann im Zimmer neben mir sitzen und der lacht sich gar dieser Aussage grade checkig.

Es ist mit nicht so das du dich an alles aus den AGB halten musst.

Ist jede Klausel wirksam?

Um der Gefahr entgegenzutreten, dass AGB-Verwender ihre Interessen einseitig auf Kosten der Vertragspartner verfolgen, indem sie deren wirtschaftliche oder intellektuelle Unterlegenheit ausnutzen (die Reichweite der AGB ist für den Kunden meist nicht absehbar), unterliegen AGB, soweit sie Rechtsvorschriften ändern oder diese ergänzen, einer Inhaltskontrolle. So ist eine Klausel unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Die Maßstäbe setzen hierbei die §§ 305 ff. BGB, die unter anderem Kataloge von verbotenen Klauseln enthalten.

Diese unangemessene Benachteiligung kann auch erst später (wie in Obrigen Fall) festgestellt werden.

Was aber richtig ist, das ein Kaufmann angehalten ist AGBs vor Vertragsabschluss zu prüfen und gegebenen Falls mit dem Vertragspartner an zu passen. AGBs sind nicht in Stein gemeiselt.
 
Das mag ja alles sein (legal illegal egal), dennoch ist eine Geschäftsbeziehung doch meist zu Ende, wenn man den anderen verklagt. Daher ist es total irrelevant wie doll GW hier in seinen Verträgen mit Einzelhändlern unrechtmäßig auf dei Kacke haut.
Sprich, wenn ich die Sachen von Firma X verkaufen will muss ich mich an deren Spielregeln halten, weil im Zweifelsfall ich sonst halt nur sehr kurz mit denen zusammengearbeitet habe. Und klar kann man dann Gewinnausfall einklagen etc pp, aber wir alle (oder zumindest die, die schonmal was mit Rechtsstreitigkeiten zu tun hatten) wissen wie lange sowas dauert und vor allem was das kostet. Das ist einem die Sache nicht wert und zwar egal ob man nun mitspielt oder sich halt andere Produkte zum Verkaufen sucht.
 
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=DeusExMachina;3087144]Ich hab hier nen geladenen Diplomkaufmann im Zimmer neben mir sitzen und der lacht sich gar dieser Aussage grade checkig.

Es ist mit nicht so das du dich an alles aus den AGB halten musst.



Diese unangemessene Benachteiligung kann auch erst später (wie in Obrigen Fall) festgestellt werden.

Was aber richtig ist, das ein Kaufmann angehalten ist AGBs vor Vertragsabschluss zu prüfen und gegebenen Falls mit dem Vertragspartner an zu passen. AGBs sind nicht in Stein gemeiselt.[/QUOTE]
ddas ist aber nur von kaufmann an privatmann so ! ein kaufmann (welches man erst ist wenn man im HR eingetragen ist, gruß an deinen diplomkaufmann) der ein rechtswirksames verkaufsgeschäft abschließt ist an die agb gebunden. da kann er klagen vor allen gerichten der welt, den ein kaufmann muss sowas wissen.

das mit dem sklaven war nur eine übertreibung um es zu verdeutlichen.

konkretes beispiel. du kaufst dir als kaufmann (inhaber eines unternehmes welches im HR eingetragen ist, zum beispiel eine OHG) eine heizung samt einbau. in den agbs des heizungsbauers steht das du mit vetragsabschluss einen wartungsvertag über 2 jahre abschließt. und das ist rechtskräftigt. dummheit schützt vor strafe nicht und wenn dein diplomkaufmann jetzt mein das stimme nicht dann hat er wohl mehr ahnung als jemand der dieses thema schon seit über 20 jahren an einer meisterschule unterrichtet. und auch mehr ahnung als die handwerkskammer in arnsberg