http://www.heise.de/newsticker/meld...erbote-auf-Internetmarktplaetzen-2059646.html
Auf dieses Urteil stützend, ( das noch nciht entgültigt ist ) kann man GW´s alte und neue Politik zum Thema Händler und Internethandel wohl komplett akakta legen.
Ein zweites Verfahren gegen das Verbot von Angeboten steht noch aus, soll aber wohl auch in die Gleiche Bresche schlagen.
Ebenfalls im begründungstext wurde vom Gericht festgestellt das Lagerhaltungsbedingungen wohl ebenfalls Illegetime Beschränkungen sind und damit nichtig.
Auf dieses Urteil stützend, ( das noch nciht entgültigt ist ) kann man GW´s alte und neue Politik zum Thema Händler und Internethandel wohl komplett akakta legen.
Ein zweites Verfahren gegen das Verbot von Angeboten steht noch aus, soll aber wohl auch in die Gleiche Bresche schlagen.
Ebenfalls im begründungstext wurde vom Gericht festgestellt das Lagerhaltungsbedingungen wohl ebenfalls Illegetime Beschränkungen sind und damit nichtig.