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ddas ist aber nur von kaufmann an privatmann so ! ein kaufmann (welches man erst ist wenn man im HR eingetragen ist, gruß an deinen diplomkaufmann) der ein rechtswirksames verkaufsgeschäft abschließt ist an die agb gebunden. da kann er klagen vor allen gerichten der welt, den ein kaufmann muss sowas wissen.
das mit dem sklaven war nur eine übertreibung um es zu verdeutlichen.
konkretes beispiel. du kaufst dir als kaufmann (inhaber eines unternehmes welches im HR eingetragen ist, zum beispiel eine OHG) eine heizung samt einbau. in den agbs des heizungsbauers steht das du mit vetragsabschluss einen wartungsvertag über 2 jahre abschließt. und das ist rechtskräftigt. dummheit schützt vor strafe nicht und wenn dein diplomkaufmann jetzt mein das stimme nicht dann hat er wohl mehr ahnung als jemand der dieses thema schon seit über 20 jahren an einer meisterschule unterrichtet. und auch mehr ahnung als die handwerkskammer in arnsberg