Das Problem ist halt, dass das eine These aus der Anthropologie ist, die so abstrakt in diesem Wissenschaftsbereich und in dessen Kontext sicher valide ist.
Überträgt man das zB auf das heutige deutsche Arbeitsrecht, dann passt das schon weniger gut. Sicher ist man da im Zivilrecht, und da gibt es die Vertragsfreiheit, die den jeweiligen Vertragspartnern viel Spielraum beim Inhalt eines Arbeitsvertrages erlaubt. Dass es da ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, liegt völlig auf der Hand, und deswegen gibt es halt den bunten Strauß aus arbeitsrechtlichen Vorschriften, die nicht nur viele Gruppen wie Frauen, Schwangere, Behinderte, Jugendliche usw. besonders schützt, sondern auch Dinge wie Arbeitszeiten, Zustand des Arbeitsortes usw. ziemlich genau regelt. Dass es da IMMER Verbesserungsmöglichkeiten gibt, sehe ich selbstverständlich auch.
Allerdings passt es in diesem Zusammenhang nicht, dann über Sachen wie Hierarchie und Abhängigkeit zu sprechen, da diese nun mal in einem Anstellungsverhältnis mehr oder weniger immanent sind: Als Angestellter ist man seinen Vorgesetzten gegenüber in letzter Konsequenz weisungsgebunden, und ich habe keine Ahnung, wie das anders organisiert werden könnte. "Flache Hierarchien" schön und gut, aber ganz ohne Steuerung sind viele Betriebe einfach nicht handlungs- bzw. überlebensfähig. Tja, und dann "Abhängigkeit": Klar, man bekommt sein Gehalt, und ohne das sieht das Leben nicht so toll aus. Trotzdem gibt es in Deutschland (jetzt benutze ICH mal ein Wort mit einer klaren Konnotation 🙂 ) "Zwangsarbeit" grundsätzlich NICHT, Artikel 12 Absatz III GG.
Je nach Kontext oder konkretem Land, auf das man bestimmte Begriffe anwenden will, gibt es halt "Hierarchie" und HIERARCHIE, "Sklaverei" und SKLAVEREI. Meiner Meinung nach muss man da sehr gut aufpassen, dass man richtig einordnet, in welchem Kontext man selber und jemand anders diese Begriffe verwendet, sonst redet man praktisch sofort aneinander vorbei!