wer unsere gesellschaft und deren moralverstellungen nicht respektiert,
ja sogar untergräbt,
hat kein recht sich auf diese zu berufen !!!! :angry:
Dann sind wir ratzfatz bei der Lynchjustiz - das kann´s auch nicht sein.
ich sag nur thema kinderschänder
Die haben mit dem Thema nix zu tun und lassen wir hier bitte mal außen vor.
Ganz provokativ: warum? Die NPD ist eine legitime, erlaubte Partei? 😉
Klar, das ist ja auch der Casus Knaxus an der Sache. Die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation wäre ja durchaus ein legaler Kündigungsgrund. Aber Dummheit alleine ist halt nicht strafbar. 😀
Systematische Diskriminierung von echten und vermeintlichen Nazis gibt es schon lange und es sit hoffähig. Siehe z.B. die Frequenz mit der angemeldete und erlaubte Veranstaltungen vom empörten Mob an der faktischen Durchführung gehindert werden.
Im Westen also nix neues...
Ist ein schwieriges Pflaster. Die grundsätzliche Motivation ist imho vollkommen verständlich: Man möchte sich von der Gesinnung des Enfant Terrible distanzieren.
Wenn Nazis in Hintertupfing marschieren, wollen die Hintertupfinger zeigen, dass sie etwas dagegen haben. Dies ist im Prinzip ihr gutes Recht, so wie die Nazis eben das Recht haben, zu marschieren. Nur lassen die Mehrheitsverhältnisse es leicht wie Diskriminierung aussehen und manchmal auch eine sein.
Aber es ist eigentlich üblich privates vom beruflichen zu trennen, wenn er seine Arbeit immer ordnungsgemäß erledigt hat, unabhängig seiner Gesinnung/Abstammung, sollte es doch selbstredend sein, dass man den nicht anschwärzen kann.
Das ist jetzt halt die Frage - wir sprechen hier ja von einem Personaler. Wenn man dem nachweisen kann, dass er Zeit seines Arbeitslebens nur "echte Arier" ins Unternehmen gelassen hat, wäre das ja wieder ein reeller Kündigungsgrund.
Sollte er es aber tatsächlich geschafft haben, Berufliches und Privates strikt voneinander zu trennen, lässt sich ihm an dieser Stelle kein gerichtlich haltbarer Vorwurf machen. Sollte darüber hinaus sein Facebook-Profil nur für Freunde zugänglich sein, wäre auch eine Außenwirkung seiner wie auch immer gearteten Äußerungen nicht haltbar.