Wenns im Laden gekauft wurde, dann ist nichts mit Rückgabe soweit der Artikel nicht beim Kauf schon ( nachweislich ) beschädigt war - ausser vielleicht aus Kulanz natürlich. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es das Rückgaberecht bei Ladenkäufen nicht, sondern nur bei Versandabwicklungen. Und die Argumentation - wie im englischen Text steht - mit nicht gehaltenen Werbeversprechen: Das muss der Kunde erstmal durch einen Sachverständigen nachweisen lassen - was wiederum zuviel Aufwand für 33€ ist.
nur mal zur Info
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