zu suchscheinwerfern S.87:
"wenn ein fahrzeug einen suchscheinwerfer hat, darf es sich, nachdem es alle waffen seine abgefeuert hat, entscheiden, sein ziel mit dem suchscheinwerfer anzuleuchten."
ich lege das so aus, dass man gegen verwundungen/schaden dieses panzers noch nachtkampf-deckungswürfe hat solange das ziel nicht vorher von einer anderen einheit angeleuchtet wurde.
die anderen mitspieler meinten aber, dass dies flufftechnisch keinen sinn machen würde (wieso sollte der panzer nicht von seinem leuchten profitieren? - mAn feuert besatzung zwecks first strike erst auf verdacht bevor sie mit ihren SUCHscheinwerfern "längere" zeit nach zielen suchen und damit ihre genaue position verraten) und/oder sei ", nachdem es alle seine waffen abgefeuert hat," direkt nachdem trefferwürfe durchgeführt werden - womit der schießende panzer also auch wieder selbst profitiert.
profitiert ein fahrzeug denn nun selbst von seinen suchscheinwerfern?
wie ist es denn im englischen regelbuch formuliert?