Nicht, wenn die Schadensergebnisse gleichzeitig angewendet werden... 😉
@Grundmann
Da muss ich FallOutBoy und Phist REcht geben.
Wenn wirklich alles gleichzeitig abgehandelt wird, ist die Überlegung nicht verkehrt wieviele Rumpfpunkte als Endergebnis stehen bleiben.
ABER die Wirkungsweise ist IMMER für jeden Treffer selbstständig abzuhandeln, daraus ergibt sich de facto ein Nacheinander in der konkreten Abwicklung!
Leute, ihr macht gerade Spaß, oder?!?
Jedes EINZELNE Schadensergebnis bezieht sich auf jeweils EINE einzelne Attacke!
Ursache: Eine einzelne Beschussattacke ODER eine einzelne Nahkampfattacke
Wirkung: Nichts ODER 1 Streifschuss ODER 1 Volltreffer
Die Gleichzeitigkeit von Schadensergebnissen hat NICHTS damit zu tun, dass es trotzdem unterschiedliche Schadensergebnisse sind!
Nennen wir es Volltreffer 1 und Volltreffer 2. Natürlich kann ich die zusammen würfeln! Beide erzielen ein Lahmgelegt-Ergebnis. Lahmgelegt 1 und Lahmgelegt 2.
ABER die Wirkungsweise ist IMMER für jeden Treffer selbstständig abzuhandeln, daraus ergibt sich de facto ein Nacheinander in der konkreten Abwicklung!
Ihr könnt das gerne selber im Regelbuch auf Seite 75 nachlesen.
Vorher lesen wäre natürlich besser gewesen, aber einfach so irgendwas schreiben scheint je gerade wieder in Mode zu komme... *man, man, man*
Anders formuliert: Wer der Meinung ist, dass ZWEI Lahmgelegt-Ergebnisse, von einer (1) Einheit, erzeugt NUR EIN (1) MAL zur Anwendung kommen, beweist mir das bitte jetzt und hier RAW und eindeutig. Danke für die Kooperation! Und mit BEWEISEN meine ich kein weiteres Gelaber *was, wäre, wenn, könnte doch irgendwie*. Aus der Abwicklung der "Armour Penetration Rolls" oder der Schadenstabelle geht keinerlei Gleichzeitgkeit hervor, weil jeder Treffer und seine Auswirkungen einzeln für sich abgehandelt werden! Das ist die Ausgangslage. Frohes Schaffen!
Gruß
General Grundmann
Das deutsche RB ist leider so grottenschlecht übersetzt, dass man das meinen könnte...dem ist aber leider nicht so...wurde vor ein paar Seiten klargestellt.[...]Sorry ich habs leider auch nach dem Regelbuch lesen nicht so eindeutig verstanden *duck*[...]
So, ich habe nachgesehen. Die Formulierung der Drohne ist ungefähr so: Wenn die Drohne im Fahrzeug sitzt, erhält das Fahrzeug die Ausrüstung.Hm, aber wenn Du eh auf eine explizite Erlaubnis abstellst, dann bräuchte man gar keine allgemeine Erlaubnis wie aus dem Regelbuch. Im Gegenteil, dann würde ein Regelbuchverbot sogar noch mehr Sinn machen, damit dann die Ausnahme der expliziten Erlaubnis greifen kann.
Aber schau´ erst einmal nach, sobald Du kannst, was da genau im Tau-Codex steht. Bin leider auch fern meiner Codizes, sonst hätte ich es gemacht.
Gruß
General Grundmann
Du würdest also sagen, dass der Signalgeber auch bei einem Himmlischen funktioniert, der in einem Rochen sitzt? Oder einem Geister-Shas'vre, der sich in einem Orca/Manta befindet?Danke für das Update.🙂 In der Tat scheint da der Schwerpunkt darauf zu liegen, dass die Drohne auch funktioniert, wenn sie in einem Transporter befindlich ist. Der SM-Teleport Peilsender MUSS zum Beispiel ausdrücklich auf dem Spielfeld stehen, damit er wirkt. Der wirkt nicht aus einem Fahrzeug heraus. Nur wenn er Fahrzeugausrüstung ist, wie beim Grey Knights Stormwaven zum Beispiel, dann wirkt er wieder. In diesem Sinne passt das dann schon in die Spielmechanik, wenn die Drohne zur Fahrzeugausrüstung wird.
Gruß
General Grundmann