Wenn der Händler aber keine Boxen mehr hat
Von dieser Variante war aber nicht die Rede...
Und selbst dann wären die Pflichten des Verkäufers zur Nacherfüllung immer noch recht weitreichend. Da kann man sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen: "Bei GW gibt es das nicht mehr zu kaufen, hier haste Deine Kohle wieder, tschüssikowski!". Da kommen dann so Begriffe wie "positives Interesse beim Schadenersatz" zur Anwendung, aber das würde jetzt hier den Rahmen sprengen und auch nur die wenigsten interessieren.