NGC 18

So, nach wilden Diskussionen ändere ich eine Regelentscheidung (danke nochmal an Engra und Jungs für die Unterstützung)
F: Explodiert ein betäubtes/geschütteltes Transportfahrzeug, oder erhält gleichzeitig die Schadensergebnisse Fahrzeug betäubt/geschüttelt sowie Fahrzeug explodiert, darf der Inhalt in der nächsten Runde ganz normal schießen (wenn er den Niederhaltentest schafft), weil er ja nicht regulär aussteigt?
A: Es gelten alle Schadensergebnisse. Deswegen zählt sowohl explodiert als auch betäubt/ geschüttelt mit dem Ergebnis, dass die Truppe nur noch BF1 hat in der nächsten Schussphase.
Die Regelklarstellungen gehen jetzt mittels T3 raus an alle Turnierteilnehmer.
 
Häubchen, Engra wird weder zu dem Turnier kommen, (denke ich), noch hat er die Frage vernünfitg formuliert.

Es geht einzig um den Passus: Explodiert. Explodiert ein Fahrzeug , (Schadensergebnis 6), steigt der Inhalt nicht aus(!), sondern wird anstelle des Fahrzeugs platziert. Anders als wenn das Fahrzeug seinen letzten Rumpfpunkt verliert. Dann ist es zerstört (=/= explodiert), und der Inhalt steigt aus.

Nun spricht das FAQ davon, dass nur ausgestiegene Einheiten Einschränkungen für ihre Schussphase (nicht schießen, falls betäubt; nur BF1, falls geschüttelt) erhalten, während das Grundregelbuch diesen EInheiten Einschränkungen für ihre Nahkampfphase (nicht angreifen, auch ohne vorheriges Schadensergebnis) gibt.

Die Reglung, dass ehemalige Fahzeuginsassen, die Überlebende einer Fahrzeugexplosion sind, Einschränkungen in der Schussphase bzw. Nahkampfphase erhalten, ist allerdings reines RAI, und lässt sich aus meiner Sicht nicht durch irgendwelche Regeln belegen.

Im Endeffekt ist mir die Entscheidung als Chimärenfan natürlich nicht ganz egal, aber die Begründung sollte halt stimmen. Wenn du das alles schon wusstest, und das in deine Entscheidung bereits eingeflossen ist, auch gut, habe ich mich eben umsonst bemüht 😉
 
@MOK
Warum nicht? Ehaube hat die Entscheidung schon einmal geändert, warum nicht auch ein zweites Mal? Vielleicht kannte er den Zusammenhang wirklich noch nicht? Außerdem will ich so zusätzlich herausfinden, ob man so aus explodierten Fahrzeugen angreifen darf oder nicht.
Das was Orga sagt zählt natürlich, aber noch findet das Turnier nicht statt, also habe ich auch noch die Möglichkeit, eine Revision einer Regelentscheidung anzustoßen.

Falls du das anders siehst, kannst du mir das ja auch per PN schicken, damit wir den Thread hier nicht zumüllen.

Viele Grüße,
Jakob
 
@MOK: die Party ist abgesagt. Das heißt aber nicht, dass die NG nicht vielleicht doch mit ein paar ausgewählten netten Menschen noch ein paar Biere trinkt. Große Krawalle und nächtliche Schwertkämpfe sind aber glaube ich ausgeschlossen.

@isao: ich bitte creed, das zu checken. Wenn du schon länger bezahlt hast, wirdt du auch nen Startplatz haben!
 
@Amasec: Dazu muss ich gar nix ändern, weil Du vorher was anderes gefragt hattest:
3.) Generell: Explodiert ein betäubtes/geschütteltes Transportfahrzeug, oder erhält gleichzeitig die Schadensergebnisse Fahrzeug betäubt/geschüttelt sowie Fahrzeug explodiert, darf der Inhalt in der nächsten Runde ganz normal schießen (wenn er den Niederhaltentest schafft), weil er ja nicht regulär aussteigt?
Vorher ging es mMn ja darum, was passiert, wenn ein Fahrzeug gleichzeitig betäubt und explodiert. Darauf bezog sich also auch die Antwort.
F: So, und nun Deine neue Frage: Erhalten ehemalige Fahzeuginsassen, die Überlebende einer Fahrzeugexplosion sind, Einschränkungen in der Schussphase bzw. Nahkampfphase analog zu ausgestiegenen Insassen?
A: Ja. So können bspw. Khorne Berserker, die aus dem Rhino "befreit wurden" nicht in der folgenden Runde angreifen.