Er müsste anmelden, sobald "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" (
§15, Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes); unter die Ausnahmen (u.a. Landwirtschaft und freie Berufe) fiele er hier nicht.
Dann gehts zum Amt (Ordungsamt der Gemeinde normalerweise), 20€ und 5 Minuten später geht die Info ans Finanzamt und an die Berufsgenossenschaft - für die Versicherung seiner Angestellten. ^_^
Bei nem Umsatz im Jahr von 100€ werden sich die Jungs vom Finanzamt grad herzhaft kaputtlachen, und der Gewerbebetreib wird wieder aberkannt. So eine Unternehmung fällt unter die Kategorie "Liebhaberei".
Mit der Aberkennung entfällt auch wieder die Pflicht zur Buchführung, und er hats dann schriftlich und sicher, dass es kein Gewerbe ist.
Ne Umsatzsteuernumemr fürs Impressum würde er auch erst kriegen, wenn er mindestens 17.500€ Umsatzsteueraufkommen im Jahr hätte. Und mit Verlaub: das denk ich nicht.
Daher kann man sich den ganzen Scheiss auch sparen - n Kuchenbasar in der Schule mit Muttis Bienenstich & Mettbrötchen is auch kein Gewerbe und umsatzträchtiger.
Sobald sich seine Gebühr allerdings mal ändern sollte, oder die Masse der Einnahmen steigt, so dass man von Gewinnerzielungsabsicht ausgehen müsste, muss angemeldet werden, sonsten hätten wir den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Soviel dazu.