Vernetze Zielmarker
Regelfragen:
1.
Im Taucodex steht(S. 29):
"[...]Anders als ein normaler Zielmarker kann die Einheit des Schützen von seiner Anwendung profitieren[...]Wenn zum Beispiel eine Markerdrohne mit einem vernetzen Zielmarker ausgestattet ist, können Modelle der eigenen Einheit Marker ausgeben, die als Ergebnis des eigenen Beschusses platziert wurden."
Ich kann mich also entscheiden, ob mein (beispielsweise) Trupp Feuerkrieger statt seiner Pulsgewehre Zielmarker ausgibt? Oder werden die Marker als Ergebnis des Beschusses der Pulsgewehre ausgegeben? (z.B. 12 Feuerkrieger schießen mit Pulsgewehren, 6 Treffer ---> 6 Marker, die für andere Einheiten nutzbar sind.)
2. S. 27 im Codex:
"XV8 Krisis
[...]Krisis Kampfanzüge unterliegen den Regeln für Flugmodultruppen, wie im Kapitel Einheitentypen im Warhammer 40.000 Regelbuch beschrieben.[...] Die Kampfanzüge sind so geschaffen, dass sie den Rückstoß leichter Waffen kompensieren können und zählen deshalb nie als, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeuern, sondern als stationär. Dies gilt allerdings nicht für schwere Waffen und so muss der Schütze noch immer stationär bleiben, um diese abfeuern zu können."
Ja was denn nun? Die Regeln für Flumodultruppen besagt, dass alle Modelle mit Flugmodul automatisch Waffenexperten sind und somit Schnellfeuerwaffen UND schwere Waffen abfeuern dürfen als wären sie stationär geblieben obwohl sie sich bewegt haben.
Außerdem: Wieso steht dieser Zusatz nur bei den Krisis und nicht bei den Geist Kampfanzügen? Beide können standardmäßig nicht mit schweren Waffen ausgerüstet werden außer man verpasst der Einheit 'ne Markerdrohne oder dem Teamführer 'nen Zielmarker.
Bei den Geistern steht dieser Zusatz zudem nicht, so dass sie so oder so sich bewegen können und Zielmarker ausgeben können, richtig?