Richtig, denn auch der juristische Laie sollte zwischen dem strafrechtlichen Verfahren der Staatsanwaltschaft/Strafgerichte (=Anzeige) und dem zivilrechtlichen Weg (=Klage auf Schadenersatz/Herausgabe...) unterscheiden können.
ich hab sogar mal jemanden wegen 5 euro angezigt, weil er mir "Müll" geschickt hat und sich nicht bei mir gemeldet hat...2 monate später hab ich ne überweisung von 5 eu zurück bekommen und ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, ob alles glatt gegangen sei und der Schaden Betrag erstattet woden wäre. Vor dem Gesetz is alles gleich und Betrug ist Betrug...egal um wieviel Geld es dabei ging.
Vielleicht wollte er durch die Aktion ja seinen Wert steigern. 😉Der Verkäufer war anscheinend noch minderwertig
ach..sorry...is denk ich klar was ich damit gemeint hab^^