3D-Druck - eine Moralfrage (?)

So albern ist das gar nicht... Das Original in der Vitrine, top bepinselt, die Kopie im TT-Standard auf den Kriegstisch.

In welchem Prozess ginge das überhaupt? Wäre das dann ausschließlich ein 3D Scan?
Nachmodellieren im Blender wäre ja keine exakte Kopie.

Oder dürfte man sogar den Gußrahmen nachgießen?
 
Wie du die Kopie erstellst bleibt dir überlassen. Ob du den Gussrahmen in Knete drückst und Resin rein gießt, oder die komplette Mini, oder aber einen 3D Scanner nutzt (squidmar auf YouTube, recht neues Video), da gibt es zig Möglichkeiten Oder ein Freund hat die STL schon zufällig, YouTube hat da für alles eine Anleitung...
 
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Sobald ich mich in einem Grammatikforum anmelde, achte ich dort dann darauf.
War nicht böse gemeint, daher auch das ?-Smiley. Kommunikation in Schriftform ist leider schwierig, wenn man sich nicht an die Konventionen hält.
Wie gesagt, war nicht als Angriff gemeint. Manch anderer schreibt ähnlich. Du hast mich nur gerade getriggert. Mein kleiner Grammatik-Nazi ist durchgebrochen.
???
Falls du in der Nähe von Göttingen wohnst, komm auf ein Entschuldigungs-Spielchen vorbei. Ich sorge für Getränke und Essen.
 
Ja, denn das ist nur § 2 abs. 1. jede persönliche geistige Schöpfung ist nach Abs 2 geschützt.

Abs. 1 ist nur eine Definition welche Werke der Kunst Literatur Wissenschaft geschützt sind.

Nicht alles was man so unter Kunst z.B. versteht ist auch geschützt.

vor §2 kommt aber noch


§ 1 Allgemeines​

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
 
@senex
Natürlich ist das klar, aber die Privatkopie beinhaltet auch das Einscannen eines Werks zum späteren Druck (Lampenschirm und was weiß ich).
Das war mir klar dass die Privatkopie auch die Wege zu ihrer Erstellung beinhaltet, nur ist das tatsächliche Anfertigen einer Sicherungskopie doch nicht der Standardfall, da sind z.B. die scanner noch nicht gut/billig genug.
Überwiegend wird es, wenn es überhaupt bedacht wird, eher so etwa laufen wie @shockwave fragt: "Ich hab ja ein paar Spacemarines, da kann ich doch irgendwo .stl-s holen um "Privatkopien" von (allen möglichen?) Spacemarines zu drucken."
Dieser Eindruck des "überwiegend" beruht auf einer Menge Äußerungen in Foren, wonach sogar eifrige Drucker mit 3d-Design-Erstellung oder sogar nur mit der Veränderung von Entwürfen wenig anfangen können.
 
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Naja, wenn § 53 nicht gilt weil kein Kunstwerk, dann gelten alle anderen Urheberrechte ja auch nicht, oder. Dann kann man erst recht für den Eigenbedarf drucken oder gießen. Markenschutzrecht gilt ja nur im geschäftlichen Verkehr, wenn ich das richtig verstehe.
Nur weil (möglicherweise) das UrhG nicht gilt (vielleicht ja doch, wenn Püppchen designen „Kunst“ ist? ), bedeutet das nicht automatisch, dass nicht u. U. andere Vorschriften gelten.
Ich halte es nur für kurzsichtig, sich irgendeinen Paragrafen irgendwo rauszupicken, der (vermeintlich) passt.
Tun juristische Laien nur leider sehr oft (ich zähle mich dazu, das Studium ist einfach zu lange her)
 
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@MacB

§ 1 ist die Allgemeine Einleitung. § 2 enthält aber erst die Legaldefinition des „Geschützten Werks“ Und da gibt es 2 Alternativen.

Diese Aufzählungen sind übrigens nicht abschließend.

Im übrigen befasst sich der ganze Abschnitt 2 des Gesetzes mit dem Begriff des “Werks“.

Kommentierungen und Urteile sehen folgende Voraussetzungen an:

  • es ist eine persönliche Schöpfung des Urhebers
  • es muss ein geistiger Gehalt vorhanden sein
  • es muss eine wahrnehmbare Formgestaltung sichtbar sein
  • in dem Werk muss die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen
Ob es sich dann um Literatur, Kunst oder sonst was handelt ist dann erstmal nebensächlich.

Entscheidender ist der geistige Schaffungsprozess. Bei GW besteht dieser z.B. in der Entwickung des Modells, des Gussrahmens, der Aufteilung beim Zusammenbau usw. und das an sich wäre erstmal geschützt…..wie so gut wie jedes Muster dass zum späteren Verkauf entwickelt wird.

Kritischer ist das bei Dingen die von einer KI erstellt wurden wie Bilder.

Im Zweifel kann man davon ausgehen, dass alles was o.g. Kriterien entspricht erstmal ein Geschützes Werk ist.

Deswegen gibt es ja auch den §53 da ansonsten jeder gegen jeden klagen könnte. Das Urhebergesetz gilt ja nicht nur für Firmen oder Gewerbe, sondern auch für das selbst geschriebene Gedicht an meine Angetraute zum ValentinsTag……wenn ich denn eins verfasst hätte ??
 
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Da müsste man zudem auch noch wissen, welche Schutzrechte sich GW konkret eintragen lassen hat, so neben dem allgemeinen gesetzlichen Schutz.
Steht ja meist in den Codices und Co vorne drin. Tatsächlich relativ wenig bzw. in erster Linie "Wortmarken", deswegen ja auch der Affentanz Eldar (Tolkien, nicht zu schützen durch GW, im Gegenteil durch die Tolkiengesellschaft geschützt)) zu Aeldari, Tau zu T'au usw.
Als Bildmarken, also für den 3D druck relevant, ist es nur ein bisschen Ikonographie. die Aquilla mit dem Doppeladler (einer davon ohne Auge), Inquisitionssymbol, jeweils die typischen Fraktionssymbole wie man sie auf den Abziehbögen findet. Wer sowas verwendet dessen files haben meist auch eine geringe Halbwertzeit, da scheint GW schon hinterher zu sein. Lässt man davon die Finger passiert eher wenig.

Generell (subjektiver Eindruck) scheint mir GW da auch wesentlich kulanter und netter zu sein als allgemein unterstellt, die Lanze muss man brechen. Wenn es alt und nicht mehr im Verkauf ist, sind sie sehr entspannt. Die alten Heroquest-Figuren (weiß ich zufällig weil ich mich damit beschäftige) kursieren z.B. sehr offen als 1:1 Scans. Da hat jemand mit nem zahnmedizischen Scanner (dürften so das beste sein an was man normal rankommt) wirklich seine Figuren abgetastet, sogar die Gußgrate sind teilweise dran (an den Bases damals sehr pominent).
Und so scheinen sie mit dem meisten alten Kram zu verfahren.
Pampig und aktiv werden sie tatsächlich nur, wenn einer aktive/neue Lines möglichst "nah am Original" kopiert. Und das kann man nun ja wirklich nachvollziehen, IMHO...
 
Ja, den Text
GW, Games Workshop, Citadel, Black Library, Forge World, Warhammer, das Emblem des zweischweifigen Kometen, Warhammer 40.000, das Aquila-Logo des zweiköpfigen Adlers, Space Marine, 40K, 40.000, Warhammer Age of Sigmar, Battletome, Stormcast Eternals, White Dwarf, Blood Bowl, Necromunda, Space Hulk, Battlefleet Gothic, Dreadfleet, Mortheim, Inquisitor, Warmaster, Epic, Gorkamorka und alle assoziierten Logos, Illustrationen, Bilder, Namen, Kreaturen, Völker, Fahrzeuge, Orte, Waffen, Charaktere sowie deren charakteristisches Aussehen sind entweder ®, Marken (TM) und/oder © Games Workshop Limited und wo zutreffend weltweit eingetragen.
findet man natürlich, aber was konkreter Inhalt der so aufgeführten Eintragungen ist, kann ich daraus nicht zuverlässig erkennen.
Die Interpretation von @exilant dürfte da etwas zu kurz greifen.
 
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