@CheapOldWargamer
Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit keine juristische Vorbildung, sonst hättest du so nicht geantwortet.
Ich versuche es mal kurz zu klären:
Gesetzestexte benutzen Begrifflichkeiten, die entweder an anderer Stelle im Gesetz oder durch Verwaltungsvorschriften oder eben in vielen Fällen durch die Rechtsprechung erst definiert und gegenüber dem allgemeinen Sprachgebrauch abgegrenzt werden.
Bei der Privatkopie als Teil des Zivilrechts gibt es eben eine schier unübersichtliche Zahl an Fallkonstellationen, die eben im jeweiligen Einzelfall entschieden werden müssen und die man nicht pauschal in 3 Sätze eines Gesetzes rein pressen kann.
Die 7 Kopien stammen noch aus einer Zeit lange vor 3D Druck oder sonstiger Verfielfältigungsmedien, werden aber immer noch (da es bislang keine anderen Urteile gibt) als Referenz genommen. Hier dann die Quelle:
- BGH GRUR 1978, 474 – Vervielfältigungsstücke.
Bei einem Turnier bei denen du mit gedruckten Minis einen Entlohnung in Form eines Preises usw. bekommen kannst und dort auch in der Öffentlichkeit damit agierst haben schon hinsichtlich des rein "privaten" Charakters einen andere Nuance, als das Spiel mit nem Kumpel im Keller.
Ist von mir nicht böse gemeint, aber in vielen Fällen in denen ich vor Gericht den "Karren aus dem Dreck" ziehen musste, war die Argumentation der/des Beklagten....."steht doch so im Gesetz" , ohne sich mal darüber Gedanken zu machen, ob man selbst (wie bei jedem anderen Handwerk auch) in der Lage ist im Rahmen der juristischen Methodik das Gesetz auch richtig auf den SV anzuwenden.
Ich meine ich habe auch Medizinbuch wo ich alles nachlesen kann, bin aber trotzdem kein Arzt oder bin auch nur annähernd in der Lage das Gelesene dann auch in der Praxis umzusetzen
😉.
@senex
Natürlich ist das klar, aber die Privatkopie beinhaltet auch das Einscannen eines Werks zum späteren Druck (Lampenschirm und was weiß ich).
Letztlich wollte ich auch nur damit verdeutlichen, dass eine rechtliche Diskussion hier nicht weiterführt, da hier wohl kaum ein Anwalt für Patent- Marken und Urheberecht sich verbindlich äußern würde und die ganze Rechtsprechung dazu eben (gemessen an sonstigen Regelungen) noch in dem Kinderschuhen steckt.
Das gilt für Up-Download, 3D Marken und was weiß ich.
@Schokwave10k
Um das zu verdeutlichen nehm ich mal dein Beispiel. Grundsätzlich hast du Recht. ABER kopierst du den Film auf CD und verteilst 5 Kopien an Bekannte wird das noch ok sein. 100 davon gratis auf der Arbeit sieht da aber schon anders aus.
Man kann in vielen Fällen bei dem Thema Privatkopie nicht pauschal sagen, das ist alles erlaubt und das alles nicht.
Ob es sich "noch" um eine Privatkopie handelt oder nicht entscheiden im Zweifel die Gerichte. Und Unabhängig von der strafrechtlichen Sanktion schließt das Anfertigen selbst einer legalen Privatkopie nicht automatisch zivilrechtliche Möglichkeiten des Urhebers wie Abmahnung oder Unterlassen aus. Nur lohnt sich das für viele Hersteller nicht, den 16 jährigen 3D DRucke für die 5 Bots die er für Kumpels gedruckt hat abzumahnen.
Aber das führt dann jetzt rechtlich wirklich zu weit und die Kernaussage des Threads war ja 3D Druck Moral und nicht Recht.