3D-Druck - eine Moralfrage (?)

Nee, ich meine GW-Promo-Pics, Artworks und ähnliches.
(Also so hab ich das verstanden
Es gibt/gab auch von GW freigegebene Artworks, die für sowas verwendet werden können.?
Mit Kopien von Minis für private Zwecke ist ja dann nachvollziehbar, wie sieht es dann aber mit geposteten Bildern davon aus???
 
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Es gibt/gab auch von GW freigegebene Artworks, die für sowas verwendet werden können.?
Mit Kopien von Minis für private Zwecke ist ja dann nachvollziehbar, wie sieht es dann aber mit geposteten Bildern davon aus???
Also so wie ich das verstanden habe, geht es um denjenigen, der das Foto/Bild gemacht hat und nicht darum, was drauf ist. Wenn Du jetzt ein Promo-Bild nimmst, dann hat das ja ein GW-Fotograf gemacht. Wenn Du exakt die selbe Mini auf irgendeiner GW-Veranstaltung in der Vitrine siehst und selbst Fotografierst, dann bist Du der Urheber.

Aber ich bin auch echt kein Experte und verfüge nur über hastig angelesenes, gefühltes Halbwissen.
 
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Es gibt/gab auch von GW freigegebene Artworks, die für sowas verwendet werden können.?
Mit Kopien von Minis für private Zwecke ist ja dann nachvollziehbar, wie sieht es dann aber mit geposteten Bildern davon aus???
du darfst auch ein bild mit Copyright nehmen, und es in etwas eigenständiges verwandeln, wie da die %-Zahlen sind was verändert werden muss, hab ich nicht im Kopf, aber es geht.

Eine bemalte Mini ist zu 90% Kunst des Bemalers, und zu 10% des Formers, so ist meine Einschätzung, was von den 10% dann Raubkopie oder Ideenklau ist fällt dann wohl nicht mehr ins Gewicht 😉
 
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Ich hab die letzten Seiten hier nicht mehr verfolgt, sorry, aber ich hab was interessantes gefunden zum Diskutieren:

In § 53 UrhG ist ausdrücklich erlaubt, Kopien zum Privatgebrauch zu machen (nein, bezieht sich nicht nur auf Musik). Darf nur kein Geschäftsinteresse eine Rolle spielen. Man darf sogar jemanden damit beauftragen (Z.B. einen Copy-Shop, weil man keinen Kopierer hat). Aber keine Ahnung, in wie weit eine Warhammer-Figur unter das Urheberrecht fällt oder Markenschutz oder was weiß ich.
Die Druckvorlage der Figur ist per se urheberechtlich geschützt (egal ob durch CAD Datei oder Gußform). Ebenso eine mögliche ScanDatei.

Ja, man darf Privatkopien herstellen ohne Zustimmung des Herstellers aber nur in einem sehr begrenzten Rahmen. Dabei spielt bei der privaten Nutzung aber auch die Anzahl der Druckkopien einen entscheidende Rolle. Kommt man über eine bestimmte Anzahl gilt das (unabhängig davon was ich damit mache) nicht mehr als Privatkopie. Imo sprechen die Gerichte von 7 Kopien.

Ab wann eine Privatkopie den "privaten" Bereich verlässt kann man Bücher drüber schreiben. Teilnahme an einem Turnier wäre auch schon problematisch, ebenso wenn der "Kumpel" mich für den Druck auf n Essen einlädt.

Unabhängig davon gibt es ja nicht nur das Urheber- sondern auch das Markenrecht und auch da kann man sich böse die Finger verbrennen.

Unabhängig von der moralischen Komponente bei 1:1 Kopien ist das auch hinsichtlich der Privatkopie einer ganzen Warhammer Armee rechtlich ein heißes Eisen und wird in den nächsten Jahren noch spannend, da aktuell zum Thema 3D Druck einfach noch nicht so viele Urteile/ Erfahrungswerte vorliegen.

Persönlich kann sich ja jeder selber mal fragen, wie er/sie es fände, wenn man mit Arbeit/Zeit/Mühe/Geld ein kleines Produkt entwickelt wie z.B. hilfreiche Marker für 40K, die auf den Markt bringt und ein anderer die nachdruckt und gratis in seinem Spieleclub verteilt.

Für mich bleibt der Nachdruck einer 1:1 Kopie eines Anbieters ein absolutes NoGo.
 
Euch ist aber schon klar, dass eine Privatkopie (wenn das Thema denn bei Minis überhaupt einschlägig ist) den Besitz eines entsprechenden GW-Originals voraussetzt?
Das Drucken irgendwelcher Dateien ist damit schon mal nicht abgedeckt.
Wie viele fertigen sich nun wohl tatsächlich solche 1:1 Privatkopien ihrer GW-Minis zum 3D-ausdrucken an, also z.B. durch scannen und nachbearbeiten oder exakt nachbasteln in einem 3D Programm?
 
Wie einige Seiten vorher bereits von mir geschrieben am Beispiel der Filehoster und urheberrechtlicher Geschützer Filme: Nicht der der runterläd und guckt hat das Problem, sondern der der Hochläd. Deswegen ist man bei Torrent auch dran, bei Filehostern als reiner Kondument aber nicht.

Wie man das jetzt auf Miniaturen anwendet überlasse ich gerne euch. Für mich ist die Sache recht klar.
 
Euch ist aber schon klar, dass eine Privatkopie (wenn das Thema denn bei Minis überhaupt einschlägig ist) den Besitz eines entsprechenden GW-Originals voraussetzt?
Das Drucken irgendwelcher Dateien ist damit schon mal nicht abgedeckt.
Wie viele fertigen sich nun wohl tatsächlich solche 1:1 Privatkopien ihrer GW-Minis zum 3D-ausdrucken an, also z.B. durch scannen und nachbearbeiten oder exakt nachbasteln in einem 3D Programm?
Doof gefragt.
Wenn ich die Original Einheit besitzt und eine Kopie davon anfertigen möchte, muss die Datei dazu zwangsläufig von mir erstellt worden sein, oder könnte ich hier eine vorhandene nehmen, um eine Einheit die ich besitze zu kopieren?
Nen CD brenner oder Papier Kopierer Bastle ich mir ja auch nicht selbst oder programmiere die Software dafür usw...
 
@CheapOldWargamer

Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit keine juristische Vorbildung, sonst hättest du so nicht geantwortet.

Ich versuche es mal kurz zu klären:

Gesetzestexte benutzen Begrifflichkeiten, die entweder an anderer Stelle im Gesetz oder durch Verwaltungsvorschriften oder eben in vielen Fällen durch die Rechtsprechung erst definiert und gegenüber dem allgemeinen Sprachgebrauch abgegrenzt werden.

Bei der Privatkopie als Teil des Zivilrechts gibt es eben eine schier unübersichtliche Zahl an Fallkonstellationen, die eben im jeweiligen Einzelfall entschieden werden müssen und die man nicht pauschal in 3 Sätze eines Gesetzes rein pressen kann.

Die 7 Kopien stammen noch aus einer Zeit lange vor 3D Druck oder sonstiger Verfielfältigungsmedien, werden aber immer noch (da es bislang keine anderen Urteile gibt) als Referenz genommen. Hier dann die Quelle:

  1. BGH GRUR 1978, 474 – Vervielfältigungsstücke.

Bei einem Turnier bei denen du mit gedruckten Minis einen Entlohnung in Form eines Preises usw. bekommen kannst und dort auch in der Öffentlichkeit damit agierst haben schon hinsichtlich des rein "privaten" Charakters einen andere Nuance, als das Spiel mit nem Kumpel im Keller.

Ist von mir nicht böse gemeint, aber in vielen Fällen in denen ich vor Gericht den "Karren aus dem Dreck" ziehen musste, war die Argumentation der/des Beklagten....."steht doch so im Gesetz" , ohne sich mal darüber Gedanken zu machen, ob man selbst (wie bei jedem anderen Handwerk auch) in der Lage ist im Rahmen der juristischen Methodik das Gesetz auch richtig auf den SV anzuwenden.

Ich meine ich habe auch Medizinbuch wo ich alles nachlesen kann, bin aber trotzdem kein Arzt oder bin auch nur annähernd in der Lage das Gelesene dann auch in der Praxis umzusetzen 😉.

@senex
Natürlich ist das klar, aber die Privatkopie beinhaltet auch das Einscannen eines Werks zum späteren Druck (Lampenschirm und was weiß ich).

Letztlich wollte ich auch nur damit verdeutlichen, dass eine rechtliche Diskussion hier nicht weiterführt, da hier wohl kaum ein Anwalt für Patent- Marken und Urheberecht sich verbindlich äußern würde und die ganze Rechtsprechung dazu eben (gemessen an sonstigen Regelungen) noch in dem Kinderschuhen steckt.

Das gilt für Up-Download, 3D Marken und was weiß ich.

@Schokwave10k
Um das zu verdeutlichen nehm ich mal dein Beispiel. Grundsätzlich hast du Recht. ABER kopierst du den Film auf CD und verteilst 5 Kopien an Bekannte wird das noch ok sein. 100 davon gratis auf der Arbeit sieht da aber schon anders aus.

Man kann in vielen Fällen bei dem Thema Privatkopie nicht pauschal sagen, das ist alles erlaubt und das alles nicht.

Ob es sich "noch" um eine Privatkopie handelt oder nicht entscheiden im Zweifel die Gerichte. Und Unabhängig von der strafrechtlichen Sanktion schließt das Anfertigen selbst einer legalen Privatkopie nicht automatisch zivilrechtliche Möglichkeiten des Urhebers wie Abmahnung oder Unterlassen aus. Nur lohnt sich das für viele Hersteller nicht, den 16 jährigen 3D DRucke für die 5 Bots die er für Kumpels gedruckt hat abzumahnen.

Aber das führt dann jetzt rechtlich wirklich zu weit und die Kernaussage des Threads war ja 3D Druck Moral und nicht Recht.
 
@CheapOldWargamer
Gesetzestexte benutzen Begrifflichkeiten, die entweder an anderer Stelle im Gesetz oder durch Verwaltungsvorschriften oder eben in vielen Fällen durch die Rechtsprechung erst definiert und gegenüber dem allgemeinen Sprachgebrauch abgegrenzt werden.
[...]
Man kann in vielen Fällen bei dem Thema Privatkopie nicht pauschal sagen, das ist alles erlaubt und das alles nicht.
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Ob es sich "noch" um eine Privatkopie handelt oder nicht entscheiden im Zweifel die Gerichte. Und Unabhängig von der strafrechtlichen Sanktion schließt das Anfertigen selbst einer legalen Privatkopie nicht automatisch zivilrechtliche Möglichkeiten des Urhebers wie Abmahnung oder Unterlassen aus.
Also mit anderen Worten: Es gibt einen extra Paragrafen, der es ausdrücklich erlaubt, ABER eigentlich ist es doch verboten!
Hmm, enttäuschend, muss ich schon sagen.
 
Also mit anderen Worten: Es gibt einen extra Paragrafen, der es ausdrücklich erlaubt, ABER eigentlich ist es doch verboten!
Hmm, enttäuschend, muss ich schon sagen.
Ja das ist wie mit den Liquids für "E- Zigaretten" , eigentlich erlaubt, aber seit Montag sind da ca. 800% Steuer drauf, deswegen quasi verboten?
 
@Torrentdownload:

Das Herunterladen war mitnichten legal!

Die zu erwartende Strafe war aber zu gering als dass sich die Abmahngeier darum gekümmert hätten, konnte man bei Verbreitung, die bei den p2p Plattformen halt technisch bedingt gegeben war, doch viel feinere Drohbriefe mit Vergleichsangeboten im Namen des Rechteinhabers verschicken.

Beides, Download und Verbreitung, wird nur auf Antrag verfolgt, und du bist nur deshalb beim Download nicht verknackt worden weil es sich nicht gelohnt hätte ?
 
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Also mit anderen Worten: Es gibt einen extra Paragrafen, der es ausdrücklich erlaubt, ABER eigentlich ist es doch verboten!
Hmm, enttäuschend, muss ich schon sagen.
Hast ne PM von mir zur Erklärung und Btw. Falls meine Einleitung des Post zu harsch rüber kam, Sorry. War nicht so gemeint 😉
 
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Hier ein sehr gutes Beispiel.
Ich habe einiges von Tzeentch aber die "Horrors" finde ich total daneben.
Jetzt finde ich sowas und sage "Ja passt, der Horrorcharakter komm gut besser rüber. Sehr viel besser" und deswegen passen die einfach besser.
Muss jeder selbst Wissen ?.
 

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