Natürlich ist wichtig, dass der Rechtsstaat geachtet wird, dass Herr Edathy also nicht unschuldig verurteilt wird. Dass er aber geächtet ist, keine öffentliches Amt mehr wird bekleiden können und von seinen Mitmenschen wahrscheinlich gemieden wird, ist vollkommen okay. Was in einem Rechtsstaat dann wiederum ein wichtiger Punkt ist, ist, dass man ihm Hilfe anbietet. Dass sich jemand solche Bilder besorgt, ja dafür sogar bezahlt, ist nämlich nicht normal, also sollte man ihm psychologische/psychiatrische Hilfe zukommen lassen.
Dann sollte aber die Gesetzeslage angepasst werden. Das Problem ist doch, dass durch vermutlich unrechtmäßige Ermittlungen( da gehen die fachlichen Meinungen scheinbar auseinander) eine nicht justiziable Handlung seitens Edathys rausgekommen ist, die zu seiner gesellschaftlichen Ächtung und somit zur faktischen Aberkennung bürgerlicher Ehrenrechte führt. Edathy ist also aufgrund einer nicht strafbewehrten Handlung geächtet. Das Problem hierbei ist doch, dass dadurch dass frühzeitig in einem an sich nicht ehrenrührigen Verfahren, Detail bekannt geworden sind, die Unschuldsvermutung mal eben ausßer Kraft gesetzt wurde. Wenn die Staatsanwaltschaft ruhig ermittelt hätte und festgestellt hätte, dass Edathy nur legal erworbene Bilder besaß, dann hätte sie die Ermittlungen eingestellt und nicht wäre je bekannt geworden. Ich werfe der Staaatsanwaltschaft schlicht vor, sich vom Boden der Rechtsstaatlichkeit abgewandt zu haben und mittels Diffamierung und moralischer Vorverurteilung einen Bürger seiner Ehrenrechte auf eine Weise beraubt zu haben, die durch keine rechtsstaatliche Prozedur je wieder zurückgegeben werden können. Das hat den faden Beigeschmack politischer Justiz.
Wo soll das hinführen, wenn schon die Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens dazu führt, dass Jemand seiner bürgerlichen Ehrenrechte auf eine Weise verlustig geht, die weit über das hinausgeht, was im Falle einer Verurteilung von Rechts wegen hätte verhängt werden können.
@Blackorc: Nun da kann man geteilter Meinung sein. Und es mag sein das ich als Vater da überreagiere aber zum Schutze von Heim und Familie schiesse ich bevor ich Fragen stelle. Will sagen wenn ein Typ bei mir durch den Garten turnt und meine Tochter beim Schwimmen fotografiert gibts erst was auf die 12 und dann werden Fragen gestellt. Und bitte kommt mir nicht mit Menschenrechten. Es gibt gewisse Vergehen bei denen ein Täter seine Menschlichkeit in meinen Augen verliert.
Dass du als Vater emotional überreagierst, sei Dir unbenommen. du hättest in diesem Falle sogar das Recht auf deiner Seite. Die Frage ist nur, ob es zu verantworten wäre, wenn der Rechtsstaat dein Verhalten zur Norm erhebt.
Es ist eine schlichte Abwägung zwischen dem potentiellen Schaden für Opfer wie für Täter, die dem Handeln der Staatsanwaltschaft zugrunde liegen sollte. Es geht einfach darum, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht in einer legalen Handlung sieht und dann nicht einmal einschreitet, wenn im Rahmen der eigentlich ergebnisoffenen Ermittlungen Details an die Öffentlichkeit gelangen, die dem Verdächtigen ohne dass er verurteilt wäre zum Schaden gereichen.
Und das liegt in der Gesetzeslage begründet. anstatt z.B. einfach den Handel und käuflichen Erwerb mit Strafe zu bewehren, wird nur der Handel mit Strafe bewehrt und damit eine Grauzone geschaffen. Denn wenn die Ermittlungsbehörden gegen Händler ermitteln, geraten zwangsläufig auch die Kunden ins Visier der Fahnder. Und obwohl diese sich nicht strafbar machen, hat es die Staatsanwaltschaft oder die Polizei es in der Hand, die Verdächtigen gesellschaftlich zu ächten, ohne irgendein Gerichtsverfahren, in dem vielleicht Beweggründe herauskommen, die uns hier garnicht einfalen, die aber überhaupt nicht ehrenrührig sind. Das PRoblem ist doch, bei solch einer Schlammschlacht, hat der " Angeklagte überhaupt keine ausreichende Möglichkeit sich zu verteidigen. In einem ordentlichen Gerichtsverfahren schon.