Ich sehe da noch einen Unterschied zwischen einer (übertriebenen) Gewaltdarstellung oder pornographischen Inhalten und dem verwenden von verfassungsfeindlichen Symbolen, obwohl ich
General Grundmann in allen Punkten zustimme (komme mir schon vor wie in einer 40K-Regeldiskussion
😉).
Die Nutzung z.B. des Hakenkreuzes ist vom Gesetz her eindeutig auf gewisse Bereiche beschränkt, wo ich Actionfilme und so gut wie alle Videospiele
nicht mit einbeziehen würde (übrigends auch keine Tabletops). Hier finde ich das Verbot in Ordnung, man kann darüber diskutieren, aber ich bin nicht vehement für die Aufhebung des Verbots.
Würde in einem Spiel das Hakenkreuz durch ein ähnlich geprägtes, aber nicht verbotenes Ersatzsymbol ersetzt (z.B. Balkenkreuz, Eisernes Kreuz o.ä.), käme vermutlich die gleiche Stimmung auf.
Außerdem glaube ich, dass das Gros der Spieler ohne Kenntnis des Originalspiels (also mit Hakenkreuzen) vermutlich nicht einmal etwas vermissen würde - nur die mit einem halbwegs fundierten Geschichtswissen, die wüssten, dass es diese oder jene Flagge eigentlich nur mit dem Hakenkreuz an dargestellter Stelle gab und nicht mit dem Ersatzsymbol. Die restliche Spielerschaft ist doch einfach "nazigeil".
Ich verstehe, wenn man als mündiger Bürger doch gerne eine möglichst authentische Darstellung wünscht, aber ist die Echtheit oder Realitätsnähe bei den von
General Grundmann genannten Filmen und Spielen grundsätzlich gegeben? Ich erinnere da mal an Aliens, UFOs, Geister, übersinnliche Erfahrungen und Atlantis bei Indiana Jones!
Ganz anders sieht es da bei pornographischen gewalttätigen Inhalten aus. Diese sind nicht grundsätzlich verboten, es kann eben nur insoweit von der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, dass damit keine Werbung gemacht werden darf und das Spiel nicht frei zugänglich ist, damit Minderjährige unter 18 Jahren nach dem
JuSchG nicht damit in Kontakt kommen (Indizierung). Folgerichtig gibt es in Videotheken "Ab 18-Abteilungen" wo man sich als Volljähriger mit brutalsten Filmen eindecken und sich vor "Hautfarbe" keineswegs verstecken kann. In letztgenannter Kategorie ist die Sprache der verfügbaren Tonspur(en) selten von Belang, aber in ersterer durchaus und dort ist meist eine "europäische Version" inklusive deutscher Tonspur oder zumindest deutschen Untertiteln verfügbar. ->
Die Indizierung kommt keinem Verbot gleich.
Werden Spiele, die hierzulande veröffentlicht werden sollen nicht nur über Schrift und Ton "eingedeutscht", sondern auch durch graphische Veränderung wie das Entfernen von Blut für den Markt angepasst um eine Indizierung zu umgehen und dann noch die Möglichkeit des Imports geschmälert bzw. nach Interesse des Publishers sogar verhindert, dann werde ich als potentieller Kunde (aka Volljähriger) de facto als Jugendlicher behandelt, da mir die ungeschnittene und nicht gesetzeswidrige Originalversion vorenthalten bzw. unzugänglich gemacht wird.
Die Indizierung bzw. schon die Möglichkeit der Indizierung
kommt einem Verbot gleich bzw. führt zu einer geschnittenen Version, die dann auch nur für Personen "nicht unter 18 Jahren" zugänglich und trotzdem nicht "vollständig" ist. Zudem wirken viele Entschärfungen einfach nur billig und lächerlich: C&C ist da ein gutes Beispiel mit Robotern die im Spiel Öl verlieren, anstatt Soldaten die bluten - und die Zwischensequenzen suggerieren einem schon das Gegenteil.
Wenn ich als Soldat in einem Egoshooter mit einem virtuellen, aber hochdetailliertem M4-Sturmgewehr auf einen menschlich aussehenden Pixelhaufen "schieße", dann erwarte ich, dass die Anzeige daraufhin etwas mehr rot enthält.
Sehr frei nach dem Gouverneur von Kalifornien: "Wenn ich es töte, dann blutet es." Denn so ist das nunmal.
Dann doch lieber gleich
Nerf Arena zocken (quasi Unreal mit Schaumstoffwaffen) und ich weiß was ich habe.