GRUNDSÄTZLICH bin ich allerdings auch der Meinung, dass diese Kastrationen zu weit gehen. Wenn selbst 15 Jahre alte Akte-X-Folgen mittlerweile geschnitten werden oder Serien wie "Fringe", dann finde ich das doch höchst befremdlich.
Dann beschwer dich bitte bei der verantwortlichen Stelle, die findest du in dem Fall allein bei der ProSieben Sat.1 Media AG. Die senden z.B. Fringe zu einer Sendezeit, die lediglich ab 12 Jahren freigegeben ist. Da ist es wenig verwunderlich, wenn dann explizitere Einzelbilder sowie heftigere Szenen, u.a. mit einem Messerschnitt durch die Kehle oder einem effektvollem Genickbruch, geschnitten werden müssen.
Aus Faulheit und Desinteresse seitens der Sender haben die bisher oft die geschnittenen Versionen weiterverwendet, daher laufen die Serien auch zu später Sendezeit geschnitten.
Da wär allerdings auch mal interessant wie es rein rechtlich ausschaut. Bei den Hakenkreuzen ist es klar dass sowas nicht nach Deutschland kommt, aber bei Versionen für andere Länder würde mich mal interessieren ob das rein rechtlich überhaupt haltbar ist.
Wolfenstein wurde erst im Mai dieses Jahr indiziert, aber ausschließlich aufgrund der Gewaltdarstellungen, erschienen ist es im August 2009. Natürlich verstößt der Titel nach wie vor gegen §86 StGb (der grob gesagt das "böse Nazi-Zeug" verbietet
😉), der Import ist somit illegal, aber nicht unmöglich. Zum Beispiel 'Play.com' beschriftet seine Pakete korrekt und letztes Jahr gingen hunderte von Wolfensteins durch den Zoll. Das nur so am Rande, aber immer eins bedenken:
Hakenkreuze haben nur bedingt etwas mit einer Indizierung zu tun
(beziehungsweise "erzwingen" diese nicht so pauschal, wie es fast imer dargestellt wird)
Bezüglich Importversionen & Indizierung:
Relevant ist hier die Indizierung auf Liste B. Liste B entspricht einem Verbreitungsverbot (Verkauf, Vorführung gegenüber Dritten usw.), verbietet aber nicht den Privatbesitz. Antrag auf Indizierung kann erst nach Marktveröffentlichung des Titels gestellt werden, nicht vorab. Bis zur Indizierung darf der Titel regulär erworben werden. Ja, in dem Zusammenhang wird immer von Beschlagnahmungen gesprochen, das heißt jedoch nur, dass der Titel aus dem Handel entfernt wird.
Modern Warfare 2 kurz nach Veröffentlichung aus England regulär (d.h. englische Altersfreigabe erfüllt) importiert? Kein Problem, auch heute nicht. Indiziert wurde das Ding übrigens erst Monate nach Veröffentlichung.
Details zu Steam diesbezüglich folgen weiter unten.
Die Zensur kommt nicht von Deutschland oder ist in irgendeiner Weise durch deutsches Recht vorgeschrieben.
Das stimmt im Falle von Black Ops nicht. Neben dem Zombiemobus enthält auch eine Mission der Kampagne Hakenkreuze, das war jedoch bis zur Veröffentlichung gestern nicht wirklich bekannt. Bisher war ausschließlich vom Zombiemodus die Rede, der Fehler war also nicht wirklich vermeidbar.
[..]Und der Lamestar Artikel legt den Schluß nahe das in 5 Monaten Streß vorprogrammiert sein könnte wenn das Spiel auf Liste X landet und AB/Steam dann wieder Ideen haben (nichmal von der Hand zu weisen, mein Uncut Modern Warfare 2 hat seit die mit ihrer Steam Sperre ankamen auch rumgezickt).
Entweder Liste A oder Liste B. Liste A ist der allseits bekanne Verkauf unter der Ladentheke, Liste B hab ich bereits erläutert.
Steam hält sich an deutsches Recht, entsprechend wird lediglich die Aktivierung von auf Liste B indizierten Titeln abgeschaltet, da dies einer Verbreitung entspricht, die für den Titel mehr zugelassen ist. Eine Sperrung ist nicht vorgesehen. Black Ops könnte problematisch werden, das hat dann aber nichts mit der Indizierung zu tun (siehe oben), generell wäre BO erstmal nur Liste B wie MW2.
Grundsätzlich verhält sich Valve auch sehr kulant. Die einzige Ausnahme war die Unterbindung von den vielen Importen aus Thailand bzw. Russland. Videospiele werden da mehr oder weniger zu Dumpingpreisen verkauft um überhaupt gegen den Raubkopierer-Markt zu bestehen. Auch hier wurden die Spiele aber nicht gesperrt, sondern lediglich Regionalsperren eingeschaltet, und können in Russland und Thailand (
😉) gespielt werden bzw. mit einem minimalen Steam-Mod auch problemlos von jedem anderen Land aus.
Ein bereits aktiviertes MW2 ist nach wie vor spielbar.
Etwas was mich persönlich auch extrem nervt ist Steam.
Steam verkauft ein Left4Dead, was in der dort erhältlichen gekürzten Fassung ein "keine Jugendfreigabe" hat und das ohne, dass Steam eine dem Juschg genehme Altersverifikation vornimmt. Damit verstoßen die direkt gegen das Juschg (Will die mit mir jemand verklagen?).
Sorry, aber Doppelmoral Alarmstufe Rot. Du forderst hier eine konsequente Anwendung, das betrifft dann neben Steam auch alle Internetseiten. Kein erwachsener Mensch möchte bei jedem Nippes auf Volljährigkeit überprüft werden, das ist auf Dauer einfach nur nervig. Das technisch zu regeln ist eine Illusion, das ist nämlich kaum umsetzbar.
🙂
Die Übertragung auf den Alltag ist hier natürlich sinnfrei, aber die Anekdote ist trotzdem lustig (und bringt wenig mal einen nicht so ernsten Abschluss):
Bei einer pauschalen Alterskontrolle jeder Person könntest du ohne einen Ausweis bei dir zu haben bei vielen Shell-Tankstelle kein Malzbier kaufen, das ist aufgrund eines Fehlers im Kassensystem nämlich erst ab 16 Jahren freigegeben.
😀
(abhängig vom Kassensystem, aber prinzipiel bei den meisten, die der Kassierer selbst öffnet)