Zur HSLP:
Laut RB ist die Landefläche offenes Gelände (RB S.90). Daher bietet der obere Teil der HSLP KEINE Deckung. Da die Aufsteller zur Landefläche gehören geben diese ebenfalls keine Deckung außer ein Modell wird davon zu 25% verdeckt (daher 5+), obwohl Sie ein wenig der Aegis ähneln. Ist uMn RAW. Denk aber daran das diese Definition NUR für die Landefläche gilt laut RB!
Hoffe konnte den Werdegang ein wenig erläutern.
Hmm, jaa, ein wenig xD
Ich habe eben die Zeit gefunden nochmal reinzuschauen, da ich eure Auslegung erstmal gewöhnungsbedürftig finde.
Der von dir zitierte Absatz besagt das die Oberfälche offenes Gelände ist, somit Bewegungen nicht behindert und auch keine Geländezone für einen Deckungswurf darstellt.
Soweit gehe ich mit dir konform.
Doch wenn ich nun auf ein Modell schieße das sich in Deckung hinter den Panzersektionen der HSLP befindet, dann muss ich doch eigtl folgendermaßen vorgehen:
Sobald ein Modell zu min. 25% verdeckt ist erhält es, nach Seite 18 GRB, einen Deckungswurf.
Was für einen Deckungswurf ein Modell erhält ergibt sich aus der Art des die Sicht behindernden Objekts (S.18 GRB, Bsp. der Deckung)
Wenn ich nun überlege was sich zwischen dem Schützen und dem beschossenen Modell befindet, komme ich eigentlich klar zu dem Ergebnis das es ein Teil einer Befestigung ist, und somit den 3+ geben müsste.
Eure überlegung würde ja dazu führen das offenes Gelände die Sicht blockiert und einen Deckungswurf gibt, was mMn in sich unlogisch erscheint.
Für meine Ansicht spricht auch die Aufteilung des Regelbuchs.
Offenes Gelände findet bei der Ermittlung von Deckungswürfen (S.18 ff) keinerlei Erwähnung.
Offenes Gelände wird bei den Geländearten auf S. 90 ff erstmals erwähnt, diese Gesamte Sektion bezieht sich aber auf die Bewegungseinschränkungen der unterschiedlichen Geländetypen, nicht auf die Ermittlung von Deckung.
Beste Grüße