eigentlich ist es vorschrift genau zu kontrollieren, ob du der bist, für den du dich ausgibst und ob du nicht (vielleicht auch aus versehen) im falschen wahllokal bist und wo anders zu wählen hast. (was im "schlimmsten" falle sogar in einem anderen wahlkreis mit anderen direktkandidaten liegen könnte). die wahlbenachrichtung alleine darf eigentlich nicht als legitimation ausreichen, da du ja auch OHNE wahlbenachrichtigungsschreiben ja wählen darfst, sofern du im wahlverzeichnis stehst, und das geht ja nur über deinen ausweis.
genauso stimmt es, das unter drogen stehende oder stark alkoholisierte personen eigentlich nicht nicht wählen dürfen, da sie zeitleilig geschäftsunfähig sind. das heißt, im zweifelsfalle müßteste man als wahlhelfer tatsächlich die polizei rufen, die einen alkoholtest durchführen lassen....
achja... ich war gerade wählen und bin zumindest mit den wählern, die in mein wahllokal gehen müssen, doch sehr zufrieden. bis 12 uhr hatten wir doch tatsächlich schon eine wahlbeteiligung von 54% (mein wahllokal ist in einer grundschule, hat ein wahlhelfer gerade an die tafel geschrieben), kann bis 18 uhr also durchaus noch eine recht hohe beteiligung ergeben...