Die Zukunft von Finecast?

Eine Reklamation ist gerechtfertigt, wenn die Ware oder Dienstleistung, die reklamiert wird, einen Mangel aufweist. Das heißt, gewisse zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaften, die dem Käufer nutzen könnten, sind nicht vorhanden. Beispielsweise liegt ein technischer Defekt vor.

Der Käufer reklamiert also beim Verkäufer. Dieser hat nun mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:
Neulieferung (ugs. Umtausch): Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist. Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.
Nacherfüllung (ugs. Reparatur): Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.
Rücktritt vom Kaufvertrag (ugs. Rückgabe): Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist. Für diese Möglichkeit kann sich der Käufer allerdings nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.
Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Dies ist die häufigste Lösung bei reklamierten Urlaubsreisen und anderen Dienstleistungen. Für diese Möglichkeit kann sich der Käufer ebenfalls nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.


Es liegt in der Entscheidung des Verkäufers, welchen Weg er wählt. Die Aushändigung einer ganz anderen Ware oder eines Gutscheins ist nur mit dem Einverständnis des Käufers zulässig.

Wichtig ist aber:
Die Aushändigung einer ganz anderen Ware oder eines Gutscheins ist nur mit dem Einverständnis des Käufers zulässig.
Wo mit der Verkäufer eigentlich nicht wirklich die Wahl hat.
 
Theoretisch könnte der GW-Troll ja auch anbieten, die Mängel an der Figur mit Green Stuff zu beseitigen wenn er grad Zeit dafür hat. Wäre doch auch mal lustig. 😀

Sag das nicht, wurde mir schon angeboten. Hab nen Todbringer bekommen wo die Teile nicht zusammen passten und die im GW sagten nur " kein Problem bring den vorbei wir beheben das"
 
:lol::lol::lol:


Nein, das ist dann nur das sprichwörtliche Öl... es gibt Leute, die gehen Arbeiten, die hocken nicht jeden Tag von Mittag bis Ladenschluss im GW und haben Zeit Feinkotz umzutauschen und Boxen zusammenzustückeln bis es passt. Und die Freizeit soll dann nicht noch dafür verloren gehen die Unfähigkeit des Herstellers büßen zu müssen.

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend wie hier eklatante Materialmängel am Produkt, die dem Hersteller bekannt sind und trotzdem wider besseren Wissens versucht wird diesen Ausschuss an die Kunden zu bringen, einfach so hingenommen werden.
Seid ihr wirklich so verblendet? Vielleicht bin ich ja naiv und zu idealistisch, aber dass, nachdem die Fanboys jede Preiserhöhungswelle mit lautem Hurra! mitmachen, nun auch noch so eine Scheissware mit lautem Hurra! gekauft wird ist wirklich schockierend.

Der große Bruder denkt für Euch, konsumiert nur brav weiter...

/signed
 
Theoretisch könnte der GW-Troll ja auch anbieten, die Mängel an der Figur mit Green Stuff zu beseitigen wenn er grad Zeit dafür hat. Wäre doch auch mal lustig. 😀

Das müsste man mal systematisch machen...

Erst sämtliche vorhandenen Blister eines bestimmten Modells öffnen (keine Bange - da ist garantiert irgendwo ein Fehler dran) dann das Rothemd 2 mal stundenlang an einem Püppchen die Löcher mit GS stopfen lassen - und ganz zum Schluss das Geld zurückverlangen. 😀
 
Sag ich doch. 😉
Spannend wäre übrigens...



Theoretisch könnte der GW-Troll ja auch anbieten, die Mängel an der Figur mit Green Stuff zu beseitigen wenn er grad Zeit dafür hat. Wäre doch auch mal lustig. 😀

Bei Nacherfüllung hat der Käufer das Wahlrecht.
Nacherfüllung hat btw. auch nichts mit einer Reperatur zu tun. Die Reperatur ist da nur eine Wahlmöglichkeit.